Ahnenforschung Grundbuchamt, wie bekomme ich Einsicht?

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  • ChrisBach93
    Benutzer
    • 20.07.2015
    • 56

    Ahnenforschung Grundbuchamt, wie bekomme ich Einsicht?

    Hallo liebe Ahnenforscher, zuerst einmal der Sachverhalt:

    meinem Ur-Ur-Großvater Anton Bach (Tod 1911) gehört (immer noch) zusammen mit seinen zwei Schwestern ein kleines Waldgrundstück bei uns in der Nähe.

    Mein Großvater und ich wollen dieses Grundstück nicht haben, das einzige was wir wollen ist eine Einsicht in das Grundbuch, weil es uns interessiert, wie Anton zu diesem Grundstück gekommen ist und welche weiteren Erkenntnisse sich daraus ableiten lassen.

    Im Grundbuchamt wurde eine Vollmacht von Anton Bach verlangt. Nach langem hin und her wurde uns mitgeteilt, dass wenn wir nachweisen können Nachfahren des Besitzer zu sein, die Einsicht kein Problem sein sollte. Also waren wir mit allen Unterlagen beim Grundbuchamt, die dann aber plötzlich einen Erbschaftsschein/Erbschein haben wollten.

    Diesen Erbschaftsschein bekommt man jedoch nur, wenn es kein Testament gibt(gab es ziemlich sicher, allerdings hat ein Verwandter der es haben müsste nicht mehr) oder man zweifelsfrei darlegen kann, der einzige Erbe zu sein. Kurz gesagt ist es fast unmöglich diesen Schein zu bekommen.

    Laut meinem Opa gab es ein Testament, das Grundstück wurde jedoch außen vor gelassen, da es schon damals kaum etwas wert war und wie gesagt sehr klein ist.

    Nun meine Frage:
    Wie bekomme ich nun Einsicht in das Grundbuch, wenn ein Erbschaftsschein fast unmöglich zu bekommen ist?
    Wir sind Nachfahren des Besitzers und können dies mit beglaubigten Kopien oder sogar originalen nachweisen. Trotzdem wird uns die Einsicht verwehrt? Gibt es eine andere Möglichkeit?

    LG
    ein von der deutschen Bürokratie genervter Chris Bach
  • Tunnelratte
    Erfahrener Benutzer
    • 10.03.2014
    • 726

    #2
    Hallo,

    wer ist den jetzt der Besitzer ? wer hat das Grundstück geerbt ?
    Oder gehört es einer Erbengemeinschaft ?
    wenn man den Nachbarshund zum angeln mitnimmt, ist wenigstens die Köterfrage geklärt

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    • Matthias Möser
      Erfahrener Benutzer
      • 14.08.2011
      • 2264

      #3
      Hallo,

      normalerweise kann man ja beim zuständigen AmtSgericht einen Antrag auf Einblick in das Grundbuch stellen, wenn ein berechtigtes Interesse an einer Immobilie bzw. einem Grundstück besteht, da hört mein Wissen leider auch schon auf....
      Da das Grundstück in eigenem Familienbesitz ist, verstehe ich die kleinkarierte Bürokratie auch nicht so ganz! Kaufvertrag ist nicht vorhanden?

      Gruß
      Matthias
      Zuletzt geändert von Matthias Möser; 01.08.2017, 19:58. Grund: zusatz
      Suche nach:
      Gernoth in Adelnau, Krotoschin, Sulmierschütz (Posen)
      und Neumittelwalde/Kruppa (Schlesien)
      Spaer/Speer in Maliers, Peisterwitz, Festenberg, Gräditz u. Schweidnitz (Schlesien)
      Benke in Reichenbach, Dreissighuben, Breslau (Schlesien)
      Aust in Ernsdorf, Peterswaldau, Bebiolka in Langenbielau (Schlesien)
      Burkhardt in Nieder-Peterswaldau (Schlesien)
      Schmidt in Nesselwitz u. Wirschkowitz im Kreis Militsch (Schlesien)

      Kommentar

      • mumof2
        Erfahrener Benutzer
        • 25.01.2008
        • 1347

        #4
        Auch wenn ich beim eigentlichen Problem nicht weiterhelfen kann, im Grundbuch steht nicht, wie er zu dem Grundstück gekommen ist. Im Grundbuch stehen die vormaligen/ der jetztige Eigentümer, die Größe und jeweilige Belastungen (Wegerechte bzw. Grundschulden).

