Verwandtschaftsgrad
Witha
Mich würde interessieren, wie man folgende Verwandtschaft bezeichnet:
Wie im Teil-Forum "Auswanderung" schon geschildert habe, fand ich einen Verwandten zu meinem ausgewanderten Ur-Ur-Großvater Georg Adam Weigand. Dieser ist selbstverständlich auch mit mir verwandt. Nur habe ich keine Bezeichnung für diesen Verwandtschaftsgrad.
Der Großvater meines Ur-Ur-Großvaters (hoffe die Bezeichnung ist richtig, er ist der Großvater meines Großvaters) ist auch der Großvater des Ur-Ur-Großvaters meines Verwandten in Amerika. Anders ausgedrückt: Der Vater meines Ur-Ur-Großvaters und der Vater seines Ur-Ur-Großvaters sind Brüder.
Zugegeben, das klingt sehr verwirrend und vielleicht gibt es auch keine Bezeichnung für eine so weitläufige Verwandtschaft. Vielleicht kann man das aber auch einfacher ausdrücken. Ich bin mir sicher, dass es im Forum Menschen gibt, die das drauf haben.
j.steffen
dafür gibt es meines Wissens keine Bezeichnung. Man kann nur sagen (wenn ich das System richtig verstanden habe u. außerdem richtig rechne), dass Ihr im 5. Grade verwandt sind, da Euer 1. gemeinsamer Vorfahre 5 Generationen von Euch entfernt ist.
Kathy
Du gehst in der Tabelle auf ICH und dann nach rechts in das Feld mit der Farbe des gemeinsamen Vorfahren.
Das müßte dann in Deinem Fall COUSIN 5. GRADES sein
Witha
Liebe Grüße auch an dich, Kathy!
Wie müsste ich die Tabelle nutzen, wenn der gemeinsame 1. Vorfahre für mich ein Altgroßvater wäre und für ihn der Urgroßvater? Ich frage das, um durchzublicken, wie die Tabelle zu verstehen ist.
Wäre toll, wenn du mich darüber aufklären könntest
Hallo, Siegfried!
Kannst du mir vielleicht weiterhelfen, die Tabelle zu verstehen?
Siegfried Mühle
ich kann das nicht anders erklären als das Kathy schon eindeutig getan hat.
Für mich stellt sich aber die Frage, wozu das von Nutzen sein soll.
(1) Es gibt keine generellen und allgemein verbindlichen Festlegungen zu den Benennungen von Verwandschaftsgraden. In den im Internet kursierenden Tabellen und Listen haben verschiedene Geneologen sich lediglich die Mühe gemacht, alle vorhandenen Bezeichnungen zu sammeln, zu analysieren und zu ordnen. Das war sicherlich ein aufwändige aber auch verdienstvolle Arbeit.
(2) Wer solche Bezeichnungen in seinen Dokumenten verwendet und weitergibt, muß damit rechnen, dass der Empfänger diese nicht oder sogar falsch interpretiert. Letzterer muss über die gleichen Tabellen und Grafiken verfügen, aus denen der Absender diese Begriffe genommen hat.
(3) Ich kenne keine Kirchenbücher oder Gerichtsakten, in denen derartige Bezeichnungen verwendet wurden.
(4) Will man das bestehende Verwandtschaftsverhältnis einem anderen Familienmitglied mitteilen, ist es sinnvoller, dies in Form einer Nachkommenstafel des ersten gemeinsamen Vorfahrens zu tun. Das ist eindeutig, übersichtlich und lässt keine falschen Schlußfolgerungen zu.
gudrun
ich schreibe die Cousars mit Cousin (ar) xx-Grades an.
Da gibt es kein großes Gewurstel mit Ur-Groß-Cousar.
Wenn ich noch nicht weiß, ob eine Verwandtschaft (Ahnengemeinschaft) besteht, dann wird eben die normale Anrede gewählt.
Mir kommt es nicht darauf an, in der wievielten Generation der gemeinsame Vorfahre ist, sondern mir ist wichtig, daß eine Ahnengemeinschaft besteht.
