Beim Bauschreiber handelte es sich um einen mit der Rechnungsführung betrauten Beamten einer Behörde, die das öffentliche Bauwesen leitete. In diesem Fall speziell für die Saline (Gradierwerk).
Vielen Dank! Eine Frage noch: Hat das in diesem Falle dann mit der Errichtung der Saline zu tun? Eigentlich fanden in dieser Zeit nur Solebohrversuche statt. Also es gab weder richtige Salinegebäude noch wurde Sole/Salz zur Vermarkung gefördert.
In einer Zeitschrift für das Berg-, Hütten- und Salinenwesen im preussischen Staate ist zu lesen, dass der Titel des Bauschreibers später in "Baumeister" geändert wurde, eine Amtsbezeichnung, die angesichts seiner umfangreichen Tätigkeit wohl zutreffender war als die frühere.
Die Hauptaufgaben und Pflichten des Salinen-Bauschreibers waren:
- Überwachung von Baumaterialien, einschließlich deren Kauf, Sortierung, Lagerung und sachgemäßer Verwendung.
- Berechnung der benötigten Mengen an Materialien wie Holz und Eisen für verschiedene Bauprojekte.
- Sicherstellung, dass die für den Bau verwendeten Materialien von angemessener Qualität und Haltbarkeit sind.
- Überwachung der Baumeister und Arbeiter, einschließlich der Kontrolle ihrer Fähigkeiten, Zuverlässigkeit und ihrer Fähigkeit, Arbeiter zu führen.
- Beratung und Einholung der Zustimmung des Ober-Inspektors für größere Bauarbeiten oder Reparaturen.
- Regelmäßige Berichterstattung über den Fortschritt der Arbeiten und den Zustand der Materialien an den Ober-Inspektor.
- Kontrolle und Wartung von Anlagen, die mit der Salzproduktion verbunden sind, wie beispielsweise Soleleitungen.
- Verhinderung unnötiger Ausgaben sowie missbräuchlicher Verwendung von Materialien und Arbeitskräften.
- Pflege des Zustands der Dächer, einschließlich der Überwachung der Qualität der für Reparaturen verwendeten Materialien.
- Organisation wöchentlicher Treffen mit den zuständigen Meistern und dem Ober-Inspektor, um die Arbeitspläne für die kommende Woche zu besprechen und die erledigten Aufgaben abzurechnen.
- Einhaltung strenger Verfahren beim Verkauf, Tausch oder Gebrauch von Materialien, die eine schriftliche Genehmigung des Ober-Inspektors erfordern.
- Kontrolle der Menge und Qualität der Baumaterialien in den Lagern sowie deren regelmäßige Inventur.
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