Kann mir jemand helfen? Ehevertrag 1774

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  • Natha
    Erfahrener Benutzer
    • 03.09.2007
    • 126

    [gelöst] Kann mir jemand helfen? Ehevertrag 1774

    Hallo ich habe hier einen Ehevertrag und kann ihn leider schlecht lesen. Kann mir jemand helfen?

    lg Nathalie
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    Zuletzt geändert von Natha; 09.01.2011, 19:24.
  • Gaby
    Erfahrener Benutzer
    • 07.04.2008
    • 3948

    #2
    Hallo Natha,

    ist zwar wahrscheinlich ne Menge Unsinn dabei was ich da gelesen habe, aber
    ich liebe es so alte Schriften zu entziffern.

    1.

    Ahm 6ten Februarii 1774

    Notarien und deren zu bede dieses benanten
    zeugen persöhnlich erschienen iß der Ehr- und
    tugensahme Joannes Mersch od. Mernh Müller zu
    Hobscheid ahm ... in zustand seinem öhm
    Wilhelm Baches von Hobscheid ahn einem,
    die ...h Ehr- und tugendreiche Anna Margareta
    Weyler in zustand ihrem Vatter Mathias Mernh
    Weyler und Brüder Rema... von 7born
    gudronn ... ..... beyd joannes
    und .... ....
    sich die Ehe ... dass heilige Sacrament der selben
    mit nächstem zu empfangen Versprochen
    daher sie in beyderseithl ahnverwanten
    folgende Eheberedung ge....ft bevoradet
    und beschlossen zu haben .... als
    nemblich
    Daß zu Verbesserung dieses gemeintschaftlichen
    Haußad so sie beyde in der königlichen
    Mahlmühlen zu Hobscheid anzupringen gef....
    Der Brauth Vatter für seine Tochter Heurath.....
    in den Bosten dreyen Jahren zu bezahlen
    und zu entrichten vorysig ....... in
    Geld zwey Kühe ein rind drey malter
    Korn .... jedoch jahr ein dritte
    ........
    ...., ...... welchen sie brauth auf
    2.
    alle elteriche erbschaft vergeihet,
    übrige hierin nicht speisierte? vorfähll
    ahnbelangend soll man sich hiesigem allgemeinen
    landsbrauch nach reformiren, mit .....
    d... obstehet unverbrüchlich nachzukommen
    unter ordinarie obligation wie rechtenz
    in alle nötige gerichtliche acten ..willigend
    ..... wessen sich comparenten .....
    schreibens be.... wie erklärt nach Verlesung
    unterschrieben übrige dessen nicht erfahren
    Verhandzeichent beyseins Huberti Brimeyr
    von greinh und joannes spanier
    von goetzing so als hierzu erbitten zeugen
    der boste unterschrieben der .... –
    Verhandzeichent actum greinh reti supra

    >Unterschriften

    Da noch vieles fehlt, werden es bestimmt noch andere verbessern.

    LG
    Gaby
    Liebe Grüße
    von Gaby


    Meine Vorfahren: http://gw.geneanet.org/lobenstein14?lang=de

    Kommentar

    • Dodola
      Erfahrener Benutzer
      • 20.12.2010
      • 229

      #3
      Wilhelm Baches von Hobscheid ahn einem,
      die durch Ehr- und tugendreiche Anna Margareta
      Weyler in zustand ihrem Vatter Mathias Mernh
      Weyler und Brüder Remack von 7born
      anderen theils, die welche beyd joannes
      und .... ....
      sich die Ehekund dass heilige Sacrament der selben
      mit nächstem zu empfangen Versprochen
      daher sie in beyderseithl ahnverwanten
      folgende Eheberedung gemacht bevoradet

      Mahlmühlen zu Hobscheid anzupringen gestimmt?
      Der Brauth Vatter für seine Tochter Heurath.....
      in den Bosten dreyen Jahren zu bezahlen
      und zu entrichten dreyßig....... in
      Geld zwey Kühe ein rind drey malter
      Korn .... jedoch jahr ein dritte
      theil ... vermoy, welchen sie brauth auf

      alle elteriche erbschaft vergeihet,
      übrige hierin nicht specificirte vorfähll


      in alle nötige gerichtliche acten einwilligend
      ..... wessen sich comparenten theils

