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  • Friedrich
    Moderator
    • 02.12.2007
    • 11326

    Kleidermacher/in, Schneider/in

    Marlies

    was die beiden obengenannten Berufe bedeuten, weiß ich, aber wo liegt der Unterschied? Beide Berufe werden in vielen Adressbüchern aus unterschiedlichen Gegenden/Zeiten genannt und gelten sowohl für männliche und weibliche Personen

    fxck

    habe für Dich mal im Krünitz nachgeschaut. Da steht:
    "Ein zünftiger Handwerker, welcher allerley Kleidungsstücke aus gewebten Zeugen verfertigt, wird der Kleider=Macher, und mit einer von einem Theile seiner Arbeit, nähmlich dem Zuschneiden, entlehnten Benennung, der Schneider genannt [...]."
    (Bd. 40, S. 208).

    der Krünitz ist ein sehr altes Nachschlagewerk in 242 Bänden. Er wurde zwischen 1773 und 1858 verfasst. Link: http://www.kruenitz1.uni-trier.de/.
    Der Zedler entstand zwischen 1732 und 1754 in 64 Bänden. Der Link: http://www.zedler-lexikon.de/.
    Vor allem für alte Berufsbezeichnungen und sonstige verschwundene Wörter eine Fundgrube! Oder auch, wenn Du mal nicht weißt, was Du kochen sollst, schau Dir den Krünitz an (z. B. unter "Forelle"). Dort kannst Du leckere Rezepte Deiner Vorfahren nachkochen...
    Hier eine "Kostprobe":
    "Was ihre Zurichtung zur Speise betrifft, so werden dieselben, nachdem man sie gewöhnlich gerissen, und ihnen das Eingeweide ausgenommen hat, zuvörderst blau gesotten, da man, nachdem sie gerissen, ihnen den Gaumen unter dem Maule aufgeschnitten, und sie sauber ausgewaschen hat, Essig darüber gießt, einen Fischkessel mit Wasser und einem zur Quantität der Forellen verhältnißmäßigen Theile Salz über das Feuer setzt, und, wenn es zu sieden anfängt, die Forellen hinein leget, und sie ziemlich einsieden läßt, sodenn aber heraus nimmt, ein wenig kaltes Wasser darauf sprenget, und ein Par reine Bogen Papier darüber decket, daß der Brodem nicht davon gehe. Alsdenn werden sie theils also trocken mit Essig oder Wein aufgetragen, theils ohne Essig mit frischer Butter verzehret. Man setzt auch Citronen dabey auf, wie bey dem Aal beschrieben worden ist."
    (Bd. 14, S. 467f.)
    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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    • Friedrich
      Moderator
      • 02.12.2007
      • 11326

      Lateinischer Satz in polnischer Urkunde

      Johannes v.W.

      Zum Hintergrund:
      Es handelt sich hierbei um einen Eintrag aus den sog. Grod- und Landbüchern des polnischen Adels, in denen alle Arten von Verträgen festgehalten wurden. Die Orginaleinträge waren immer in Latein. Der bekannte polnische Genealoge W. Dworzaczek transkribierte viele dieser Einträge zu Regesten in polnischer Übersetzung. (Nur diese sind mir im Moment zugänglich). Bei folgendem Dokumment übersetzte er den letzten Satz nicht.
      Um den Zusammenhang zu wahren, stelle ich erst den polnischen Eintrag, und dann meine Übersetzung davon ein.
      Es geht aber nur um den letzten lateinischen Satz:
      Grodzkie i ziemskie > Poznań > Rezygnacje > XVII wiek > Część 1
      9919 (Nr. 1420) 1640
      Barbara ż. Krzysztofa z Kosiczyna Szlichtynka i Małgorzata ż. Melchjora Siekowskiego s. Knapstorff, Brudzewskie, cc. i spadkob. ol. Fryderyka w tow. Sebastjana Br. br. str. rodz. części folw. Nowepole we wsi Przetoczno p. pozn. Janowi Melchjorowi Kręskiemu, s. Eljasza Kr. z 1-ej jego żony ol. Urszuli Krzyszkowskiej i innym spadkob. "ex domo ex prosapia Brudzeviana unde videlicet sortes bonorum praedictorum exvierunt" dają.
      Grod- und Landbücher von Posen, Verzichte, 17. Jahrhundert, 1. Teil
      Nr. 9919 (alte Nr. 1420) im Jahr 1640:
      Barbara, Ehefrau des Christoph Schlichting zu Kuschten und Margarethe, Ehefrau des Melchior von Knobelsdorff zu Siekowo, beide geborene (von Brause-)Brudzewska,Töchter und Erbinnen des weiland Friedrich, in Begleitung des Sebastian (von Brause-)Brudzewski, ihres rechten Vetters, übergeben Anteile des Gutsvorwerks Neufeld im Dorf Prittisch/ Bezirk Posen an Johann Melchior (von Nadelwitz-)Krenski, Sohn des Elias (von Nadelwitz-)Krenski von seiner ersten Ehefrau, der weiland Ursula Krzyszkowska, sowie weitere Erbschaften "ex domo ex prosapia Brudzeviana unde videlicet sortes bonorum praedictorum exvierunt".
      Welches oder was für ein Los ist hier mit "sortes" gemeint? Das geworfene oder das schicksalhafte??
      "Prosapia Brudzeviana" ist wohl das Geschlecht der von Brause-Brudzewski...

      Kögler Konrad

      Ich verstehe das so: "Aus dem Haus und der Familie Brudzewski, von wo nämlich die Anteile (= sortes) der vorgenannten Güter ausgingen."

