Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1760
Region, aus der der Begriff stammt: Rheinland
Region, aus der der Begriff stammt: Rheinland
Guten Abend Zusammen,
ein relativ simples Wort beschäftigt mich seit ein paar Tagen.
In einer Gerichtsakte wird von den Unterschriften der „Namhaften Erben“ eines Hofes gesprochen.Weiß Jemand von euch,in welcher Bedeutung „namhaft“ hier zu verstehen ist?Ich habe in einem Lexikon für Rechtsbegriffe gelesen,dass Erben in einem Testament „namhaft gemacht“ werden musste.
Das konnte ich allerdings in der Praxis noch noch nirgendwo nachweisen.
Vielleicht ist einen von Euch ja schon einmal diese Formulierung begegnet
 .
.Vielen Dank im Voraus und einen schönen Abend
Oliver

 
	 Was das Jülisch Bergische Landrecht da beschreibt, entspricht  im Großen und Ganzen dem Römischen Erbrecht.Mann sucht solange  nach männlichen Verwandten ,bis man auch die letzte Ecke der Landes abgegrast hatte
 Was das Jülisch Bergische Landrecht da beschreibt, entspricht  im Großen und Ganzen dem Römischen Erbrecht.Mann sucht solange  nach männlichen Verwandten ,bis man auch die letzte Ecke der Landes abgegrast hatte

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