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  • Friedrich
    Moderator
    • 02.12.2007
    • 11337

    Schloßleede

    Luise

    Was bedeutet Schloßleede?
    Erstmals habe ich den Begriff bereits im 14./15. Jh. in Thüringen gelesen.

    Xtine

    im Wörterbuch von J. u. W. Grimm findet sich folgendes zu Leede=Lehde:
    LEHDE, f.1) wüst liegendes stück land; aus dem niederdeutschen bis ins östl. mitteldeutsch vorgedrungenes wort, niederl. leeghde vallis, locus humilis (KILIAN), später leegte und laagte niedrig gelegene fläche, niederung; niederd. legte niederung, eichwald (niederd. sprichw. 89b); neufries. leegte, laagte EPKEMA wb. 264; nordfr. dat läiged, läiget die niederung BENDSEN 8; ob auch ein von Dietrich in Haupts zeitschr. 13, 28 aufgewiesenes ags. læð gut, grund und boden hierher gehört, ist zweifelhaft. das stammwort ist das sp. 58 aufgeführte läg, niederd. leeg und laag niedrig, dessen guttural in der ins hochdeutsche gekommenen form lehde schwand, in einer nebenform leide sich vocalisirte. läden heiszen bei den landgütern, wüst liegende aber doch brauchbare plätze. FRISCH 1, 563b; laite, leide oder leede, heiszt ein ungeschlachtes wüstes und ungebaut - liegendes stücke land, welches keinen nutzen trägt. oecon. lex. (1731) 1358; ledden oder lehden heiszen die wüsten triftrasen und anger an hohen orten vor denen hölzern; welche ledden mit kurzen, scharfen magern gras und grind unter einander überzogen sind. HEPPE leithund 90; das thal verbreitet sich und alle leden sind wo möglich zum feldbau umgearbeitet.
    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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    • Friedrich
      Moderator
      • 02.12.2007
      • 11337

      Trogkorbmacher/Tragkorbmacher

      master-seeker

      Ich habe gestern das Landeskirchliche Archiv in Nürnberg besucht. Meine Familie war über mehrer Genrationen Korbmacher. 3 Generationen waren jedoch Trag- oder Trogkorbmacher (ließ sich leider nicht genau entziffern). Welchen dieser Berufe gibt es? (Habe bereits im historischen Berufebuch nachgeschaut, aber leider nix gefunden).

      animei

      hab`nur was zu Tragkorb gefunden, siehe http://www.zeno.org/Pierer-1857/A/Tragkorb

      Gast Regine G.

      bei der Weinlese wurden diese Körbe gebraucht. Das paßt doch, wenn man an den guten Frankenwein denkt.
      "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
      (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

      Kommentar

      • Friedrich
        Moderator
        • 02.12.2007
        • 11337

        Assecurant - Assecurations-Grund

        Fronja

        in einem Text über meine Vorfahren habe ich diesen Begriff gefunden.
        "Da der Assecurant von hierselbsten Alters halben seinem Assecurations-Grunde nicht länger vorstehen kann,..." (Ostpreussen, 1774)
        Er besaß einen Hof, das ist klar, aber was bedeutet in dem Zusammenhang "Assecurant". ich habe nur die Erklärung gefunden, das Assecuration die Zusicherung z.B. der Religionsfreiheit sein kann. Heißt das, er durfte machen was er wollte oder war er von Abgaben befreit?

        alfred47

        Assecurant stammt doch wohl von Assecuranz = Versicherung ab.
        Vielleicht hilft Dir dieser Link:
        Lexikoneintrag zu »Assecuranz«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 832-837.