      Johannes v.W.

      Es ist also viel harmloser, als ich dachte.
      Sortes bonorum- vonwegen Schicksal des Gutes einfach nur Gutsanteile.
      "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
      (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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      • Friedrich
        Moderator
        • 02.12.2007
        • 11326

        was ist eine ausdingerin

        florii

        was ist eine ausdingerin?

        Marlies

        die Bezeichnung kommt von Ausgedinge, und was Ausgedinge ist, findest Du hier: http://wiki-de.genealogy.net/Ausgedinger
        "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
        (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

        Kommentar

        • Friedrich
          Moderator
          • 02.12.2007
          • 11326

          Polnischer Text über einen Ort

          allofontes

          Gorczyna - powiat wschowski

          Ta brama wjazdowa to pozostałość majątku rodziny von Schlichting. Barokowy pałac z XVIII wieku został w latach powojennych zniszczony. A by to dom rodzinny Schlichtingów, założycieli sąsiedniej Szlichtingowej, rodziny której korzenie wywodzą się z północnej Dani. Wzmiankowani już w 1069 roku spokrewnieni byli prawie ze wszystkimi rodami króleskimi Europy. Zbliżający się front w 1945 roku zmusił i ich do uciecki. I nie miał znaczenia przyświecający Schlichtingom wielwiekowy cel by zbliżać narody w pokoju, przyjażni i harmonii. Wraz z rodziną opuszczała dom mając 4,5 Sigrum von Schlichting, córka ostaniego właściciela majątku. Po wielu latach bo w 1993 roku powraca w rodzinne strony by w pobliskich Jędrzychowicach podnosić z ruin wspaniały pałac. Często jednak przekracza stojąca jeszcze bramę by spojrzeć na gruzowisko pozostałe po posiadłości i udaje się do parku łączącego Górczyne ze Szlichtyngową by raz jeszcze spojrzeć na olbrzymi dąb, który dwaj przjaciele Alexander von Schlichting i król Polski Jan III Sobieski posadzili wspólnie na pamiątkę rozgromienia Turków pod Wiedniem.
          Miejsce po pałacu wyznaczone jest wyniosłością terenu. Tuż obok parku dąb, stanowiący pomnik przyrody posadzony rękoma króla Jana III Sobieskiego i Alexandra von Schlichting. Wśród resztek pozostałej już tylko szczątkowo zabudowy gospodarczej dawnego majątku, dostrzec można stare pomieszczenie służące kiedyś do przechowywania lodu, tak zwaną lodownię.
          Przed bramą wjazdową ułożona na drodze z ciemnej kostki brukowej data budowy drogi - 1836.

          dolgapol

          Górczyna - Kreis Fraustadt
          Dieses Einfahrtstor ist der Rest, was übrig von Gut der Familie von Schlichting geblieben ist.
          Das Barockschloss aus dem XVIII Jahrhundert ist nach dem II Weltkrieg zerstört. Er war der Sitz der Familie von Schlichting, die die Gründer der benachbarten Ort Schlichtingsheim waren.
          Die Wurzel der Familie kommt aus nördlichem Dänemark.
          Erste Erwähnung über Familie kam schon im Jahre 1069. Die Familie war verwandt mit allen königlichen Familien.
          Im Jahr 1945 musste die Familie vor dem kommenden Kriegskämpfen flüchten. Es war bedeutungslos das Fakt, das die Familie von Schlichting ein jahrhundertealtes Ziel hatte, die Völker im Frieden, Freundschaft und Harmonie zusammenbringen.
          Zusammen mit der Familie hat auch 4,5-jährige Sigrum von Schlichting (die Tochter des letzten Besitzers) das Haus verlassen.
          Nach vielen Jahren, in 1993 kehrt sie in Heimat zurück, um das wunderbaren Schloss in Jędrzychowice aus dem Ruin wieder aufbauen. Sie geht ziemlich oft über gebliebenes Tor um auf das Ruin zu schauen. Dann geht sie ins Park, der verbindet Górczyna mit Schlichtingsheim um auf eine Eiche ein Blick zu werfen. Diese Eiche haben zwei Freunde, Alexander von Schlichting und König von Polen Jan III Sobieski, angepflanzt als Andenken an Sieg über Türken bei der Schlacht um Wien (1863).
          Der Ort, wo das Schloss stand hat seine Erhebung. Neben dem Park eine Eiche, ein Naturdenkmal, der mit Händen von König von Polen Jan III Sobieski und Alexander von Schlichting angepflanzt war. Unter ein Paar restlichen, wirtschaftlichen Gebäuden ist eine alte Räumlichkeiten zu sehen, die zur Aufbewahrung von Eis bestimmt war, sog. Eiskeller.
          Vor dem Tor ist aus den dunklen Pflastersteinen das Baudatum des Weges – 1836 gemacht.
          "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
          (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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          • Friedrich
            Moderator
            • 02.12.2007
            • 11326

            Portugiesisch nach Deutsch (Titel der Verfilmung)

            OPeZa

            Jahr, aus dem der Begriff stammt: 2001
            Region, aus der der Begriff stammt: Brasilien
            hier habe ich den Titel von verfilmten Büchern aus Brasilien, also auf Portugiesisch.
            Kann mir jemand das übersetzen?
            IGREJA EVANGÉLICA DE CONF. LUTERANA NO BRASIL
            Localidade que abranje o registro:
            Sínodo vale do Itajaí
            Estrado de Santa Catarina
            Paróquia de Blumenau Centro
            TITOLO DO REGISTRO:
            Matrimonios