      Mokosza
      Zuletzt geändert von Dodola; 09.01.2011, 13:57.
      schöne Grüße Wioletta

      Kommentar

      • Kögler Konrad
        Erfahrener Benutzer
        • 19.06.2009
        • 4848

        #4
        Machen wir es schluckzessive

        In Nomine Domini Amen (Im Namen des Herrn, Amen)

        Ahm 6ten Februarii 1774 vor mir unter-
        schriebenen offenbahren zu Greisch seshafften
        Notarien und denen zu Ende dieses [dieses Briefes bzw. dieser Urkunde]
        benanten zeugen persöhnlich erschienen ißt der Ehr- und
        tugendsahmer Joannes Mersch Müller zu
        Hobscheidt in zustand seinem öhm
        Wilhelm Backes von Hobscheidt ahn einem [= einerseits],
        die auch Ehr- und tugendreiche Anna Margareta
        Weyler in zustand ihrem Vatter Mathias
        Weyler und Bruder Remarck von Yborn?
        andern theils

        Geht gleich weiter

        Kommentar

        • Natha
          Erfahrener Benutzer
          • 03.09.2007
          • 126

          #5
          7born heißt Septfontaines, aber was heißt öhm? Ist das der Großvater?

          lg Nathalie

          Kommentar

          • Kögler Konrad
            Erfahrener Benutzer
            • 19.06.2009
            • 4848

            #6
            Oben wohl: Remack

            die welche beyde joannes Mersch
            und Margareta Weyler
            sich die Ehe und das heilige Sakrament der selben
            zu empfangen Versprochen
            daher sie in beyderseiths ahnverwanten?
            folgende Eheberedung gemacht, bevoradet
            und beschlossen zu haben erklärt als
            nemblich
            Daß zu Verbesserung dieses gemeintschaftlichen
            Haußadt so sie beyde in der königlichen
            Mahlmühlen zu Hobscheid anzupringen gesinnet
            Der Brauth Vatter für seiner Tochter Heurathsteuer
            in den Esten dreyen Jahren zu bezahlen
            und zu entrichten dreysig Reichsthaler in
            Geld zwey Kühe ein rind drey malter
            Korn zu wissen jedes Jahr versprochen
            vermög welchem sie brauth auf

            Geht gleich weiter

            Kommentar

            • Kögler Konrad
              Erfahrener Benutzer
              • 19.06.2009
              • 4848

              #7
              2.
              alle elteriche erbschaft verzeihet,
              übrige hierin nicht specificirte vorfähll
              ahnbelangend soll man sich hiesigem allgemeinen
              landsbrauch nach conformiren, mit Versprechen
              deme obstehet unverbrüchlich nachzukommen
              unter ordinarie obligation wie rechtenz
              in alle nötige gerichtliche acten einwilligend
              urkund wessen sich comparenten theils
              schreibens bericht? wie erklärt nach Verlesung
              unterschrieben übrige dessen nicht erfahren
              Verhandzeichnet beyseins Huberti Brimeyr
              von greisch und joannes spanier
              von goetzing so als hierzu erbetten zeugen
              der Erste unterschrieben der ander
              Verhandzeichnet

              actum greisch uti supra - Geschehen zu Greisch (Datum) wie oben
              Das meiste dürfte stimmen.

              Gruß Konrad

              Kommentar

              • Natha
                Erfahrener Benutzer
                • 03.09.2007
                • 126

                #8
                Hallo Konrad,

                heißt öhm jetzt Großvater?

                lg Nathalie

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                • Gaby
                  Erfahrener Benutzer
                  • 07.04.2008
                  • 3948

                  #9
                  Mit Öhm dürfte der Oheim, also der Onkel (meist der Bruder der Mutter) gemeint sein.

                  LG
                  Gaby
                  Liebe Grüße
                  von Gaby


                  Meine Vorfahren: http://gw.geneanet.org/lobenstein14?lang=de

                  Kommentar

                  • Natha
                    Erfahrener Benutzer
                    • 03.09.2007
                    • 126

                    #10
                    Danke euch allen für eure Antworten

                    Kommentar

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