Viele Grüße
von einer möglichen Cousine xx-Grades
Witha
@Siegfried
Du kannst also bestätigen, dass das der Verwandte mein Cousin 5. Grades ist. Das ist eigentlich das, was ich primär wissen wollte. Ich habe nicht vor in die Ahnentafel den Verwandtschaftsbezeichnung aufzuführen, bei der Tafel erübrigt sich das ja von selbst. Auf der anderen Seite möchte ich eiinen Onkel mit Onkel ansprechen und einen Cousin mit Cousin.
Im Übrigen finde ich die Liste außerordentlich gut, ich wollte lediglich wissen, was man damit alles anfangen kann.
@ Gudrun,
meine Cousine 1001.Grades (märchenhaft will ich damit sagen)
Dein Beitrag finde ich super originell. Irgendwie sind wir ja alle miteinander verwandt.
Du bist also auch der Meinung, dass man Verwandtschaftsbezeichung Cousin 5. Grades richtig ist. Nun denn - überredet!
Marlies
Für die Berechnung des Grades gibt es genealogisch klare Definitionen:
1. Der Grad der Verwandtschaft wird nach der Anzahl der Geburten bestimmt,
die notwendig sind, um zu einem gemeinsamen Vorfahren zu gelangen.
2. Angeheiratete Ehepartner sind in dem Grad verschwägert wie der jeweilige
Ehepartner verwandt ist.
Aus dem ergibt sich:
1. Grad der Verwandtschaft: Eltern/Kinder
2. Grad: Geschwister untereinander (aber auch halb Halbgeschwister!),
Großeltern zu Enkel (und natürlich auch umgekehrt)
3. Grad: Onkel/Tanten zu Neffen/Nichten, Urgroßeltern zu Urenkeln
4. Grad: Cousins und Cousinen untereinander, Großonkel/-tanten zu
Großnichten/-neffen
usw.
Aus dem ergibt sich, dass im 3. Grad verschwägert sind:
a) der Ehegatte zu einem Onkel oder einer Tante des Ehepartners
b) der Ehegatte zu den Urgroßeltern des Ehepartners.
Ein Beispiel aus der Praxis: In welchem Grad ist Kaiserin Elisabeth von
Österreich (Sisi) zu König Ludwig II. von Bayern verwandt? Vorgangsweise:
1. Man sucht den gemeinsamen Vorfahren: König Maximilian I. Joseph
(1756-1825)
2. Man zählt die Geburten:
a) 2 auf Seiten von "Sisi": Ludovika (1808-1892), "Sisi", spätere Kaiserin
von Österreich, (1837-1898)
b) 3 auf Seiten von Ludwig II.: König Ludwig I. (1786-1868), König
Maximilian II. (1811-1864), König Ludwig II. (1845-1886).
Es waren also fünf Geburten notwendig, folglich liegt eine Verwandtschaft im
5. Grad vor, und der Mann von "Sisi", Kaiser Franz Josef, war im 5. Grad mit
König Ludwig II. verschwägert.
Siegfried Mühle
kannst Du mal bitte die Quelle(n) angeben?
Marlies
Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten (§ 1589 Satz 3 BGB).
Siegfried Mühle
vielen Dank für die Auskunft. Habe ich im BGB gefunden.
Witha
Habe soeben deine ausführliche Antwort vorgefunden. Wenn das im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist, dann ist die Aussage ja "amtlich". Hätte mich auch gewundert, wenn in Deutschland etwas keinen Namen oder Regel hat.
Siegfried Mühle
Auf der genannten Webeite von Marie-Luise Carl (http://freepages.history.rootsweb.co...ECHT/Eherecht/) werden von Dr. Johannes Linneborn 1919 lediglich die im Titel VII "Ehe" des Codex Iuris Canonici enthatenen Festlegungen zu Ehehindernissen zitiert und erläutert.
Der Codex Iuris Canonici kann auf der Website CIC/1983 online (http://www.codex-iuris-canonici.de/indexdt.htm) nachgelesen werden.
