Das war definitiv nach der Pestzeit so. Da ging der Bauer einfach, sofern er persönlich frei war, und suchte sich einen Hof eines anderen Grundherren, den er zu besseren Bedingungen bewirtschaften konnte. Die Obrigkeit, wenn man damit die Regierung meint, hatte aber mit solchen Einzelfällen natürlich nicht viel zu tun. Weitblickende Fürsten versuchten durchaus, das Leben und die Einkommenssituation der Bauern zu verbessern. Sie hatten es aber oft genug mit einem unwilligen und auch starken Adel zu tun, was Reformen verhinderte oder wenigstens verlangsamte.
Ja, diese Verpflichtungen gab es natürlich. Ackerleute dienten zwei Tage in der Woche mit einem vollen Gespann, also mit vier Pferden und dem jeweils angeforderten Gerät, also Pflug oder Wagen. Halbspänner dienten einen Tag in der Woche mit dem vollen Gespann. Der Spitzspänner, der nur drei Pferde hatte, diente mit denen. Kothsassen dienten zwei Tage wöchentlich mit der Hand. Und das waren nur die Dienste, die dem Gutsherrn zu leisten waren.
Dem Grundherren, also dem Obereigentümer des zu einem Hof gehörigen Landes, waren gar keine Dienste zu leisten. Der bezog lediglich Natural- oder Geldabgaben.
Und dann gab es noch die Dienste, die dem Landesherrn zu leisten waren. Reisefuhren, Wegebesserungen, Burgfesten. Ein 11xUrgroßvater etwa ist 1630 dabei ertrunken, als er den Wassergraben um das Residenzschloß von Eis befreit hat. Solche Dinge eben.
Beim Adel oft nicht oder spät. Die Amtmänner, zwangsläufig unternehmerisch denkende Bürgerliche, waren häufig einsichtiger. So bevorzugten die Amtmänner meistens ein Dienstgeld, also ein monetäres Äquivalent zum Frondienst, da sie ganz genau wußten, daß unwillig und unter Zwang geleistete Arbeit nicht gut erledigt wird. Für die Pflichtigen war das Dienstgeld auch günstiger, da es nominel immer gleich blieb, vom Wert her also sank.
Ja, diese Verpflichtungen gab es natürlich. Ackerleute dienten zwei Tage in der Woche mit einem vollen Gespann, also mit vier Pferden und dem jeweils angeforderten Gerät, also Pflug oder Wagen. Halbspänner dienten einen Tag in der Woche mit dem vollen Gespann. Der Spitzspänner, der nur drei Pferde hatte, diente mit denen. Kothsassen dienten zwei Tage wöchentlich mit der Hand. Und das waren nur die Dienste, die dem Gutsherrn zu leisten waren.
Dem Grundherren, also dem Obereigentümer des zu einem Hof gehörigen Landes, waren gar keine Dienste zu leisten. Der bezog lediglich Natural- oder Geldabgaben.
Und dann gab es noch die Dienste, die dem Landesherrn zu leisten waren. Reisefuhren, Wegebesserungen, Burgfesten. Ein 11xUrgroßvater etwa ist 1630 dabei ertrunken, als er den Wassergraben um das Residenzschloß von Eis befreit hat. Solche Dinge eben.
Beim Adel oft nicht oder spät. Die Amtmänner, zwangsläufig unternehmerisch denkende Bürgerliche, waren häufig einsichtiger. So bevorzugten die Amtmänner meistens ein Dienstgeld, also ein monetäres Äquivalent zum Frondienst, da sie ganz genau wußten, daß unwillig und unter Zwang geleistete Arbeit nicht gut erledigt wird. Für die Pflichtigen war das Dienstgeld auch günstiger, da es nominel immer gleich blieb, vom Wert her also sank.

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