        Wie Dein Vorfahr zum Grundstück gekommen ist, steht evt. in den jeweiligen Grundbuchakten. Dort sind Verträge abgelegt bzw. Übertragungsurkunden.
        Viele Grüße
        mum of 2

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        • Brunoni
          Erfahrener Benutzer
          • 07.04.2012
          • 2185

          #5
          Zitat von ChrisBach93 Beitrag anzeigen
          Hallo liebe Ahnenforscher, zuerst einmal der Sachverhalt:

          meinem Ur-Ur-Großvater Anton Bach (Tod 1911) gehört (immer noch) zusammen mit seinen zwei Schwestern ein kleines Waldgrundstück bei uns in der Nähe.

          Mein Großvater und ich wollen dieses Grundstück nicht haben, das einzige was wir wollen ist eine Einsicht in das Grundbuch, weil es uns interessiert, wie Anton zu diesem Grundstück gekommen ist und welche weiteren Erkenntnisse sich daraus ableiten lassen.

          Im Grundbuchamt wurde eine Vollmacht von Anton Bach verlangt. Nach langem hin und her wurde uns mitgeteilt, dass wenn wir nachweisen können Nachfahren des Besitzer zu sein, die Einsicht kein Problem sein sollte. Also waren wir mit allen Unterlagen beim Grundbuchamt, die dann aber plötzlich einen Erbschaftsschein/Erbschein haben wollten.

          Diesen Erbschaftsschein bekommt man jedoch nur, wenn es kein Testament gibt(gab es ziemlich sicher, allerdings hat ein Verwandter der es haben müsste nicht mehr) oder man zweifelsfrei darlegen kann, der einzige Erbe zu sein. Kurz gesagt ist es fast unmöglich diesen Schein zu bekommen.

          Laut meinem Opa gab es ein Testament, das Grundstück wurde jedoch außen vor gelassen, da es schon damals kaum etwas wert war und wie gesagt sehr klein ist.

          Nun meine Frage:
          Wie bekomme ich nun Einsicht in das Grundbuch, wenn ein Erbschaftsschein fast unmöglich zu bekommen ist?
          Wir sind Nachfahren des Besitzers und können dies mit beglaubigten Kopien oder sogar originalen nachweisen. Trotzdem wird uns die Einsicht verwehrt? Gibt es eine andere Möglichkeit?

          LG
          ein von der deutschen Bürokratie genervter Chris Bach
          Hallo Chris Bach, wenn es ein Testament gab, liegt es gewöhnlich im Amtsgericht.
          Die Grundbuchämter nehmen sich oft, meiner Meinung nach, Rechte raus, die ihnen nicht zustehen.
          Was meinen Eltern nicht gestattet wurde, ist mir nun möglich. Im Grundbuchamt sitzt jetzt ja auch eine andere Generation.
          Meine Erfahrung: Gibt es Schwierigkeiten bei der Einsicht, ist ein Hasenfuß dahinter.
          Meine Eltern hätten wissen müssen, was ich heute weiß. Es ist machmal einfach unglaublich...

          Viele Grüße
          Brunoni

          Kommentar

          • ChrisBach93
            Benutzer
            • 20.07.2015
            • 56

            #6
            Hallo, lieben Dank für Eure Antworten.