            Friedrich

            ich versuche jetzt mal, über meine leider eingerosteten Lateinkenntnisse daran zu gehen (die Fachleute mögen mich korrigieren, aber bitte nicht schlagen):
            Igreja: Kann das was mit Buch zu tun haben? Auf jeden Fall dann was mit Evangelischen lutherischer Konfession in Brasilien (oder nach Brasilien?)
            Ort, für den das Buch oder Register angelegt wurde
            Synode von vale de Itajai?
            Kirche/Gemeinde??? der heiligen Katharina
            Parochie von Blumenau Mitte
            Titel des Registers:
            Heiraten

            Hina

            Evangelische Kirche Lutherischen Bekenntnisses in Brasilien
            Ort den das Verzeichnis/Register umfaßt:
            Synode Vale do Itajaí (Tal von Itajaí)
            Bundesstaat Santa Catarina (das muß Estado de Santa Cararina heißen, nicht Estrado - Estrada wäre eine Straße, Estrado eine Ebene)
            Pfarrkirche von Bulmenau Centrum
            Titel des Verzeichnisses/Registers:
            Eheschließungen
            "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
            (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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            • Friedrich
              Moderator
              • 02.12.2007
              • 11326

              Anschreiben auf Polnisch

              Kirsten

              Personenstandsurkunden
              Sehr geehrte Damen und Herren
              Mein Name ist ........... Ich betreibe seit einigen Jahren Ahnenforschung und benötige daher nun die Geburtsurkunde meines Grossvaters Herrn ........................ Er wurde am ..................... in Kösternitz geboren. Zum Nachweis meiner Abstammung füge ich Ihnen in der Anlage meine Geburtsurkunde sowie die Hochzeitsurkunde meiner Eltern bei, auf der die Eltern meines Vaters vermerkt sind.
              Ich bitte Sie höflich, mir eine unbeglaubigte Kopie der Geburtsurkunde meines Grossvaters zu übersenden. Sollten Sie anderweitigen Nachweis für erforderlich halten bitte ich um kurze Mitteilung darüber, welche Unterlagen Ihrerseits benötigt werden.
              Etwaig anfallende Bearbeitungs-, Kopie und Übersendungskosten bitte ich Sie mir in Rechnung zu stellen. Ich werde diese sodann umgehend überweisen.
              Ich bedanke mich bereits im Voraus für Ihre Hilfe und verbleibe
              mit freundlichen Grüssen

              dolgapol

              (Name des Standesamtes oder Kreises)

              Szanowni Państwo,


              Nazywam się (Deine Name). Od paru lat zajmuję się pochodzeniem mojej rodziny. Dlatego też potrzebuję akt urodzenia mojego dziadka (Name des Grossvaters). (Namedes Grossvaters) urodził się dnia (Geburtsdatum). w Kösternitz. Jako dowód załączam kopie mojego aktu urodzenia i kopie aktu ślubu moich rodziców, na którym widnieją dane rodziców mojego ojca.


              Bardzo serdecznie proszę o przesłanie mi kopie aktu urodzenia mojego dziadka. Jeżeli byłby konieczny inny dowód potwierdzający powiązanie rodzinne proszę o krótką informację, jakie dokumenty z Państwa strony są wymagane.

              Wszystkie poniesione koszty zostaną przeze mnie, po podaniu całkowitej kwoty oraz numeru konta z oznaczeniem międzynarodowym (IBAN + BIC), uregulowane.

              Z góry dziękuję za Państwa pomoc i pozostaję


              z serdecznymi pozdrowieniami
              "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
              (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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              • Friedrich
                Moderator
                • 02.12.2007
                • 11326

                Gegenschließer für Ortschaft

                hessemaedche

                Jahr, aus dem der Begriff stammt:1736
                Region, aus der der Begriff stammt:Kurhessen > Marburg
                Bestellung eines Gegenschließers für die Dörfer..
                Kann es sich hierbei vielleicht um einen Örtlichen Revisor für die Gemeindekasse handeln, der nach Prüfung des Gemeindehaushalts, das Buch schließt?

                fxck

                im Krünitz (Wörterbuch des 18./19. Jahrhunderts) steht zu "Schließer":
                "Schliesser, auch Schliesserin, eine Person, welche schließt, verschließt oder einschließt, ein nur in einigen Fällen des gemeinen Lebens übliches Wort. So wird in manchen Gegenden eine Person, welche in großen Haushaltungen das Essen und Trinken in ihrem Beschlusse hat, Schliesser und Schliesserin genannt. Auf dem Packhofe in Berlin ist der Schliesser derjenige, welcher die Waaren in seinem Beschlusse hat. In vielen Gegenden versteht man unter Schliesser auch den Gefängnißwärter oder Stockmeister, welcher die Gefangenen schliesset und losschliesset. Niedersächsisch Slüter; daher in manchen Gegenden auch das Gefängniß die Schliesserey genannt wird."
                (Bd. 146, S. 44f.)