        Xtine

        die Oeconomische Encyclopedie Krünitz sagt dazu:
        * Assecuranz=Anstallten , Assecuration, Assoranz= oder Versicherungs=Contract, L. Assecuratio, Fr. Asseurance, Assurance. Die Unglücksfälle, welche einzelne Privatpersonen betreffen, sind dem gesammten Nahrungsstande überaus schädlich. Ob man nun gleich nicht alle und jede Unglücksfälle abzuwenden vermögend ist: so kann man dennoch durch gute Anstallten wenigstens den äussersten Folgen des Unglücks Einhalt thun, und dessen schädlichen Einfluß in den Nahrungsstand verhindern. Hierzu aber sind die Assecuranz= oder Versicherungs=Anstallten gar sehr geschickt; denn durch dieselben wird gleichsam das Unglück, welches etliche wenige betrifft, unter mehrere vertheilet, und daher weit erträglicher. Und weil diejenigen, die sich solcher Versicherungen bedienen, vorher einen Theil ihres Gewinnstes abgegeben haben, um ihr Vermögen in solchen Unglücksfällen in Sicherheit zu wissen, welche Abgabe ih<2, 572>nen nicht sehr beschwerlich gefallen ist: so ist es eben das, als wenn sie wider das Unglück selbst gesichert wären. .....
        Ausser den Assecuranzen über den Seehandel, hat man auch Assecuranzanstallten, wodurch die Häuser und Mobilien wider Feuerschäden versichert werden, wovon ich unter dem Articul Feuer=Casse ausführlicher handeln werde. Da man gesehen, daß diese Anstallten sowohl für die Regenten selbst, als für die Unterthanen, ungemein vortheilhaft sind: so haben patriotische Schriftsteller Vorschläge gethan, wie man auf eine ähnliche Art dergleichen Assecuranzen gegen Wasser= Wetter= Heuschrecken= und andere, die Feldfrüchte betreffende, Schäden einrichten könne. Nach des Hrn. von Justi Vorschlag, in dessen Policeiwissenschaft, I Band, S. 887, f. (siehe auch dessen Oecon. Schriften, II Band, Berl. und Lpz. 1760, gr. 8. S. 473--478.) könnte ein Fürstentum oder Kreis allemahl zu diesem Endzwecke eine Gesellschaft mit einander ausmachen. Die Aecker und Wiesen werden in 3 Classen eingetheilt, nehmlich in gute, mittelmäßige und schlechte, <2, 578> nach welchen der Werth der Feldfrüchte in jeder Classe vestzusetzen. Ein bereits vorhandener wohleingerichteter und sich auf die Nutzungen der Grundstücke gründender Contributionsfuß kann die Einrichtung sehr erleichtern. Nach diesen Nutzungen, oder nach dem, für die verschiedenen Classen der Aecker vestgesetzten, Werthe der Feld=Früchte, wird sowohl der Schaden vergütet, als der Beitrag der übrigen unbeschädigten Besitzer der Aecker zusammengebracht. Die Besichtigung und das Zeugnis der Obrigkeit bestimmen, ob das Unglück die Feldfrüchte ganz, oder nur zum Theil, ruiniret hat. Die Grade des Verlustes können nur in dem gänzlichen Ruin, in der Hälfte, und dem dritten Theile, bestehen; genauere Grade werden nicht in Betracht gezogen. Der Beitrag wird nur alle Jahre Einmahl im Herbste entrichtet, und die Schäden des ganzen Jahres werden alsdenn zusammen auf die Mitglieder der Societät eingetheilet. Damit die Beschädigten nicht so lange auf den Ersatz warten dürfen, und damit die Unordnung in der Einrichtung ihrer Haushaltung um so mehr vermieden werde, wird ein Fond, als die Casse der Societät, zusammengebracht, woraus die Vergütung des Schadens sofort geschehen kann. Es könnte auch die Steuer= oder Landschafts=Casse den Vorschuß thun. Es mus nicht in der freien Willkühr der Unterthanen beruhen, ob sie ihre Aecker versichern laßen wollen oder nicht. Es müssen zugleich Anstallten gemacht werden, die Ueberschwemmungen der Flüsse und Ströhme zu verhindern.
        ....
        Von Assecuranz=Anstallten und Societäten zur Vergütung der durch das Viehsterben entstehenden Schäden, werde unter dem Articul Vieh=Seuche handeln.
        An manchen Orten findet man auch Gelegenheit, eines Menschen Leben auf gewisse Jahre versichern zu laßen, welches manchem nicht anders, als sehr paradox fürkommen mus. Man wird denken: Was hilft es mir, wenn ich mein Leben auf 10 Jahre und länger versichern laßen könnte, und ich sterbe doch im ersten Jahre? kann ich als ein Todter meinen Regreß an den Assecuranten nehmen? was hilft also eine solche Versicherung? Allein, wir müssen nur die Fälle uns vorstellen, bei welchen eine solche Lebens=Versicherung von Nutzen ist, so fällt das Paradoxe ganz weg. Gesetzt, es hat jemand Gelegenheit, eine mit guten Revenüen verknüpfte Bedienung, durch eine gewisse zu erlegende Summe, und also gleichsam durch einen Kauf, zu erlangen, so fällt ihm ganz natürlich hierbei der Gedanke ein: Wenn ich wüßte, wie lange ich noch lebte, so würde ich so und so viel Geld daran wagen; allein, da ich die Länge meines Lebens nicht taxiren, und also vieleicht morgen sterben kann, so würde ich mein Vermögen verlieren, und meine Familie von den Mitteln ihres künftigen Unterhalts entblößen. Diese Ungewißheit seiner Lebenslänge macht also den Haupt=Vorwurf seiner Speculation aus, und hiervon hängt sein Entschluß ab; findet er nun Gelegenheit, seines Lebens Versicherung auf eine gewisse Zeit zu erlangen, so verstehet es sich von selbst, daß hiermit die Verbindungen und Beneficia, so ihn bei seinem Leben betreffen, eigentlich, und nicht selbst das natürliche Leben, versichert werden; denn der Versicherer hat nicht das Vermögen, oder eigentlicher zu sagen, die Schöpfers=Kraft, das verlohrne Leben eines Menschen herzustellen. Es wird also einem Menschen die Versicherung seines Lebens mit der Condition gegeben, daß der Versicherer <2, 599> seinen Nachgelaßenen die Revenüen, wofür er bei seinem Leben sein Capital angewandt, im Fall des Todes bezahle, und hierüber giebt er seine Versicherung gegen eine zwischen ihm und dem Assecurirten verglichene Provision, welches man bei andern Assecuranzen eine Prämie nennet. Hierdurch wird der, so durch einen Ankauf eines Beneficii oder öffentlichen Bedienung, die dafür zu erlegende Summe anwenden will, sicher gesetzet, daß wenn auch nicht er, doch seine nachgelaßene Familie in den Genuß der damit verknüpften Revenüen gesetzt, und also nicht sein Vermögen zu stark risquiret wird: der Versicherer aber ziehet dafür auf soviel Jahre, als er versichert hat, einen gewissen Antheil an der Einnahme des Versicherten, nach der Assecurations=Convention, die unter beiden Theilen contrahirt ist. Es folget aus der Natur einer solchen contrahirten Versicherung von selbst, daß derjenige, so seinen lezten Athem nur noch durch Kunst des Arztes auf wenige Zeit aufhalten kann, oder dessen schwache Leibes=Constitution seinen nahen Tod verkündiget, keinen Assecuranten seines Lebens auf viele Jahre finden wird. Hierbei wird der Mensch bloß physice taxiret; er mus gesund seyn, und eine solche gute Leibes=Constitution haben, daß sich wenigstens ein so langes Leben, als ihm versichert wird, wahrscheinlich bei ihm vermuthen läßt; bei einer solchen Assecuranz aber gehen die Fälle derer Assecurirten, da sie durch schlechte Aufführung oder Malversationes ihre gekaufte Charge verlieren, den Versicherer nichts an; er ist auch nicht gehalten, seine einmahl erhaltene Prämie zurückzugeben, weil nicht der Tod, oder ein anderer unglücklicher Zufall, sondern die eigene Schuld des Versicherten, ihn zum Genuß des mit seiner Charge verbundenen Beneficii unwürdig oder unfähig gemacht hat.
        Den kompletten Artikel findest Du unter obigem Link unter Assecuranz.
        Ich tippe mal, er hatte eine Versicherung für seinen Hof, den er aber aus Altersgründen abgegeben hatte und daher auch keine Versicherung mehr benötigte

        Fronja

        So, ich stell ich hier noch mal den gesamten Abschnitt rein. Gab es 1774 schon Versicherungen für sowas?
        "Der mit vier Groschen verstempelte Vertrag lautet im Auszuge:
        Da der Assecurant Daniel Kurrek von hierselbsten Alters halben seinem Assecurations-Grunde nicht länger vorstehen kann, so übergiebet selbiger, solchen in Gegenwart des Idzko Kurrek im heutigen dato seinem Schwiegersohn Paul Turowski cum Aaxa mit folgenden Inventarien-Stücken ab: (es folgt eine Liste aller Waren und Tiere)"
        Ich kann auch nichts mit dem Begriff "cum Aaxa" anfangen.

        niederrheinbaum

        Der Assecurant ist Deinem Text zufolge der "Versicherte" (also Versicherungsnehmer).
        Mit dem Assecurations-Grund ist das Gebäude, Grundstück, Bauernhof o.ä., also der
        Versicherungs-Gegenstand gemeint.
        Der Ausdruck "cum Aaxa" sagt mir so auf Anhieb auch nichts.
        Ich kenne aus Vertragstexten wohl den Zusatz "cum uxori", also "mit der Ehefrau".
        Könnte es möglicherweise "cum taxa." oder "cum taxo" heißen? Das würde "mit Schätzung" bedeuten.

        Fronja

        der Begriff "mit Schätzung" würde ja hinkommen, da sich im Anschluss an den Text oben eine Liste aller Sachen befindet, die zum Hof gehören, samt Wertangabe.
        Ich habe die Buchstaben extra nachgeschaut, und es ist der gleiche Buchstaeb wie der des Wortes "Assecurant". Kann natürlich möglich sein, das die sich verdruckt haben.
        Werde das mal so annehmen, mit dem versicherungsnehmer, da das logisch passt.
        "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
        (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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        • Friedrich
          Moderator
          • 02.12.2007
          • 11337

          Interadeneinnehmer

          einsamer Wolf

          kann jemand von euch mit dem Beruf Interadeneinnehmer was anfangen?

          menestrel

          Das richtige Wort wäre m.E. "Intradeneinnehmer". So weit ich weiß, ist das ein Begriff aus der Musik und bezeichnet das Eröffnungsstück einer Aufführung. Wenn früher entsprechende Aufführungen stattfinden sollten, brauchten die Veranstalter, oder auch der Fürst, der das veranlaßte (und bezahlte), jemanden, der das Eintrittsgeld kassierte. Heute würde ich den Begriff "Kassierer" dafür setzen.
          "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
          (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