Witha
Mich würde interessieren, wie man folgende Verwandtschaft bezeichnet:
Wie im Teil-Forum "Auswanderung" schon geschildert habe, fand ich einen Verwandten zu meinem ausgewanderten Ur-Ur-Großvater Georg Adam Weigand. Dieser ist selbstverständlich auch mit mir verwandt. Nur habe ich keine Bezeichnung für diesen Verwandtschaftsgrad.
Der Großvater meines Ur-Ur-Großvaters (hoffe die Bezeichnung ist richtig, er ist der Großvater meines Großvaters) ist auch der Großvater des Ur-Ur-Großvaters meines Verwandten in Amerika. Anders ausgedrückt: Der Vater meines Ur-Ur-Großvaters und der Vater seines Ur-Ur-Großvaters sind Brüder.
Zugegeben, das klingt sehr verwirrend und vielleicht gibt es auch keine Bezeichnung für eine so weitläufige Verwandtschaft. Vielleicht kann man das aber auch einfacher ausdrücken. Ich bin mir sicher, dass es im Forum Menschen gibt, die das drauf haben.
j.steffen
dafür gibt es meines Wissens keine Bezeichnung. Man kann nur sagen (wenn ich das System richtig verstanden habe u. außerdem richtig rechne), dass Ihr im 5. Grade verwandt sind, da Euer 1. gemeinsamer Vorfahre 5 Generationen von Euch entfernt ist.
Kathy
Du gehst in der Tabelle auf ICH und dann nach rechts in das Feld mit der Farbe des gemeinsamen Vorfahren.
Das müßte dann in Deinem Fall COUSIN 5. GRADES sein
Witha
Liebe Grüße auch an dich, Kathy!
Wie müsste ich die Tabelle nutzen, wenn der gemeinsame 1. Vorfahre für mich ein Altgroßvater wäre und für ihn der Urgroßvater? Ich frage das, um durchzublicken, wie die Tabelle zu verstehen ist.
Wäre toll, wenn du mich darüber aufklären könntest
Hallo, Siegfried!
Kannst du mir vielleicht weiterhelfen, die Tabelle zu verstehen?
Siegfried Mühle
ich kann das nicht anders erklären als das Kathy schon eindeutig getan hat.
Für mich stellt sich aber die Frage, wozu das von Nutzen sein soll.
(1) Es gibt keine generellen und allgemein verbindlichen Festlegungen zu den Benennungen von Verwandschaftsgraden. In den im Internet kursierenden Tabellen und Listen haben verschiedene Geneologen sich lediglich die Mühe gemacht, alle vorhandenen Bezeichnungen zu sammeln, zu analysieren und zu ordnen. Das war sicherlich ein aufwändige aber auch verdienstvolle Arbeit.
(2) Wer solche Bezeichnungen in seinen Dokumenten verwendet und weitergibt, muß damit rechnen, dass der Empfänger diese nicht oder sogar falsch interpretiert. Letzterer muss über die gleichen Tabellen und Grafiken verfügen, aus denen der Absender diese Begriffe genommen hat.
(3) Ich kenne keine Kirchenbücher oder Gerichtsakten, in denen derartige Bezeichnungen verwendet wurden.
(4) Will man das bestehende Verwandtschaftsverhältnis einem anderen Familienmitglied mitteilen, ist es sinnvoller, dies in Form einer Nachkommenstafel des ersten gemeinsamen Vorfahrens zu tun. Das ist eindeutig, übersichtlich und lässt keine falschen Schlußfolgerungen zu.
gudrun
ich schreibe die Cousars mit Cousin (ar) xx-Grades an.
Da gibt es kein großes Gewurstel mit Ur-Groß-Cousar.
Wenn ich noch nicht weiß, ob eine Verwandtschaft (Ahnengemeinschaft) besteht, dann wird eben die normale Anrede gewählt.
Mir kommt es nicht darauf an, in der wievielten Generation der gemeinsame Vorfahre ist, sondern mir ist wichtig, daß eine Ahnengemeinschaft besteht.