                Laurin

                J.+W. Grimm geben für Schließer u.a. auch einen gerichtsknecht auf dem lande an.
                Es könnte sich hier um den Gehilfen eines solchen Schließers handeln.

                karin-oö

                ich habe schon öfter von einem Gegenschreiber gelesen, das war sowas wie ein Kontrolleur in der Buchhaltung o.Ä.
                Lexikoneintrag zu »Gegenschreiber«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 457.


                niederrheinbaum

                Der Gegenschließer wurde auch Gegenschreiber genannt.
                Er führte ein "zweites" Buch, eine Art Gegenrechnung, die u.a. der
                Kontrolle des Rechnungsführers, Buchhalters usw. diente.
                Bei meinen Altvorderen, die im Handel, z.B. Spezereiwarenhandel,
                Salzhandel u.a. tätig waren, taucht der Begriff bei den von ihnen
                Beschäftigten auf.
                Gelesen habe ich diese Bezeichnung auch bei den Beschäftigten
                von Kassenstellen im Rheinland, z.B. als Mit- bzw. Zuarbeiter
                des Rentmeisters usw..

                hessemaedche

                Den Gefängnisschließer und den für Lebensmittel kann ich aber aussschliessen, da es in den o.a. Orten weder direkte Gerichtsbarkeit noch ein Zehnthaus gab. Bleiben also nur noch die Art Gegenschreiber für Finanzen übrig.

                Habe gerade nochmal bei Hadis.de nachgesehen und unter einfaher Stichwortsuche dies gefunden:
                992Bestellung des Johannes Steinbach zum Schultheißen und Gegenschließer zu Altengronau
                -------------------------------------------
                Untersuchung der Denunziationen des Georg Zeller zu Schwarzenfels gegen den Polizeiaufsichter und Gegenschließer Henrich Dietrich Auffarth zu Weichersbach wegen zahlreicher Dienstvergehen
                Laufzeit
                1766, 1792-1797
                Vermerke
                Enthält
                • Enthält: Dienstinstruktion für den Gegenschließer Auffarth wegen der Aufsicht in Polizeisachen, 1766

                -------------------------------------------------------
                Frucht-Gegenschließer und Polizei-Aufseher zu Schwarzenfels
                Laufzeit
                1760-1822
                2669Kopialbuch mit Dienstanweisungen für Mitarbeiter der Saline Nauheim1747-17842692Instruktion für den Brunnenwärtersgehilfen und den Gegenschließer Philipp Boulon zu Schwalheim1797699Einstellung des Materialrechnungsführers Georg Christian Moerler und seine Beförderung zum Gegenschließer1801-1820
                Kopialbuch mit Dienstanweisungen für Mitarbeiter der Saline Nauheim
                Laufzeit
                1747-1751, 1762-1771, 1784
                Vermerke
                Enthält
                • Rentamtmann Johann Friedrich Hilchen
                • Rentmeister Bamberg
                • Capitain Calckoff
                • Gegenschließer Philipp Koch
                • Mötter Bernhardt Schaeffer
                • Obersodemeister Georg Mörler
                • Holzmeiester Georg Christian Mörler
                • Gradiermeister Johann Peter Beck
                • Grabenmeister Johannes Walberg
                • Gradiermeister Isaac Lozenius
                • Windmüller und Wagenmeister Johann Heinrich Gürtler
                • Gradiermeister Salzmann
                • Salzamtsbote Conrad Schaefer

                1705
                "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

                Kommentar

                • Friedrich
                  Moderator
                  • 02.12.2007
                  • 11326

                  die familie löwer wieder

                  issum

                  einer meiner vorfahren, wohnte in rinteln an der weser
                  aus dem telefonbuch von 1927 habe ich die information stud.rer,pol.
                  was heisst das ?

                  niederrheinbaum

                  Die Abkürzung steht für studiosus rerum politicarum, also Student der Politik- und
                  Gesellschaftswissenschaften.
                  Zu akademischen Abkürzungen hier ein Link:
                  http://wiki.bildungsserver.de/index....entischer_Grad
                  "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                  (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

                  Kommentar

                  • Friedrich
                    Moderator
                    • 02.12.2007
                    • 11326

                    Latein Begriff zum Tod

                    Genealoge

                    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1686
                    Region, aus der der Begriff stammt: Achim bei Bremen

                    habe hier stehen "colono,ao at 54 inepinato fato exanimatus" beim Todeseintrag.
                    Wer kann mir sagen was das heißt!?

                    Friedhard Pfeiffer

                    colonus = der Bauer
                    a[nn]us das Jahr
                    at = aber
                    inepinatus im Lateinlexikon nicht aufgeführt
                    fatus = das Reden, die Worte, das Schicksal
                    exanimatus = des Atems/des Lebens beraubt, entseelt, getötet

                    Kögler Konrad

                    colonus ao (anno) aet(atis) 54, inopinato fato exanimatus
                    ein Bauer, im 54. Lebensjahr (im 54. Jahr seines Alters), der durch einen unvermuteten (unerwarteten, unverhofften) Schicksalsschlag sein Leben verlor (wörtlich: entseelt wurde)
                    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

                    Kommentar

                    • Friedrich
                      Moderator
                      • 02.12.2007
                      • 11326

                      "unsterbliche Kuh"

                      Hibbeln

                      In Übergabeverträgen aus dem 19. Jhdt. lese ich hin und wieder die Formulierung, daß für die Leibzüchter neben verschiedenen Naturalleistungen auch eine "unsterbliche Kuh an der Krippe zu halten ist".
                      Hat hier im Forum jemand eine Vorstellung davon, was damit gemeint ist?

                      Friedrich

                      ist damit gemeint, daß auf jeden Fall immer eine Kuh für den Leibzüchter parat stehen mußte. Also wenn die eine abgeschafft wurde, gab's automatisch eine der anderen für den Leibzüchter?