            Wie gesagt: das Grundstück gehört meinem 1911 (glaube ich) verstorbenen Ur-Ur-Großvater. Sein Erbe wurde angeblich aufgeteilt außer dieses Grundstück. Er steht mit seinen zwei Schwestern als Besitzer des Grundstücks im Grundbuch.

            Wie kann man denn die Grundakten einsehen? Und wo?

            LG
            Chris

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            • Tunnelratte
              Erfahrener Benutzer
              • 10.03.2014
              • 726

              #7
              Tote können nicht Eigentümer sein, es sind automatisch deren Erben, oder die Erben der Erben.
              Vererbt haben kann er nur seinen Anteil (vermutlich ein drittel) des Grundstücks.
              Wenn sein Grundstücksanteil NICHT weitervererbt wurde, aus welchen Gründen auch immer, so muss das testamentarisch festgehalten worden sein.
              Woher weißt Du, das er mit den Schwestern als Eigentümer im Grundbuch steht, wenn Du keine EInsicht bekommen hast ?

              Irgendwie bin ich durch die Angaben verwirrt
              wenn man den Nachbarshund zum angeln mitnimmt, ist wenigstens die Köterfrage geklärt

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              • focke13
                Erfahrener Benutzer
                • 16.02.2015
                • 1331

                #8
                Hallo

                Hallo
                Ich hatte mal ein Grundbuchblatt von 1870 wo nur 3 Namen drinstanden als Eigentümer dieca. 1850 geboren sein müssen. Ansonsten war das Grundbuchblatt leer.
                Um welches Grundbuchamt handelt es sich denn?
                Mfg
                Focke13

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                • ChrisBach93
                  Benutzer
                  • 20.07.2015
                  • 56

                  #9
                  Guten Morgen Tunnelratte und focke13,

                  Sorry wenn ich verwirrend schreibe. Schreibe meistens über das Handy zwischen Tür und Angel.

                  Ich habe die Information aus dem Katasteramt in Köln. Dort konnte man das Grundstück nur durch den Namen meines Vorfahren finden und ich habe einen Lageplan bekommen. Dort hat sich herausgestellt, dass nicht nur Anton sondern auch seine zwei Schwestern Eigentümer des Grundstücks sind/waren. Diese drei Personen sind trotz ihres Todes noch als Besitzer eingetragen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es ein Testament gab. Das Grundstück wurde, weil sehr klein, nicht aufgeteilt. Dies ist vermutlich der Grund, warum diese drei Personen immer noch als Besitzer eingetragen sind.

                  Es handelt sich um das Grundbuchamt Köln im Bereich dünnwald.

                  Lg
                  Chris

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                  • Tunnelratte
                    Erfahrener Benutzer
                    • 10.03.2014
                    • 726

                    #10
                    Viele Erben scheuen sich davor, die ererbten Grundstücke auf sich umschreiben zu lassen, denn dies ist ja mit Kosten verbunden ;-)

                    Selbiges auch bei einem Gartengrundstück , das meine Großeltern väterlicherseits gemeinsam erworben haben.
                    Nach dem Tode meines Opas erbte die Oma alles, nach Ihrem Tod ihre beiden Söhne (mein Vater und mein Onkel) , nach meines Vaters Tod, erbte seine Hälfte meine Mutter.
                    Nun soll das Grundstück verkauft werden, aber es stehen immer noch beide Großeltern als Eigentümer im Grundbuch. Auch hier mußten wir eventuell noch vorhandene Erbscheine (von meinem Vater) suchen, von Großvater haben wir aber keinen, er starb 1971. Trptzdem kann nun verkauft werden, die Erbreihe ist für den Notar nachvollziehbar.
                    ChrisBach, Ihr solltet versuchen zu erörtern, wem und zu welchen Anteilen, das Grundstück nun gehört.
                    Also, wer starb wann, und wer beerbte wen um weiviel Prozent des Grundstücks etc.
                    wenn man den Nachbarshund zum angeln mitnimmt, ist wenigstens die Köterfrage geklärt

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                    • Artsch
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.07.2013
                      • 1933

                      #11
                      Zitat von Tunnelratte Beitrag anzeigen
                      Viele Erben scheuen sich davor, die ererbten Grundstücke auf sich umschreiben zu lassen, denn dies ist ja mit Kosten verbunden ;-)
                      Hallo,

                      meines Erachtens kostet es innerhalb einer Frist (der ersten 2 Jahren?) nichts.