          Kommentar

          • Friedrich
            Moderator
            • 02.12.2007
            • 11337

            Übersetzung ins Hochdeutsche

            MaxR1

            vielleicht kann mir jemand helfen und den Text ins Hochdeutsche übersetzen
            1725R
            1. + Johann Jacob Reichel, des Joh. Georg Reichels ge-
            weßenen Gemeinsmanns allhier eheleibl. Sohn, juvenis, ward
            mit + Gertraut, des Johann Eberhardt Schmitten Tochter, Jgfr. am
            30 Jan: offentl: eingesegnet.
            1727R
            4. +Johann Michael Reichel juvenis, ward am 20 Febr.
            mit Anna Margaretha, Jgrf [Jungfrau], nata Fischerin, des Hanß Jacob
            Fischers hinterlassener Tochter, offentl: ehelich eingesegnet.
            1729RR
            2. Johann Peter Reichel, Schneider-gesell, __ Joh. Georg
            Reichels filius legitimy, ward am 15 Febr mit
            Apollonia, Jgfr, Johannes Glaßen geweßenen
            Gemeinsmanns zu Eych am altrhein ehelicher
            Tochter offentl: eingesegnet.
            3. Christoph Reichel, juvenis, v: Musquetir beym allhie-
            sigen Hof, des Joh: Georg Reichels geweßenen Ge-
            meinsmanns allhier eheleibl. Sohn, wurde am 22 Febr
            mit Elisabetha Jgfr, des Joh: Jac: Schwengels eheleibl. Tochter ehelich
            eingesegnet.
            1730TR
            27. Maria Gertraut, des Joh: Christoph Reichels,
            Christl. ( Hfrstl. [Hochfürstlichen] ) musquetiers v: [= u. für und] Elisabetha Töchterlein na=
            sciebat(ur) am 1. Xbris [= Dezembris] des Abends, v: empfing wegen
            besorgter Schwachheit die Tauff so gleich in selbiger Nacht
            um 12 im Hauß, Gö..( Päthin ).. war Maria Kertraut (Gertraut,),
            des Jos. Jacob Reichels H. (Hß.Fraw. [Hausfrau]) Frau.
            1732TR
            10. Anna Maria, des Johann Jacob Reichels vnd
            Gertrauten Töchterl: nasciebat(ur) am 28. Jul: Abends
            h:m:w. ward getaufft am 29 ten dito, matre selecta
            mystica, Maria Walp des Ulrich Benders Haus-
            frau als der Mutter Schwester.
            1737TR
            4. Elias Joh: Peter Reichels Sohnl. nascebat(ur) den 4 Merz
            dto. vesp(er)r: baptiz(atus) am 8ten dito, Gevatter war Elias Reyß,
            dessen (weßen) Stell, wegen minderjährigkeit der Vatter vertrat.
            1737TR2
            9. Elisabetha, des Michael Reichels v. Anna Margretha
            Töchterl. nascieb:[atur] am 22 Apr. h. m. b. mat: baptiz:[atus] am 26
            dito. Päthin war Elisabetha, des Conrad Fischers
            Haußfraw.
            1738TRR
            10. Anna Maria, des Joh: Christoph Reichels v. Elisabetha Töch-
            erl: nascebat am 5ten Maji nachts hor med 2. baptizabat
            am 6ten dito. Die Gevatterschaft übernahm Anna Maria
            K__nerishe Wittib.
            11. Anna Maria, Johann Peter Reichels v: Apollonia Töchterl:
            nascebat am 23 Maji s: 3 pomer: v. ward am __ Pfingst-
            fest (?) getauft. Päthin war Maria Elisabetha, Anthon Zerr (?)
            Hßfraw mit ihrem minderjährigen Töchterl: A: Maria.
            1739TR
            18. Elias, Johann Peter Reichels, undt Appoloina
            Söhnl. ward zur Welt gebohren am 17 8bris [= Oktober] abends
            undt getauft am 20 dito, Tauf-Path war
            Elias Reiß, des Joh. Adam Reißen ältester Sohn,
            Junggeselle.
            1741TR
            + 1 Maria Christiana des Christophel Reichels v.
            Elisabetha Töchterl. nascieb:[atur] am 6 Jan. h. m. __ baptizabat
            am 8ten Gevattern war Sophia Maria des Niclas __
            Haußfrau und deren ältester Tochter Maria Christiana.
            1743TR
            Maria Apollonia des Johann Peter Reichels v. Maria Apollonia
            Töchterl. ward gebohren am 6 Juny h. m. pomer: u. getauft
            am 9ten dito. Päthe war Mar: Apollonia Leonhard Rüths
            Gerichts Schultheißen Haußfraw.
            1743TR2
            18. Johann Georg, des J. Christophel Reichels v. Elisabe-
            tha Söhnl. kam zur Welt am 31 Aug h. m. pomir: v.
            ward getauft am 3 7bris [= September]. Tauf Path war Johann
            Georg Bäher.