                      Marlies

                      diese Antwort (aus der Mailingliste des Vereins für Computergenealogie) kennst Du sicher:
                      Hier handelt es sich um die Verpflichtung, immer eine Kuh [....] mit durchzufüttern. Da die Kuh immer wieder "erneuert" wurde, hier der Begriff "unsterbliche Kuh"

                      Kögler Konrad

                      Im Eichstätter Raum hieß so etwas eine "Immerkuh". Dabei kam es nicht darauf an, dass diese Kuh wirklich vorhanden war, das mag die ursprüngliche Intention gewesen sein.
                      Wichtig war, dass von dieser auch virtuellen "Kuh" alle Jahre ein bestimmter Zins gezahlt wurde und so das Kind seinen Namen hatte.

                      Hibbeln

                      Ich habe gerade in einem "Wörterbuch zur Landesgeschichte und Heimatforschung in Bayern" gelesen, dass diese Kuh nicht nur "Immerkuh" sondern auch "Eisenkuh" genannt wurde.

                      Friedrich

                      eine Immerkuh leuchtet mir ja ein, aber warum Eisenkuh?

                      Hibbeln

                      Zitat aus folgendem Buch:
                      Vom Abbrändler zum Zentgraf
                      Wörterbuch zur Landesgeschichte und Heimatforschung in Bayern
                      Bei dem Begriff "Immerkuh" wird verwiesen auf den Begriff
                      "Eisenkuh"
                      Vertrag, bei dem gegen (ewige) Rentenzahlung eine Kuh an einen Dritten verpachtet wird bzw. Abgabe, die dem Wert einer solchen Nutzung entspricht (in Form von Naturalien, etwa Käse, oder Geld), Form des Rentenkaufs

                      Friedrich

                      Was ich aber immer noch nicht kapiere, ist, warum es Eisenkuh heißt.

                      Hibbeln

                      Ich habe vor einigen Tagen in diesem Zusammenhang einen interessanten Spruch gefunden:
                      "Eisern Vieh stirbt nie!"
                      Dieser Spruch drückt es wohl ganz deutlich und allgemeinverständlich aus, was hinter diesem Begriff steht.
                      "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                      (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                      • Friedrich
                        Moderator
                        • 02.12.2007
                        • 11326

                        Proprerest

                        GiselaR

                        Jahr, aus dem der Begriff stammt:um 1780
                        Region, aus der der Begriff stammt: Weimar-Ilmenau (und anderswo)

                        weiß jemand, was der Begriff PROPRE-REST bedeutet? Es hat etwas mit Steuerwesen zu tun, möglicherweise mit Steuer-Rückständen. Wörtlich übersetzt bedeutet es ja "EIGEN-REST"

                        Der Begriff stammt aus Akten einer Steuer-Untersuchungs-Kommission gegen einen Steuer-Einnehmer.
                        Ich hab mal einige Zitate, auch zum möglichen Verständnis einege, wo der Begriff "Rest" mit "Steuer" in Verbindung steht
                        Propre kommt aus dem lateinischen, und bedeutet "eigen"
                        "... ungerne erfahren, wie hoch sich der solang versteckte und bezweifelte Grunerische Proprerest be- laufen, ..."
                        ".... icht allein die ganze Summe des Propre- Rests, sondern auch seine boßhafte und betrügli- che Handlungen völlig an den Tag gekommen,..."
                        "...Da Wir hiernächst ungerne zu ver- nehmen gehabt, was für große SteuerReste auf- geschwollen, ..."
                        "...Das Nahmentliche Verzeichniß derer alten Steuer Reste ..."
                        "...Beytrei-bung der Steuer-Reste..."
                        Ich habe schon einige Hinweise auf anderen Wegen bekommen. Bin aber noch nicht am Ende meiner Überlegungen. Ich halte michmit weiteren Ausführungen hier zurück, nur deshalb um nicht zu beeinflussen. Das dient nicht dazu, daß irgendjemand "im Nebel herunstochern soll". Wenn jemand konkrete Fragen stellen möchte, werde ich natürlich versuchen, so gut wie möglich zu antworten.

                        niederrheinbaum

                        In Unterlagen zum Steuerrecht im Regierungsbezirk Düsseldorf, aus dem Jahre 1810, fand ich bei Angaben
                        zu Rentmeistern und den zugehörigen Kassen diesen Absatz:
                        ".... Der Umstand, daß der Rentmeister alsdann so viele getrennte Kassen zu führen verpflichtet ist, wie
                        Gegenstände seiner Arbeit vorhanden sind, führet dazu, die nothwendige Reinhaltung und Ausscheidung
                        der einzelnen Kassen des Genauestens zu beachten.
                        Doch ist gerade dies indes von großer Schwierigkeit aufgrund der teilweise recht hohen Anzahl besagter
                        Gegenstände.
                        Zugleich indes stehen dem Rentmeister zu viele Wege offen und hat er indes zu viele Mittel, ihm anvertraute
                        Summen oder von ihm einzuholende Summen zu veruntreuen, sprich den noch vorhandenen Vorrath der einen
                        Kasse in einer anderen Kasse Proprerest oder deren Defizit zu übertragen, ohne daß die vorgeschriebenen
                        Visitationen seiner Rechnungs- und Kassenbücher resp. die Kassestürzungen dies alsbald und sogleich würden
                        zutage treten lassen.
                        Infolge derlei Ausführungen ist es angeraten, gesonderte Personen zu beschäftigen, die der Controlle des
                        Rentmeisters und seiner directen Untergebenen dienen, oder ein weiteres Amt zu schaffen, welches des
                        Rentmeisters Unterlagen separat soll prüfen.
                        ...."
                        Bei einem Rentmeister in Neuss fanden sich für verschiedene, von ihm betreute Kassen, in einigen als Saldo
                        ein Defizit, in anderen ein Proprerest, beides auch so jeweils bei den Summen am Ende bezeichnet.
                        Der Proprerest ist demnach der Überschuß oder das Plus einer Kasse, z.B. eines Rentmeisters usw..

