"Zeugnis und schein seiner ehelichen Geburt und alt adelichen Herkommens"

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  • gki
    Erfahrener Benutzer
    • 18.01.2012
    • 5108

    "Zeugnis und schein seiner ehelichen Geburt und alt adelichen Herkommens"

    Hallo,

    mir liegt eine schlechte Kopie (vielmehr eine in einem Buch reproduzierte schlechte Kopie) eines Schreibens der Räte des Wilhelm Herzog von Jülich, Cleve und Berg, (+1592) von 1584 vor.

    Darin bittet der Antragsteller, Bertram Sturm, Kellner des Amts Münstereifel, um eben die Erteilung eines solchen Scheins. Dieser Schein ist wohl das Schreiben selbst, das mit einem Notariatssignet versehen ist. Im Anschluß an die Bitte schreiben die Räte, daß sie dem gerne nachkommen, und führen Vater und Großvater des Bertram Sturm auf. Von Adel als solchem ist aber weiter keine Rede. Trotzdem wird das Schreiben im Buch als "Ehelichkeits- und Adelsattest für Bertram Sturm von 1584" angegeben.

    Würdet ihr das auch so sehen oder ist war da beim Buchautor zuviel Wunschdenken dabei?

    Was würde da stehen, wenn die Räte explizit eine adelige Herkunft angeben hätten wollen?
    Gruß
    gki
  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 7467

    #2
    Hallo gki,

    hast Du den Text parat, dass man da mal einen Blick auf den Wortlaut werfen kann?

    Viele Grüße
    consanguineus

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    Kommentar

    • gki
      Erfahrener Benutzer
      • 18.01.2012
      • 5108

      #3
      Parat nicht, aber ich versuche mal, ihn wiederzugeben:

      Des durchleuchtigen und hochgebornen Grafen und Herrn Wilhelm Herzogen zu Julich, Cleve und Bergh, Graffen zu der markh etc unseren gnedigen Herrn Fürsten und Herrn hinterlassen Rethe

      Thun kundt gegen menniglich welche gestalten unser besondere guter freundt Bertram Sturm, unseres gnedigen Herrn Kelner des Amts Münstereifel unß supplicierend ahinge=
      zeigt und geclagt, das Ihme unbekannter weiß hinderrücklich nachgeben wird.

      Als war er nit von des rechten Sturm von Haus Vehlingen entsp[sprossen? Rand] ??? deshalben ahn statt hochermelter [...]

      uns umb Zeugnus und schein seiner Ehelichen geburt und alt Adelichen Herkommens ... gebetten und wir dan solchen bitte billigst befördern, weil uns wohl bewußt das er Adolff Sturms Bürgermeister alhie zu dusseldorf ehelichen Sohn und Cordts Sturm gewesten Jülischen Rhats Enkel mit den Sturm zu Muhlen [nach?] verwandt und von den alten Sturm von Vehlingen herkombt.

      Als haben wir Ihme abwesens unsers Gnedigen Fürsten und Herrn, Herzogen zu Jülich .... Crafft unsres gemeinen habenden befehls dieselben abzeschlagen nit gewiß[?] und under hochermelden ??? hier .... Siegel .... Oktober Anno 84


      So ungefähr.

      Man könnte jetzt die Zuordnung zu den Sturm von Vehlingen als Adelsbestätigung sehen.
      Gruß
      gki

      Kommentar

      • consanguineus
        Erfahrener Benutzer
        • 15.05.2018
        • 7467

        #4
        Zitat von gki Beitrag anzeigen
        Man könnte jetzt die Zuordnung zu den Sturm von Vehlingen als Adelsbestätigung sehen.
        Man könnte zunächst einmal anerkennen, dass man Bertram zu den Sturm von Vehlingen gerechnet hat. Ob die nun damals tatsächlich zum Adel gehörten, ist eine andere Frage. Ich kann das nicht beurteilen.

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