            niederrheinbaum

            Ich versuche mal, die Einträge in "heutigem Deutsch" auszudrücken.
            1725R
            1. + Johann Jacob Reichel, des Joh. Georg Reichels ge-
            weßenen Gemeinsmanns allhier eheleibl. Sohn, juvenis, ward
            mit + Gertraut, des Johann Eberhardt Schmitten Tochter, Jgfr. am
            30 Jan: offentl: eingesegnet.
            1725R (= Register, hier Heiratsregister):
            Eintrag Nummer 1: Johann Jacob Reichel heiratet Gertraut Schmitten.
            Der Jüngling/junge Mann Johann Jacob Reichel ist der ehelich geborene Sohn von Johann Georg Reichel, der früher Gemeinsmann war
            (höhere Position in der Gemeinde).
            Die Jungfrau Gertraut Schmitten ist die Tochter von Johann Eberhardt Schmitten.
            Am 30. Januar 1725 wurden Johann Jacob Reichel und Gertraut Schmitten öffentlich (also vor der Gemeinde) getraut.
            1727R
            4. +Johann Michael Reichel juvenis, ward am 20 Febr.
            mit Anna Margaretha, Jgrf [Jungfrau], nata Fischerin, des Hanß Jacob
            Fischers hinterlassener Tochter, offentl: ehelich eingesegnet.
            1727R (= Register, hier Heiratsregister):
            Eintrag Nummer 4: Johann Michael Reichel heiratet Anna Margaretha Fischer.
            Die Jungfrau Anna Margaretha Fischer (nata = geborene) ist die Tochter von Hanß Jacob Fischer, der zum Zeitpunkt der Heirat bereits verstorben war.
            Daher wird Anna Margaretha als "hinterlassene Tochter" bezeichnet.
            Der Jüngling Johann Michael Reichel und Anna Margaretha Fischer wurden am 20. Februar 1727 öffentlich (also vor der versammelten Gemeinde in der Kirche) getraut.
            1729RR
            2. Johann Peter Reichel, Schneider-gesell, __ Joh. Georg
            Reichels filius legitimy, ward am 15 Febr mit
            Apollonia, Jgfr, Johannes Glaßen geweßenen
            Gemeinsmanns zu Eych am altrhein ehelicher
            Tochter offentl: eingesegnet.
            3. Christoph Reichel, juvenis, v: Musquetir beym allhie-
            sigen Hof, des Joh: Georg Reichels geweßenen Ge-
            meinsmanns allhier eheleibl. Sohn, wurde am 22 Febr
            mit Elisabetha Jgfr, des Joh: Jac: Schwengels eheleibl. Tochter ehelich
            eingesegnet.
            1729R (siehe oben):
            Eintrag Nummer 2: Johann Peter Reichel heiratet Apollonia Glaßen.
            Der Schneidergeselle Johann Peter Reichel ist der legitime (also ehelich geborene) Sohn von Johann Georg Reichel.
            Die Jungfrau Apollonia Glaßen ist die eheliche Tochter von Johann Glaßen, der früher Gemeinsmann (höhere Position im Ort, Gemeindevorsteher u.ä.) im Ort Eych am Altrhein war.
            Johann Peter Reichel und Apollonia Glaßen werden am 15. Februar 1729 öffentlich (also vor der versammelten Gemeinde in der Kirche) getraut.
            Eintrag Nummer 3: Christoph Reichel heiratet Elisabeth Schwengel.
            Der Jüngling/junge Mann Christoph Reichel ist Musketier beim Hof (also am Hof des Fürsten) und der ehelich geborene Sohn von Johann Georg Reichel, der Gemeinsmann (siehe oben) gewesen war.
            Die Jungfrau Elisabeth Schwengel ist die eheliche Tochter von Johann Jacob Schwengel.
            Christoph Reichel und Elisabeth Schwengel wurden am 22. Februar 1729 getraut (siehe oben).
            1730TR
            27. Maria Gertraut, des Joh: Christoph Reichels,
            Christl. ( Hfrstl. [Hochfürstlichen] ) musquetiers v: [= u. für und] Elisabetha Töchterlein na=
            sciebat(ur) am 1. Xbris [= Dezembris] des Abends, v: empfing wegen
            besorgter Schwachheit die Tauff so gleich in selbiger Nacht
            um 12 im Hauß, Gö..( Päthin ).. war Maria Kertraut (Gertraut,),
            des Jos. Jacob Reichels H. (Hß.Fraw. [Hausfrau]) Frau.
            1730TR (= Taufregister):
            Eintrag Nummer 27: Am 1. Dezember 1730 abends wurde Maria Gertraut geboren, als Tochter von Johann Christoph Reichel, Christlich Hochfürstlicher Musketier, und Elisabeth Reichel.
            Da sie ein schwaches Kind war (ihr Gesundheitszustand war also besorgniserregend), wurde sie noch in der gleichen Nacht um 12 Uhr im Haus getauft (sogenannte Nottaufe).
            Taufpatin war Maria Gertraut Reichel, die Ehefrau von Joseph Jacob Reichel.
            1732TR
            10. Anna Maria, des Johann Jacob Reichels vnd
            Gertrauten Töchterl: nasciebat(ur) am 28. Jul: Abends
            h:m:w. ward getaufft am 29 ten dito, matre selecta
            mystica, Maria Walp des Ulrich Benders Haus-
            frau als der Mutter Schwester.
            1732TR (= Taufregister):
            Eintrag Nummer 10: Am 28. Juli 1732 wurde abends Anna Maria geboren, als Tochter von Johann Jacob Reichel und seiner angetrauten Ehefrau.
            Getauft wurde sie am 29. Juli 1732.
            .... war Maria Walp, die Ehefrau von Ulrich Bender, zugleich die Schwester der Mutter von Anna Maria.
            1737TR
            4. Elias Joh: Peter Reichels Sohnl. nascebat(ur) den 4 Merz
            dto. vesp(er)r: baptiz(atus) am 8ten dito, Gevatter war Elias Reyß,
            dessen (weßen) Stell, wegen minderjährigkeit der Vatter vertrat.
            1737TR (= Taufregister):
            Eintrag Nummer 4: Am 4. März 1737 wurde Elias Johann geboren, als Sohn von Johann Peter Reichel.
            Getauft wurde er am 8. März 1737.
            Taufpate war Elias Reyß, der durch seinen Vater vertreten wurde, da Elias Reyß minderjährig war.
            1737TR2
            9. Elisabetha, des Michael Reichels v. Anna Margretha
            Töchterl. nascieb:[atur] am 22 Apr. h. m. b. mat: baptiz:[atus] am 26
            dito. Päthin war Elisabetha, des Conrad Fischers
            Haußfraw.
            1737TR2 (= Taufregister 2):
            Eintrag Nummer 9: Am 22. April 1737 wurde Elisabeth geboren, also Tochter von Michael und Anna Margaretha Reichel.
            Getauft wurde sie am 26. April 1737.
            Taufpatin war Elisabeth Fischer, die Ehefrau von Conrad Fischer.
            1738TRR
            10. Anna Maria, des Joh: Christoph Reichels v. Elisabetha Töch-
            erl: nascebat am 5ten Maji nachts hor med 2. baptizabat
            am 6ten dito. Die Gevatterschaft übernahm Anna Maria
            K__nerishe Wittib.
            11. Anna Maria, Johann Peter Reichels v: Apollonia Töchterl:
            nascebat am 23 Maji s: 3 pomer: v. ward am __ Pfingst-
            fest (?) getauft. Päthin war Maria Elisabetha, Anthon Zerr (?)
            Hßfraw mit ihrem minderjährigen Töchterl: A: Maria.
            1738TR (= Taufregister):
            Eintrag Nummer 10: Am 5. Mai 1738 um 2 Uhr nachts wurde Anna Maria geboren, als Tochter von Johann Christoph und Elisabeth Reichel.
            Getauft wurde sie am 6. Mai 1738.
            Taufpatin war die Witwe Anna Maria K_nerishe.
            Eintrag Nummer 11: Am 23. Mai 1738 wurde Anna Maria geboren, als Tochter von Johann Peter und Apollonia Reichel.
            Getauft wurde sie an Pfingsten.
            Taufpatin war Maria Elisabeth Zerr, die Ehefrau von Anthon Zerr, mit ihrer Tochter Anna Maria, die noch minderjährig war.
            1739TR
            18. Elias, Johann Peter Reichels, undt Appoloina
            Söhnl. ward zur Welt gebohren am 17 8bris [= Oktober] abends
            undt getauft am 20 dito, Tauf-Path war
            Elias Reiß, des Joh. Adam Reißen ältester Sohn,
            Junggeselle.
            1739TR (= Taufregister):
            Eintrag Nummer 18: Elias, der Sohn von Johann Peter und Appolonia Reichel, wurde am 17. Oktober 1739 abends geboren.
            Getauft wurde er am 20. Oktober 1739.
            Taufpate war der Junggeselle Elias Reiß, der älteste Sohn von Johann Adam Reiß.
            1741TR
            + 1 Maria Christiana des Christophel Reichels v.
            Elisabetha Töchterl. nascieb:[atur] am 6 Jan. h. m. __ baptizabat
            am 8ten Gevattern war Sophia Maria des Niclas __
            Haußfrau und deren ältester Tochter Maria Christiana.
            1741TR (= Taufregister):
            Eintrag Nummer 1: Am 6. Januar 1741 wurde Maria Christiana geboren, als Tochter von Christophel und Elisabeth Reichel.
            Getauft wurde sie am 8. Januar 1741.
            Die Taufpaten waren Sophia Maria, die Ehefrau des Niclas ...., und deren älteste Tochter Maria Christiana.
            1743TR
            Maria Apollonia des Johann Peter Reichels v. Maria Apollonia
            Töchterl. ward gebohren am 6 Juny h. m. pomer: u. getauft
            am 9ten dito. Päthe war Mar: Apollonia Leonhard Rüths
            Gerichts Schultheißen Haußfraw.
            1743TR (= Taufregister):
            Am 6. Juni 1743 wurde Maria Apollonia geboren, als Tochter von Johann Peter und Maria Appollonia Reichel.
            Getauft wurde sie am 9. Juni 1743.
            Taufpatin war Maria Apollonia Rüth, die Ehefrau des Gerichts-Schultheißen Leonhard Rüth.
            1743TR2
            18. Johann Georg, des J. Christophel Reichels v. Elisabe-
            tha Söhnl. kam zur Welt am 31 Aug h. m. pomir: v.
            ward getauft am 3 7bris [= September]. Tauf Path war Johann
            Georg Bäher.
            1743TR2 (= Taufregister 2):
            Eintrag Nummer 18: Am 31. August 1743 wurde Johann Georg geboren, als Sohn von J. (wohl Johann) Christophel und Elisabeth Reichel.
            Getauft wurde er am 3. September 1743.
            Taufpate war Johann Georg Bäher.
            Die genaue Bedeutung des hier verwendeten Ausdrucks "matre selecta mystica" muß ich noch nachsehen.
            "Mater" heißt Mutter, "selecta" ausgewählt usw., "mystica" heißt geheimnisvoll....
            "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
            (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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            • Friedrich
              Moderator
              • 02.12.2007
              • 11337