                        henrywilh

                        ihm anvertraute Summen oder von ihm einzuholende Summen zu veruntreuen, sprich den noch vorhandenen Vorrath der einen
                        Kasse in einer anderen Kasse Proprerest oder deren Defizit zu übertragen
                        Dieses Zitat spricht m.E. dagegen, dass P. den Überschuss bedeutet, sondern für das Gegenteil.
                        Denn Sinn macht nur, einen "Vorrath" (also einen Überschuss) aus einer Kasse in eine andere Kasse zu übertragen, die ein Defizit aufweist. Nur dadurch ist es dem Kassenverwalter ja möglich, Summen zu "veruntreuen", nämlich dadurch, dass er das Defizit, das er in einer Kasse aufgerissen hat, durch Transfer aus einer anderen auszugleicht.
                        Somit sind die Worte "Properest oder deren Defizit" als Synonyme aufzufassen.
                        Dies deckt sich mit einer Erklärung in der folgenden Liste (bei der das Wort "Proprerest" oben fehlt):

                        Ergo: Proprerest = persönlicher Zahlungsrückstand
                        Bei "normalen" Menschen sind das Schulden.
                        Bei einem Kassenverwalter ist das gleichbedeutend mit Veruntreuung.

                        Friedhard Pfeiffer

                        Das propre = eigen bedeuten soll, kann ich nicht nachvollziehen. Im Latein-Lexikon von Georges ist nur ein proprie [mit "i] zu finden, das als ausschließliches Eigentum, jeder für sich; eigentümlich, individuell, persönlich, charakteristisch; insbesondere, ausschließlich, vorzugweise, speziell, ausdrücklich; und insbesondere eigentlich, im eigentlichen Sinne bedeutet.
                        Ich vertrete die Ansicht, dass es sich
                        1. um einen Lesefehler handelt, der
                        2. "der eigentliche Rest"
                        bedeutet.

                        niederrheinbaum

                        Ein Defizit wurde bei oben genanntem Rentmeister jeweils mit einem Minus, ein Proprerest jeweils mit einem Plus vor
                        den jeweiligen Zahlen der Endsummen der verschiedenen Kassenbestände gekennzeichnet.
                        Ein Defizit war hier also jeweils ein negativer Wert, auch Verlust oder Ausstand an noch einzutreibenden Summen, ein
                        Proprerest ein positiver Wert, mithin kein Verlust, sondern ein Überschuß oder erfolgreiche Zahlungseintreibung an
                        verschiedenen Steuern usw..

                        henrywilh

                        das, was du zitierst, ist sehr interessant, weil es total gegenteilig ist zu dem, was ich gefunden habe.
                        Zum einen erinnere ich nochmal an den Lexikoneintrag (googlebooks), den ich oben eingefügt habe: "proprerest - persönlicher Zahlungsrückstand"
                        Zum anderen habe ich in x städtischen Kämmereibüchern des 18. Jh. gefunden, dass über "Restanten" geklagt wird, die ihre Steuerschuld nicht bezahlen konnten.

                        Kögler Konrad

                        dazu passen doch genau, die eingangs zitierten Beispiele:
                        "... ungerne erfahren, wie hoch sich der solang versteckte und bezweifelte Grunerische Proprerest be- laufen, ..."
                        ".... icht allein die ganze Summe des Propre- Rests, sondern auch seine boßhafte und betrügli- che Handlungen völlig an den Tag gekommen,..."
                        "...Da Wir hiernächst ungerne zu ver- nehmen gehabt, was für große SteuerReste auf- geschwollen, ..."
                        In Bayern tät ma sang: "Du bist a Hund" (= fast so viel wie ein Inspektor)

                        GiselaR

                        http://books.google.de/books?id=r3BR...20Rest&f=false
                        1. § 659 Passiv-Reste ergeben isch, wenn nach revidirter und justifizirter Rechnung der Bestand des Einnehmnens größer ist, als der des Ausgebens. ...
                        § 660 Die eigentlichen Passiv-Reste, oder wie man sie auch sonst zu nennen pflegt,die Propre-Reste ....
                        § 661 ..... Der sogenannte Propre-Rest aber ergibt isch erst nach Abschluß und nach der gezogenen Bilanz der Rechnung.
                        Wir haben es in meinem Fall mit einem Steuer-Einnehmer zu tun, der die Fürstl. Steuer-Kasse einer Stadt verwaltete. Es ist zu hoffen, daß er mehr Steuern einnahm, als er gesetzlicherweise Zahlungen aus dieser Kasse vornahm. Alles was also gegen Ende eines Abrechnungszeitraums in der Kasse war, nachdem er daraus u.a. z.B. ein Gehalt an Beamte bezahlt hatte, ist also ein Propre-, oder Passiv Rest.
                        ----------------
                        2.
                        § 663 Der Rechnungs-Führer ist verbunden, denjenigen Passiv-Rest, welcher ihm nach justifizirter Rechnung, als solcher, übrig bleibt, der Herrschaft zu vergüten........
                        Insoweit ist er seinem Dienstherrn gegenüber im Rückstand. Aber zu diesem Zeitpunkt ist die Sache noch nicht illegal, sondern schlicht ein Fakt, aus dem eine Verpflichtung folgt.
                        -------------
                        3.
                        § 664 Kann der Rechnungs-Führer seinen Passiv-Rest nicht entrichten, und hat die herrschaftlichen Gelder für seine eigenen Ausgaben und in seinen Nutzen verwendet, so hat er eine Untreue begangen, wovon unten bey den Verbrechen noch ein Mehreres vorkommen wird.
                        Und hier ist dann der Punkt, wo es kriminell wird.

