Hallo liebe Ahnenforscher, zuerst einmal der Sachverhalt:
meinem Ur-Ur-Großvater Anton Bach (Tod 1911) gehört (immer noch) zusammen mit seinen zwei Schwestern ein kleines Waldgrundstück bei uns in der Nähe.
Mein Großvater und ich wollen dieses Grundstück nicht haben, das einzige was wir wollen ist eine Einsicht in das Grundbuch, weil es uns interessiert, wie Anton zu diesem Grundstück gekommen ist und welche weiteren Erkenntnisse sich daraus ableiten lassen.
Im Grundbuchamt wurde eine Vollmacht von Anton Bach verlangt. Nach langem hin und her wurde uns mitgeteilt, dass wenn wir nachweisen können Nachfahren des Besitzer zu sein, die Einsicht kein Problem sein sollte. Also waren wir mit allen Unterlagen beim Grundbuchamt, die dann aber plötzlich einen Erbschaftsschein/Erbschein haben wollten.
Diesen Erbschaftsschein bekommt man jedoch nur, wenn es kein Testament gibt(gab es ziemlich sicher, allerdings hat ein Verwandter der es haben müsste nicht mehr) oder man zweifelsfrei darlegen kann, der einzige Erbe zu sein. Kurz gesagt ist es fast unmöglich diesen Schein zu bekommen.
Laut meinem Opa gab es ein Testament, das Grundstück wurde jedoch außen vor gelassen, da es schon damals kaum etwas wert war und wie gesagt sehr klein ist.
Nun meine Frage:
Wie bekomme ich nun Einsicht in das Grundbuch, wenn ein Erbschaftsschein fast unmöglich zu bekommen ist?
Wir sind Nachfahren des Besitzers und können dies mit beglaubigten Kopien oder sogar originalen nachweisen. Trotzdem wird uns die Einsicht verwehrt? Gibt es eine andere Möglichkeit?
LG
ein von der deutschen Bürokratie genervter Chris Bach
meinem Ur-Ur-Großvater Anton Bach (Tod 1911) gehört (immer noch) zusammen mit seinen zwei Schwestern ein kleines Waldgrundstück bei uns in der Nähe.
Mein Großvater und ich wollen dieses Grundstück nicht haben, das einzige was wir wollen ist eine Einsicht in das Grundbuch, weil es uns interessiert, wie Anton zu diesem Grundstück gekommen ist und welche weiteren Erkenntnisse sich daraus ableiten lassen.
Im Grundbuchamt wurde eine Vollmacht von Anton Bach verlangt. Nach langem hin und her wurde uns mitgeteilt, dass wenn wir nachweisen können Nachfahren des Besitzer zu sein, die Einsicht kein Problem sein sollte. Also waren wir mit allen Unterlagen beim Grundbuchamt, die dann aber plötzlich einen Erbschaftsschein/Erbschein haben wollten.
Diesen Erbschaftsschein bekommt man jedoch nur, wenn es kein Testament gibt(gab es ziemlich sicher, allerdings hat ein Verwandter der es haben müsste nicht mehr) oder man zweifelsfrei darlegen kann, der einzige Erbe zu sein. Kurz gesagt ist es fast unmöglich diesen Schein zu bekommen.
Laut meinem Opa gab es ein Testament, das Grundstück wurde jedoch außen vor gelassen, da es schon damals kaum etwas wert war und wie gesagt sehr klein ist.
Nun meine Frage:
Wie bekomme ich nun Einsicht in das Grundbuch, wenn ein Erbschaftsschein fast unmöglich zu bekommen ist?
Wir sind Nachfahren des Besitzers und können dies mit beglaubigten Kopien oder sogar originalen nachweisen. Trotzdem wird uns die Einsicht verwehrt? Gibt es eine andere Möglichkeit?
LG
ein von der deutschen Bürokratie genervter Chris Bach

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