                      Beste Grüße
                      Artsch

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                      • Tunnelratte
                        Erfahrener Benutzer
                        • 10.03.2014
                        • 726

                        #12
                        Zitat von Artsch Beitrag anzeigen
                        Hallo,

                        meines Erachtens kostet es innerhalb einer Frist (der ersten 2 Jahren?) nichts.

                        Beste Grüße
                        Artsch
                        Möglich, aber sowas wird nunmal gerne vergessen, und irgendwann kostets dann ;-)
                        wenn man den Nachbarshund zum angeln mitnimmt, ist wenigstens die Köterfrage geklärt

                        Kommentar

                        • ChrisBach93
                          Benutzer
                          • 20.07.2015
                          • 56

                          #13
                          Also laut meinem Großvater wurde das Grundstück nicht aufgeteilt, weil es zu klein war und deshalb auch im Besitz der letzten Besitzern gelassen....Und wie gesagt, Anton Bach ist 1911 gestorben und seine Schwestern ein paar Jahre später. Damals war es sicher nochmal anders als heute. Ich denke, dass es damals auch niemanden interessiert hat, ob der Grundbucheintrag abgeändert wurde oder nicht.

                          Auf jeden Fall werde ich morgen einen erneuten Antrag stellen in dem ich schriftlich den genauen Sachverhalt schildern und alle Dokumente mit einreichen werde, die meine Verwandtschaft schildert. Dazu bitte ich um eine schriftliche Antwort damit ich mich ggf. bei dem Abteilungsleiter beschweren kann.

                          Ich werde diese Einsicht hoffentlich bekommen.

                          LG
                          Chris

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                          • Friedrich
                            Moderator
                            • 02.12.2007
                            • 11326

                            #14
                            Moin zusammen,

                            Zitat von Artsch Beitrag anzeigen
                            meines Erachtens kostet es innerhalb einer Frist (der ersten 2 Jahren?) nichts.
                            das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.

                            Friedrich
                            "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                            (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                            • hiopa

                              #15
                              Ich wuerde versuchen das genau Todesdatum des Opas herauszufinden und versuchen eine Abschrift des Testaments beim Amtsgericht zu bekommen.
                              Denn wie bereits erwaehnt: Ein Toter kann keinen Besitz haben. Das Grundstueck ist mit Sicherheit an einen Erben gegangen, dieser hat sich aber niemals ins Grundbuch eintragen lassen. Vielleicht weil er das Testament abgelehnt hat oder halt auch kein Interesse an dem Grundstueck. Dementsprechend steht jetzt immer noch der tote Grossvater im Grundbuch. Ich persoenlich wuerde mich auch an das Amtsgericht wenden und den Fall schildern, alles belegen (erst wenn Du auch das Testament hast! Das kann naemlich anstelle des Erbscheins eingesetzt werden siehe hier ganz am Ende des Textes! https://www.anwalt.de/rechtstipps/gr...in_049828.html ) und dann eventuell auf Deinen Namen umschreiben lassen. Dann erst hast Du naemlich volles Recht ueberall Einsicht zu erhalten. Ich persoenlich wuerde auch das Waldgrundstueck uebernehmen Vielleicht koenntest Du ja was ganz tolles damit machen? Z.B. einem Kindergarten oder einer Tierhilfeorganisation oder aehnlichem spenden. Es gibt bestimmt viele die gerne so einen kleinen Wald haetten.

                              Viele Gruesse
                              hiopa

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