                        @ Ina: bingo, paßt, sitzt und hat Luft. Danke, daß du gleich verstanden hast, worum es mir geht, und für das interessante Zitat. Die Regeln waren wohl im Rheinischen genau so wie in Thüringen.
                        @Henry: zu deinen Schlußfolgerungen unter "ergo":
                        - Nein, ein Propre-Rest ist in kein persönlicher Zahlungsrückstand, sondern ein (beabsichtigtes) Plus in einer Kasse.
                        - Ja, bei normalen Menschen ist ein Zahlungsrückstand als Schulden zu bezeichnen.
                        - Ob ein Zahlungsrückstand -uinter den Voraussetzungen, die wir bisher angenommen haben - Veruntreuung ist, muß erst geklärt werden. Ein Zahlungsrückstand an sich ist noch kein Straftatbestand, weder privat noch dienstlich. Außerdem kämen dann noch andere Tatbestände in Frage, z.B. Unterschlageung, und was weiß ich noch ...
                        Zu den Restanten: Restanten sind PERSONEN, Reste ist ein DINGLICHER BEGRIFF. Beide worte stammen aus derselben lateinischen Wurzel und klingen gleich, das heißt aber nicht das sie auch dasselbe bedeuten.
                        @ Friedhard Pfeiffer: mit dem Zitat habe Sie recht, übrigens hat der Stohwasser die Bedeutung genauso, also soweit alles ok. allerdings: ich habe nicht geschrieben "propre ist lateinisch" sondern "propre kommt aus dem lateinischen" Und das ist ein Fakt. Der Begriff, den wir hier diskutieren stammt aus Ende 18/Anf. 19. Jhdt.
                        Wie Sie einen Lesefehler begründen, würde mich interessieren. Verschiedene zeitgenössiche Autoren kann man im Internet finden, die den Begriff so schreiben, wie ich ihn wiedergebe. Das ist nachprüfbar. und ich habe die Akten wirklich nun lange genug studiert. Diese sind auch nachprüfbar. (oder wollen Sie das anzweifeln?) Scan auf Nachfrage.
                        @Kögler Konrad: ja was soll ich sagen? Ich hoffe meine doch noch erfolgten Zitatbeispiele haben geholfen.
                        und ein Hund war er vermutlich schon, immerhin kam er ins Zuchthaus. Aber vielleicht meinten Sie das ja garnicht.
                        So jetzt weiß ich was ein Propre-Rest ist, aber nicht genau, warum er so heißt wie er heißt.
                        Der Kassen-Verwalter hatte Einnahmen in der Kasse, die glücklicherweise die Ausgaben überstiegen. Soweit das Plus. Und um genau diesen Plus-Betrag war er in der Schuld gegenüber seinem Dienstherrn.
                        Immerhin hat mich diese interessante (keine Ironie) Diskussion zum verstärkten googeln motiviert, und das büldet auf jeden Fall.
                        "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                        (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                        • Friedrich
                          Moderator
                          • 02.12.2007
                          • 11326

                          Lateintext

                          anika

                          Vater Natus a Theodora Schulten qua juxta relationern
                          confessa est, se non agnavisse patren.

                          Kögler Konrad

                          Soweit das trotz des fehlerhaften Lateins erkennbar ist (z.B. wahrscheinlich quae, agnovisse, patrem), müsste es heißen:
                          Geboren von Theodora Schulden, die laut Bericht (besser: wie berichtet wurde) bekannt hat, dass sie den Vater nicht gekannt habe.

                          Nachtrag: besser vielleicht: nicht kenne.

                          anika

                          Es könnte sich dabei um eine Schwester meines Ahnen
                          handeln. Die Information das sie anscheinend zu dem
                          Zeitpunkt unverheiratet war reicht mir.
                          Ich brauche gar nicht nach einem Heiratseintrag
                          suchen.
                          "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                          (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

                          Kommentar

                          • Friedrich
                            Moderator
                            • 02.12.2007
                            • 11326

                            Bürger -Einwohner

                            Peter G.

                            kann mir jemand den genauen Unterschied zwischen Bürger und Einwohner eines Ortes nennen.
                            z. B. gabs in meinem Ort im Jahr 1802 25 Bürger und 88 Einwohner