              Spezereihändler

              brougier

              Habe aus dem Düsseldorfer Archiv Nachricht über einige Personen erhalten. Einer hiervon war "Spezereihändler".
              Weiß jemand, was das ist?

              Ursula

              das war ein Gewürzhändler.

              Karen

              Konnte aber auch ein Gemischtwarenhändler sein.

              Ursula

              ich habe meine "Weisheit" aus dem Netz. Dort konnte ich nur finden, dass das Wort "Spezereien" aus dem Italienischen kommt und ein altes Wort für Gewürze ist.

              Karen

              das ist ja auch richtig , benutzt wurde es i.A. für den Gemischtwarenladen (der ja auch Gewürze verkauft)

              oder
              http://www.genealogie-bohrer.de/Fam_...benswelten.htm
              (hier musst unter III. schauen)

              Tünnes

              also ich, als "Schmecklecker" denke, diese Spezereien , das sind diese
              ganz besonderen leckeren Delikatessen, die es nicht überall gibt, sondern
              nur bei dem Spezereienhändler meines Vertrauens.

              Ursula

              Wachslichter, Papier, Tabak und Nägel, das ist gut
              "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
              (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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              • Friedrich
                Moderator
                • 02.12.2007
                • 11337

                Berufsbezeichnung

                Friedrich

                Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1900
                Region, aus der der Begriff stammt: Missouri

                US Census
                was verbirgt sich hinter dem Begriff "Foreman Boiler Shop"? Ich fand ihn als Berufsbezeichnung.

                Johannes v.W.

                Würde ich übersetzen als: Vorarbeiter in einer Kessel-Werkstatt
                "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                • Friedrich
                  Moderator
                  • 02.12.2007
                  • 11337

                  World War I Draft Registration Cards

                  Friedrich

                  Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1917/1918
                  Region, aus der der Begriff stammt: USA
                  was ist konkret das, was da in der Überschrift genannt ist? Kann man das mit Militärpaß übersetzen?

                  Karen

                  das sind einzelne Karten, eine Registrierungskarte zur möglicherweise folgenden Einberufung. Das heißt, alle männlichen Personen, die zwischen 1872 und 1900 geboren wurden, wurden jeweils auf so eine Karte erfasst.
                  Erfasst wurden der Name, Adresse, Geburtsdatum, nächste Verwandte, Größe und Gewicht.
                  Aber nicht jeder, der erfasst wurde wurde dann auch tatsächlich in den Krieg geschickt.
                  "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                  (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                  • Friedrich
                    Moderator
                    • 02.12.2007
                    • 11337

                    Latein. Kirchenbucheintrag

                    Hintiberi

                    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1747, 1750
                    Region, aus der der Begriff stammt: Westfalen, fast Sauerland
                    Wieder einmal bin ich über gar unverständliche Einträge im Kirchenbuch gestolpert, die ich zu übersetzen mich nicht in der Lage zu sehen scheine... oder so.
                    Ihr könnt mir sicher wieder mal helfen; es bedarf lediglich einer Übersetzung des fettgeschriebenen Teils, wobei dies beim 2. Eintrag auf den ganzen Eintrag zutrifft!
                    (Bei den Fragezeichen war ich mir nicht sicher, ob das vorangehende Wort von mir richtig gelesen wurde)

                    1.)
                    1750, 14. Juni
                    Matrimonio juncti sunt Georgius Schulte viduus et Anna Catharina Riecksmeyer ex Langeneicke, parochia Störmedensis. testibus Balthasar Schulte et suit(?) Joist.
                    Hi neo desponsati juxta Decritum(?) Seremissimi praestiterunt primi Paderborna pro domo correctionis praescriptum.
                    Ebemotinam 12 gr.
                    2.)
                    1747, 15. Octobris
                    circa vesperim imperatis Claudestinis dimissus á Pastore Störmedensi R.D. Weyer Matrimonio juncti sunt Joes Henricus Griese oriundus ex Langeneicke et Eva Blomenröhr qui sponses inattentis á se ipso petitis Claudastrinis ac Dimissorialibus re ritire(?) a sponsalibus legitime contractis proterve voluit, ut ex propterea Bona(?) sua ab officialatu Werlensi constricta modo fuerint, dum autem ad molam Burensen pro molendis.
                    3.)
                    1747, 9. Februar
                    in sacetto Eickhofferano visâ Dispensatione in proclamationibus Matrimonio juncti sunt Augustinus Everhardus Schulte et Gertrudis Vannahme filia pradii Bories in Barckhaußen obiit hoc nupta in Barckhausen 21ma Oct. 1754, R.I.P.

                    wiehopf

                    ich versuche mal den ersten Teil zu übersetzen. Im Text habe ich kleinere Anpassungen vorgenommen, weiß aber nicht, ob diese sich in dem Originaltext auch so erkennen lassen oder völlig auszuschließen sind. Also bitte nocheinmal überprüfen:
                    Matrimonio juncti sunt Georgius Schulte viduus et Anna Catharina Riecksmeyer ex Langeneicke, parochia Störmedensis. testibus Balthasar Schulte et Joh. (?) Joist.
                    Hinc desponsati juxta Decretum Serenissimi praestiterunt primi Paderborna pro domo correctionis praescriptum.
                    Ebemotinam 12 gr.
                    Wörtlich:
                    Durch eine Ehe wurden verbunden der Witwer Georg Schulte und Anna Catharina Riecksmeyer aus Langeneicke, aus der Störmed´schen Herberge mit den Zeugen Balthasar Schulte und (???Vorname???) Joist. Bis zu diesem Punkt verlobt (geringfügig falsche Grammatik!) verbunden einen entschiedenen/ Grundsatz/ einen Beschluß des ersten/ des Vorstehers des sehr heiteren (= unbewölkt!) Himmels sie haben erfüllt in (ggf. aus) Paderborn für das Haus (vmtl. für den Dom in Paderborn) eine Vorschrift (bzw.: decretum…..praesriptum = eine beschlossene Vorschrift) der Zurechtweisung ein Bußgeld (so glaube ich zumindest war das zu übersetzen) 12 Groschen.
                    Übersetzung:
                    Durch eine Ehe wurden verbunden der Witwer Georg Schulte und Anna Catharina Riecksmeyer aus Langeneicke, (Wirt und Wirtin der Herberge „Störmede“) Mitglieder der Kirchengemeinde Störmede (vgl. Teil 2), Trauzeugen Balthasar Schulte und Joh. Joist, Weil bisher als Verlobte in wilder Ehe verbunden haben sie eine beschlossene Bußgeldvorschrift des Allerhöchsten erfüllt und für den Dom in Paderborn ein Bußgeld von 12 Groschen gezahlt.