Viele Grüße
von einer möglichen Cousine xx-Grades
Witha
@Siegfried
Du kannst also bestätigen, dass das der Verwandte mein Cousin 5. Grades ist. Das ist eigentlich das, was ich primär wissen wollte. Ich habe nicht vor in die Ahnentafel den Verwandtschaftsbezeichnung aufzuführen, bei der Tafel erübrigt sich das ja von selbst. Auf der anderen Seite möchte ich eiinen Onkel mit Onkel ansprechen und einen Cousin mit Cousin.
Im Übrigen finde ich die Liste außerordentlich gut, ich wollte lediglich wissen, was man damit alles anfangen kann.
@ Gudrun,
meine Cousine 1001.Grades (märchenhaft will ich damit sagen)
Dein Beitrag finde ich super originell. Irgendwie sind wir ja alle miteinander verwandt.
Du bist also auch der Meinung, dass man Verwandtschaftsbezeichung Cousin 5. Grades richtig ist. Nun denn - überredet!
Marlies
Für die Berechnung des Grades gibt es genealogisch klare Definitionen:
1. Der Grad der Verwandtschaft wird nach der Anzahl der Geburten bestimmt,
die notwendig sind, um zu einem gemeinsamen Vorfahren zu gelangen.
2. Angeheiratete Ehepartner sind in dem Grad verschwägert wie der jeweilige
Ehepartner verwandt ist.
Aus dem ergibt sich:
1. Grad der Verwandtschaft: Eltern/Kinder
2. Grad: Geschwister untereinander (aber auch halb Halbgeschwister!),
Großeltern zu Enkel (und natürlich auch umgekehrt)
3. Grad: Onkel/Tanten zu Neffen/Nichten, Urgroßeltern zu Urenkeln
4. Grad: Cousins und Cousinen untereinander, Großonkel/-tanten zu
Großnichten/-neffen
usw.
Aus dem ergibt sich, dass im 3. Grad verschwägert sind:
a) der Ehegatte zu einem Onkel oder einer Tante des Ehepartners
b) der Ehegatte zu den Urgroßeltern des Ehepartners.
Ein Beispiel aus der Praxis: In welchem Grad ist Kaiserin Elisabeth von
Österreich (Sisi) zu König Ludwig II. von Bayern verwandt? Vorgangsweise:
1. Man sucht den gemeinsamen Vorfahren: König Maximilian I. Joseph
(1756-1825)
2. Man zählt die Geburten:
a) 2 auf Seiten von "Sisi": Ludovika (1808-1892), "Sisi", spätere Kaiserin
von Österreich, (1837-1898)
b) 3 auf Seiten von Ludwig II.: König Ludwig I. (1786-1868), König
Maximilian II. (1811-1864), König Ludwig II. (1845-1886).
Es waren also fünf Geburten notwendig, folglich liegt eine Verwandtschaft im
5. Grad vor, und der Mann von "Sisi", Kaiser Franz Josef, war im 5. Grad mit
König Ludwig II. verschwägert.
Siegfried Mühle
kannst Du mal bitte die Quelle(n) angeben?
Marlies
Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten (§ 1589 Satz 3 BGB).
Siegfried Mühle
vielen Dank für die Auskunft. Habe ich im BGB gefunden.
Witha
Habe soeben deine ausführliche Antwort vorgefunden. Wenn das im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist, dann ist die Aussage ja "amtlich". Hätte mich auch gewundert, wenn in Deutschland etwas keinen Namen oder Regel hat.
Siegfried Mühle
Auf der genannten Webeite von Marie-Luise Carl (http://freepages.history.rootsweb.co...ECHT/Eherecht/) werden von Dr. Johannes Linneborn 1919 lediglich die im Titel VII "Ehe" des Codex Iuris Canonici enthatenen Festlegungen zu Ehehindernissen zitiert und erläutert.
Der Codex Iuris Canonici kann auf der Website CIC/1983 online (http://www.codex-iuris-canonici.de/indexdt.htm) nachgelesen werden.
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