                    Teil 2 ist knackig:
                    vorweg ein paar Anmerkungen:
                    - Störmed ist offenbar das zugehörige Kirchspiel --> vgl. Teil 1
                    - einige Worte im Text habe ich wieder etwas angepasst, bitte im Original ermitteln, ob das so möglich ist oder evtl. ganz auszuschliessen ist
                    sponses nicht zuordenbar: Lesung "sponsis"
                    officialatu nicht zuordenbar: Lesung "officia latu"
                    molendis nicht zuordenbar: Lesung "mollendis"
                    ritire nicht zuordenbar: Lesung "retire"
                    Der Text lautet dann:
                    1747, 15. Octobris
                    circa vesperim imperatis Claudestinis dimissus á Pastore Störmedensi R.D. Weyer Matrimonio juncti sunt Joes Henricus Griese oriundus ex Langeneicke et Eva Blomenröhr qui sponsIs inattentis á se ipso petitis Claudastrinis ac Dimissorialibus re retire a sponsalibus legitime contractis proterve voluit, ut ex propterea Bona sua ab officia latu Werlensi constricta modo fuerint, dum autem ad molam Burensen pro mollendis.
                    Hier meine Übersetzung
                    1747. am 15. Tag des Oktobers
                    Nachdem gegen Abend aufgrund der Claudestinischen {A} Anweisungen R. D. Weyer von dem Pastor in Störmede {B} entsandt worden war, wurden in der Ehe vereint Johannes Heinrich Griese aus Langeneicke stammend und Eva Blomenröhr, die heimlich Verlobung gehalten hatten. Ohne Auftrag {C} durch die Claudestinischen {A} Bitten und Entlastungen hat R. D. Weyer gewollt in der Sache widerzuklingen {D}, aus Sicht der Verlobten rechtmäßig, aus Sicht der Verträge dreist, so dass deswegen die Ehepartner von jetzt ab ihrem eigenen Gut und der Pflichterfüllung seitens Werl verpflichtet sein werden, während sie aber zur Besänftigung auf die Mühle in Buren verpflichtet sein werden.
                    Anmerkungen Text:
                    {A} Claudestinis bzw. Claudastrinis: nicht zuordenbar. ( claudere: schwach sein, gelähmt sein, schlecht bestellt sein ????) TRANSKRIPTION?????
                    {B} so oder so ähnlich heißt der Sitz des Kirchspiels, eigentlich als Störmedensus = „… der Einwohner von Störmede“
                    {C} a se ipso = von sich selbst aus
                    {D} ritire nicht zuordenbar: Lesung retire = widerklingen

                    Friedrich

                    also nur am Rande: Es ist der Ort Störmede!

                    wiehopf

                    Auch zum dritten Text gibt es einige Anpassungen, die am Original überprüft werden müssen! Offenbar ist der dritte Text aus dem Jahr 1747 im Jahr 1754 ergänzt worden. Aus dem Originaltext läßt sich ggf. entnehmen, ob diese Ergänzung bei "in Barckhaußen" oder bei "obiit" beginnt - mit jeweils etwas verändertem Sinn.
                    Den Text habe ich wie folgt geringfügig angepasst:
                    1747, 9. Februar
                    in sacello Eickhofferano visâ Dispensatione in proclamationibus Matrimonio juncti sunt Augustinus Everhardus Schulte et Gertrudis Vannahme filia pradii Bories in Barckhaußen [Nachtrag 1754] obiit hoc nupta in Barckhausen 21ma Oct. 1754, R.I.P.
                    Übersetzung
                    1747, 9. Februar
                    In der Kapelle von Eickhoffen {oder wie immer der Ort heißt} wurde beim Abendmahl in der Ehe vereint August Everhard Schulte und Gertrud Vannahme die Tochter des XXX in Barckhausen (Nachtrag 1754)er/sie ist gestorben in dieser Nacht in Barckhausen DATUM ruhe in Frieden
                    Anmerkungen:
                    pradii und Bories können nicht zugeordnet werden, ebenso das Kürzel ma hinter der Datumsangabe. Der Nachtrag bezieht sich auf eine einzelne Person unbekannten Geschlechts, vermutlich den Vater der Ehefrau.

                    Hintiberi

                    "Störmed'sche Herberge" ist schön!
                    Der Ort Langeneicke gehört zur Pfarrei Störmede, ich denke, daß das damit gemeint ist.
                    Ein Vorname stand bei dem Joist nicht, möglicherweise ist aber auch Joist der Vorname (Kurzform von Jodocus), und der Nachname fehlt.

                    Hat also der Pfarrer Weyer von sich selbst aus die beiden in wilder Ehe lebenden Personen getraut, ohne die dafür notwendige Erlaubnis der "Claudestinischen" (was auch immer) einzuholen?!
                    Das könnte Sinn ergeben, der Seelsorger muß sich mit seinen Chefs öfter mal in der Wolle gehabt haben...

                    wiehopf

                    Der Hinweis zu dem Pastor mit Namen Weyer läßt meine Übersetzung an ein paar Stellen wanken. Ich war von einem Abgesandten (im Nominativ) von dem Pastor (Abl.) ausgegeangen und hatte beispieslweise das "eo ipso" auf ihn bezogen. Wenn der Pastor aber nun Weyer heißt, geht das irgendwie nicht, da muß ich nochmal drüberschaun

                    wiehopf

                    Hallo - hier nochmal drei ergänzende Anmerkungen:
                    1) “… testibus Balthasar Schulte et suit(?) Joist.“: Könnte das schwer lesbare Wort „suit“ ggf. „filio“ heißen?
                    Ansonsten vielleicht: patre, matre, avo, avia, filio, filia, nepote, nepte, fratre, sorore, amita, socero, socrui, genere, nurui, levire, glore, sororio, fratria. Das wären alles Verwandtschaftsgrade
                    2) „Ebemotinam“: Hier im Forum habe ich das Wort schon einmal gesehen, es war dort die Frage aufgetaucht, ob das irgendetwas mit ebenum=Ebenholz zu tun habe, und jemand wusste, dass es sich um ein Bußgeld handelte. Aber ich finde diesen Eintrag nicht mehr (schade), obwohl ich mich recht genau erinnere und es hier auch einwandfrei passt ( „correctionis praesriptum“).
                    3) „Hi neo desponsati juxta….“: Lesung „Hinc desponsati juxta…“ das „juxta = dicht dabei, nahe bei“ gibt sogleich den Grund für die Bußgeldzahlung an - ich habe es mal frei mit einer wilden Ehe übersetzt.
                    Die Übersetzung:
                    Durch eine Ehe wurden verbunden der Witwer Georg Schulte und Anna Catharina Riecksmeyer aus Langeneicke im Kirchspiel von Störmede, Trauzeugen Balthasar Schulte und (sein Sohn?) Joist, Weil bisher als Verlobte in wilder Ehe verbunden haben sie eine beschlossene Bußgeldvorschrift des Allerhöchsten erfüllt und für den Dom in Paderborn ein Bußgeld von 12 Groschen gezahlt.
                    Mit pradii und Bories kann ich leider auch (noch) nichts anfangen, "ma" hinter dem Datum bezieht sich vermutlich auf das nicht ausgeschriebene "prima" (1), also "duodecima prima" (so ähnlich müßte doch 21 auf Latein heißen); also so wie im Deutschen "der 2.te, 3.te, 4.te".

                    Übersetzung
                    1747. am 15. Tag des Oktobers
                    Gegen Abend wurde aufgrund von Anweisungen des Fürstbischofs Clemens August {1} folgendes veranlasst: von dem Pastor in Störmede R. D. Weyer wurden in der Ehe vereint Johannes Heinrich Griese, aus Langeneicke stammend, und Eva Blomenröhr, die heimlich Verlobung gehalten hatten. Ohne Auftrag {2} und nur durch die Bitten des Fürstbischofs Clemens August {1} und die Entlastungen hat man in der Sache widerzuklingen {2} gewollt, aus Sicht der Verlobten rechtmäßig, aus Sicht der Verträge dreist, so dass deswegen die Ehepartner von jetzt ab ihrem eigenen Gut (=Vermögen, Besitzungen) und der Pflichterfüllung seitens Werl verpflichtet sein werden, während sie aber zur Besänftigung auf die Mühle in Buren verpflichtet sein werden.

                    Anmerkungen
                    {1} Der Fürstbischof in Paderborn zu dieser Zeit heißt „Clemens August I. von Bayern“
                    http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_d..._von_Paderborn
                    (Claudestinis ist dann vielleicht ein Wort für alle Erlasse des Clemens August? - ich habe das mal so angenommen)
                    {2} „…dimussus …. s se ipso ….. retire…..voluit“: die Entsendung aufgrund höheren Befehls beinhaltete offenbar keinen neuen Standpunkt, sondern ließ „aus sich selbst“ (also ohne eine eigentliche Legitimation) widerklingen, was der Schreiber als „contractis proterve = aufgrund der Vertragslage dreist“ bezeichnet.
                    Insgesamt sieht mir das ganze nach folgender Situation aus: Der Fürstbischof liegt wegen irgendeiner Sache im Streit mit den Herren von Büren (im Internet steht, dass das wohl gelegentlich vorkam zwischen dem Fürstbischof von Paderborn und den Herren von Büren), Pastor Weyer kennt den Vorgang offenbar und steht inhaltlich nicht auf der Seite des Fürstbischofs, zumindest weiß er von irgendwelchen Abmachungen/ Verträgen. Dem Fürstbischof ist Pastor Weyer unterstellt und der Fürstbischof befiehlt dem Pastor daher eine Trauung zu vollziehen. Dieser Trauung geht eine angeblich heimliche Verlobung voraus (man kann vermuten: der Pastor glaubt nicht an eine Verlobung weil heimlich vollzogen) und sie hat offenbar irgendwelche Konsequenzen bzgl. der (Dienst?)-verpflichtungen der Eheleute. Das Ehepaar scheint in dieser Auseinandersetzung inhaltlich auf der Seite des Fürstbischofs zu stehen (für den Schreiber nachvollziehbar), der Schreiber bezeichnet es aber als "dreist", die bisher getroffenen Vereinbarungen zu ignorieren.
                    Was auch immer da los war, vermutlich hat der Fürstbischof rasch gehandelt (darum die vorgeblich heimliche Verlobung) um seinen Machtbereich auszuweiten. Kann es sein dass die beiden Ehepartner als Ledige verschiedenen Herren unterstellt waren und nach der Heirat "fast nur noch" dem Paderborner Fürstbischof, wodurch die Herren von Büren eine "Leibeigene" verloren bzw. eine Dienstverpflichtete/ Steuerzahlerin?
                    Übrigens: im zweiten Text steht von wilder Ehe erst mal nichts, das war im ersten Text von mir so übersetzt ("juxta") - das war doch ein anderes Paar mit der Strafabgabe von 12 Groschen, oder?
                    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                    • Friedrich
                      Moderator
                      • 02.12.2007
                      • 11337

                      Begriffserklärung erbeten

                      Fiehn

                      kann mir jemand erklären, was Alteltern, Altgroßeltern usw. sind?
                      Ich habe diese Begriffe zum ersten Mal in diesem Forum gelesen und kann damit nichts anfangen.

                      Marlies


                      (nach unten scrollen)

                      Fiehn

                      Wenn ich es richtig gelesen habe, sind Alteltern meine Ururgroßeltern. Altgroßeltern sind dann deren Eltern usw, ist das richtig?

                      Marlies

                      Ja, Melanie, das ist richtig
                      "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                      (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                      • Friedrich
                        Moderator
                        • 02.12.2007
                        • 11337

                        Übersetzungshilfe Latein

                        Konni

                        ich brauche bitte Eure Hilfe. In einem Familienbuch aus der Oberpfalz habe ich folgenden
                        Eintrag gefunden:
                        ... Bürger und Eisenhändler (mercatoris Armorum / Instrumentorum ferreor. Venditoris / ferri mercatoris).

                        Svenja

                        Ich würde sagen "mercatoris Armorum" bedeutet "Waffenhändler"
                        und Instrumentorum ferreor könnte ein Werkzeug-Schmied sein.
                        Ferri mercator bedeutet Eisenhändler.

                        wiehopf

                        was haltet Ihr von:
                        1.: mercatoris armorum = des Händlers der Waffen/ des Werkzeugs = des Waffen(bzw. auch Werkzeug-)händlers (vmtl. Schwert, Messer, Spitzhacke, Beil, Spaten.....)
                        2.: instrumentorum ferreor(.)[um] venditoris = des Verkäufers der eisernen Werkzeuge/ Gerätschaften = des Eisenwarenhändlers (vmtl. Nägel, .....)
                        3.: ferri mercatoris = des Händlers des Eisens = des Eisenhändlers (vmtl. alles was aus Eisen ist...)
                        "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                        (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                        • Friedrich
                          Moderator
                          • 02.12.2007
                          • 11337

                          latein

                          anika123

                          wie lautet die übersetzung des textes aus einem niederländischen kirchenbuchs
                          contraxerunt matrimonium coram me joanne gerado niessing menestro et pastore in facie exclesiv et testilus mai 1746
                          anika

                          Friedrich

                          contraxerunt matrimonium coram me joanne gerado niessing menestro et pastore in facie exclesiv et testilus mai 1746.
                          Ich denke, daß es ministro, ecclesia und testibus heißen sollte.
                          Dann: . . . schlossen die Ehe (da müssen vorher die Namen der Brautleute gestanden haben) in meiner Gegenwart Johannes Gerhard Niessing Diener und Hirte im Angesicht der Kirche und der Zeugen im Mai 1746.
                          Das ist jetzt natürlich nur die sinngemäße Übersetzung. Wenn das ich in der Satzstellung des Originals gemacht hätte, würde es sich furchtbar "anhören"!

                          anika123

                          ich habe den text aus einem holländischen kirchenbuch,der text war von latein ins holländische übersetzt,das konnte ich aber auch nicht richtig lesen.also war johann niessing der pastor der die eheleute traute?

                          wiehopf

                          Deine Übersetzung finde ich OK, ecclesia würde ich hier allerdings als "Gottesdienst" übersetzen --> ".....im Angesicht des Gottesdienstes = während des Gottesdienstes....")

                          MartinM

                          Es heißt wohl so etwas wie "vor der Gemeinde", nicht "während des Gottesdienstes".

                          wiehopf

                          ich denke wir meinen nicht nur das gleiche, sondern genau dasselbe: die Ehe wurde "im Angesicht der Volksversammlung", das ist also vor der Gemeinde also in einem öffentlichen Gottesdienst geschlossen (das kann natürlich genau wie heutzutage vielfach auch ein besonders terminierter Traugottesdienst sein).
                          "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                          (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                          • Friedrich
                            Moderator
                            • 02.12.2007
                            • 11337

                            Khedive

                            Tünnes

                            habe gesucht aber keine wirkliche Antwort gefunden.Es handelt
                            sich vermutlich um einen (Ägyptischen) Titel ??? Und bedeutet was ?

                            AlAvo

                            Laut Wiki ist Khedive (persisch, osmanisch) (türkisch: Hıdiv) und der Titel der osmanischen Vizekönige von Ägypten. Ein Khedive stand im Rang noch über dem des Feldmarschalls, an dritter Stelle des Protokolls für Staatsbedienstete nach dem Sadrazam und dem Scheichülislam stehend
                            "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                            (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                            • Friedrich
                              Moderator
                              • 02.12.2007
                              • 11337

                              Kirchenbucheintrag

                              gerhard.lang

                              Jahr, aus dem der Begriff stammt:1689
                              Region, aus der der Begriff stammt:Odenwald
                              Wir sind hier auf lateinische Eintragungen in einem Kirchenbuch gestoßen, die wir trotz lateinischer Übersetzunghilfen nicht verstehen. Kann uns vielleicht jemand sagen, was folgendes bedeuten könnte:
                              "Vir hugularis, Einfucata fietatis"
                              Dies stand in einem Kirchenbuch von 1689 bezüglich der Beerdigung eines unserer Vorfahren.

                              Preussin

                              ich kann's nicht deuten - bist Du Dir sicher, daß alle Worte genau so heißen..? Wenn Du ein Bild von dem Eintrag hättest, wäre das wahrscheinlich hilfreich.

                              gerhard.lang

                              Leider habe ich nicht das Original und muss mich hier auf die Aufschreibungen des Archivars verlassen. Vielleicht gibt es auch Übertragungsfehler!?
                              Möglicherweise hatte auch der Pfarrer, der diese Notizen aufschrieb, keine besonders ausgeprägten Lateinkennnisse.
                              Ich gehe mal davon aus, dass er mit "Vir" den "Mann" meinte und eine (evtl.) Charakterbeschreibung vermerken wollte. Oder hatte er "Vir" als "Virus" abgekürzt ?? und wollte eine Erkrankung oder Todesursache festschreiben??
                              Leider habe ich keine Ahnung - ich sollte vielleicht wirklich mal versuchen, an den ORiginaltext heranzukommen.

                              Josef Gassenhuber

                              Vir hugularis - Wörter trennen:
                              Vir =
                              1. a) Mann b) reifer Mann c) Ehemann - Liebhaber
                              2. rechter Mann - Held
                              3. Gemeiner Soldat - Mannschaft, Fußvolk.
                              hu ?
                              gula (ris) = Speiseröhre, Schlund.
                              ? Der Mann hatte eine Speiseröhren-Erkrankung ?
                              Einfucata fietatis ?

                              Einfucata fietatis
                              Vorausgesetzt, die Wörter sind nicht richtig geschrieben!
                              Ein - ?
                              fucata - fuga :
                              1. Flucht, Gelegenheit zur Flucht.
                              2. Freiwillige Verbannnung, Exil usw.
                              3. Schnelligkeit, Eile
                              4. Scheu vor ........
                              fugio:
                              fliehen usw.
                              Eine barmherzige Umschreibung eines erwarteten und (oder) gewollten Todes.

                              Nachtrag zu meinen ersten Beitrag "Vir hugularis":
                              hu - eine Abkürzung für "humanus" - hu-gula-ris - menschliche - Speiseröhren - erkrankung ?

                              Preussin

                              Das finde ich jetzt doch ein bißchen weit hergeholt...

                              wiehopf

                              Ich stimme meiner Vorrednerin da voll und ganz zu!
                              Oder auch unter uns Pastorentöchtern:
                              eheu fugaces, postume postume..... (aus dem Heu Flüchtlinge, hintenrum, hintenrum.......)


                              Schlumpf

                              ich vermute herrliche Lesefehler.
                              vir honorabilis, enfitiotae infulatus (könnte auch sein?)
                              "Ehrenwerter Mann, des Erbpächters würdig" ??
                              "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                              (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

                              Kommentar

                              • Friedrich
                                Moderator
                                • 02.12.2007
                                • 11337

                                jun. pontificius

                                Friedrich

                                Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1726
                                Region, aus der der Begriff stammt: Oldenburg

                                Im Kirchenbuch Zetel in Oldenburg findet sich 1726 ein Heiratseintrag eines Christopher Kitzinger jun. pontificius mit Alma, der Witwe des . . . Luers.
                                1. Heißt das, daß pontificius in diesem Fall (wir sind in evangelischem Gebiet) päpstlich, d.h. katholisch bedeutet?
                                2. Auch wenn's manchem blöd vorkommen sollte: Kann das jun. statt Junior auch etwas anderes bedeuten, das sich auf den Begriff pontificius bezieht?

                                niederrheinbaum

                                "Pontificius" kann "oberpriesterlich" oder "Anhänger des Papstes" bedeuten.
                                Also hast Du ganz recht, Christopher Kitzinger war katholisch.
                                "Jun." in Zusammenhang mit "pontificius" ist mir nicht bekannt. Ich würde es daher als "junior" übersetzen.

                                wiehopf

                                Hallo - ggf. ist die Abkürzung "iun." hier zu ergänzen zu "iunctus" = "verbunden", was die Übersetzung als "Anhänger des Papstes" untermauert.

                                Friedrich

                                Das wäre natürlich zur Formulierung pontificius passend. Also bis dahin ein Hundertprozentiger?

                                Schlumpf

                                wie ich die Sache sehe:
                                Der Bräutigam hieß Christoph Kritzinger, iun.
                                (also hieß sein Vater auch Christoph Kritzinger)
                                pontificius = in alten KB tatsächlich: katholisch
                                oder päpstlich.

                                Friedrich

                                also das mit dem päpstlich/katholisch dürfte nach dem, was hier so geschrieben wurde, wohl außer Zweifel stehen. Mit dem jun. rätseln wir noch.

                                wiehopf

                                Ja selbstverständlich ist diese Interpretation völlig zulässig! Ich persönlich würde als Abkürzung für iunior "iun." und für iunctus vielleicht eher "iunc." oder vielleicht auch "ict." erwarten. Eine eindeutige Lösung sollte sich erst ergeben, wenn sich der Name des Vaters ermitteln läßt. Ist der wie hier beschrieben exakt gleich --> iunior, falls er aber abweicht --> iunctus
                                FAZIT: weiterforschen!

                                Friedrich

                                wird gemacht!
                                "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                                (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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