                            Xtine

                            der Krünitz sagt dazu:
                            Bürger , L. Civis. Dieses Wort hat vielerlei Bedeutungen. Eine jede Person, welche ein Glied eines States ist, folglich Rechte als ein Glied desselben genießet, sie mag sonst im Stande der Obrigkeit oder der Unterthanen leben, heißt 1) überhaupt ein Bürger. Indessen wird doch auch diese Bedeutung hier schon eingeschränkt, wenn man 2) bloß ein unterthäniges Glied darunter verstehet, folglich einen Bürger des States, (Stats=Bürger, Fr. Citoyen) nur als einen beständigen Unterthanen ansiehet, welcher dem höchsten Regenten insoweit entgegengesetzet wird, wenn er auch gleich eine obrigkeitliche Person, oder persona publica, oder nicht wäre. In diesem Verstande werden alle in einem State dadurch angedeutet, welche sich mit dem Vorsatz, allda beständig zu wohnen und zu wirthschaften, darinn aufhalten. Diese aber werden wiederum a) in solche, die das Bürger Recht entweder durch die Geburt, so Eingeborne, L. Indigenae, oder durch eine solche Aufnahme, so von dem Regenten oder seinen Nachgeordneten geschieht, folglich Einkömmlinge, L. Advenae, heißen, und, Kraft dieser Verstattung, des Bürgerrechts genießen; übrigens aber b) in solche unterschieden, die nicht zu Bürgern aufgenommen sind, und dieser Rechte nicht genießen, sondern nur als fremde Einkömmlinge, Einwohner und Beisassen, L. Incolae, angesehen werden, folglich nur die gemeinen Menschen Rechte, und <7, 378> nach Unterschied mehr oder wenigern Theil an den persönlichen und dinglichen Stats= und Privat=Rechten der Bürgerschaft, oder der andern beständigen und eigentlichen Unterthanen eines Landes, haben; da z. E. einige des Schutzes der Obrigkeit genießen, aber nicht alle Nahrungsarten treiben können, und zu diesem und jenem Stand im Lande nicht fähig sind, u. s. f. Ja auch diese im State wohnende Fremde, sind wiederum von denen, die nicht darinn wohnen, sondern nur dahin kommen und wieder weg reifen, unterschieden. Die ersten sub a, nennet man also schon wiederum im strengen Verstande 3) Bürger, die lezten aber nicht, da sie doch im Verstande sub n. 2. ebenfalls Bürger genennet werden. Jusbesondere haben diejenigen, so Eingeborne sind, und hiernächst diejenigen, so in allem der Bürgerrechte der Eingebornen genießen, bekanntermaßen das sogenannte Indigenat. Der deutlichste Unterscheid der Rechte der Bürgerschaft und des bloßen Incolats aber äußert sich in der mehr oder wenigern Befugniß in Ansehung des zeitlichen Bermögens und der Rahrungsgeschäfte, wie auch der Würden und Ehrenstellen, ferner der Beschwerden und Lasten, so von allen denenjenigen, welche der Vortheile der höchsten Gewalt im State, mithin eines sichern und bequemen Lebens, und zwar nachdem sie mehr oder weniger davon genießen, getragen werden müssen. Alle Rechte, welche die Rechte der Fremden einschränken, werden auch daher insgemein zusammen das Jus albinagii genennet, und wurden ehemals gar sehr, ja sogar wieder die Menschheit, ausgedehnet. Oefters aber werden sie noch hier und da ausgelaßener und frecher Weise gemißbrauchet. Doch alles dieses, was ich bisher von Bürgern und Bürgerschaft angeführt habe, bestimmt uns noch nicht den Verstand dieses Wortes, wenn ich es hier entweder von den gesammten Gliedern der besondern bürgerlichen Gesellschaft, so wir eine Stadt nennen, oder von denen der Obrigkeit einer Stadt in und <7, 379> von wegen derselben, und daß sie an den Rechten und Vortheilen einer Stadt insbesondere Theil nehmen können und dürfen, Unterworfnen brauche. Denn alle Bürger und Bauern, Stadt= und Landleute, sind Bürger eines States im ersten oder andern Sinne; nicht alle aber sind deswegen, weil sie Bürger des States sind, gleich Bürger einer Stadt. Und obgleich eben jezt gedachter Umstand einen Stadtbürger einigermaßen von andern Bürgern des States insgemein unterscheidet: so sind doch auch nicht alle, die in einer Stadt wohnen, gleich im eigentlichen Verstande Bürger derselben, sondern nur Beisassen oder Einwohner, ob sie gleich der Stadtobrigkeit, und zwar auch gewissermaßen, in und von wegen der Stadt oder Vortheile darinn zu genießen, Unterthanen sind. Selbst die ankommenden ab= und zureisenden, sind ebenfalls solange Unterthanen, weil sie dessen genießen; und wenn ein Bürger und Unterthan für eins genommen wird, so sind sie in dieser Absicht auch Bürger einer Stadt. Nichts desto weniger aber sind sie doch im eigentlichen Verstande weder Stadtbürger, noch Einwohner daselbst. Wenn man daher nicht mehr als jenes damit sagen will: so sind alle Leute, die in einer Stadt sind und wohnen, Bürger, Fr. Bourgeois; und alsdenn scheint sonderlich auf den Ursprung dieses deutschen Wortes gesehen zu werden. Denn ehemals hieß ein bevestigter oder verwahrter Ort eine Burg, die hernach, wenn sie stark bewohnt, und mit Leuten, welche daselbst Stadtnahrungsgeschäffte besonders trieben, besetzt wurde, den Namen einer Stadt, L. Urbs, bekam; wiewohlauch das Wort Villa oft in alten Schriften, wie im Französischen la Ville, eben soviel bedeutet, wenn gleich auch nur bisweilen ein Dorf und Landgut darunter verstanden wird. Man kann also das deutsche Wort Burger oder Bürger gar füglich von gedachtem Worte Burg herleiten. Und in so weitläuftigem Verstande nannte man nunmehr einen jeden Menschen, der <7, 380> in der Stadt wohnte, Municipalem, Burgensem, Urbanum. Endlich aber kaun man sogar eine Person, die nur Stadtnahrung, welche sonderlich deswegen bürgerliche Nahrung genennet, und sonst der Land=der Soldaten= und der Nahrung der Gelehrten von freien Künsten, ja der Nahrung von bloßen Regenten, entgegengesetzt wurde, treibet, wenn er auch auf dem Lande wohnet, oder eine Person bürgerlichen Standes, darunter verstehen.
                            Allein, in unsern Städten ist der Begriff von einem eigentlichen Bürger noch weit genauer zu bestimmen, indem eben daher der Satz: „ Ein eigentlicher Bürger einer Stadt, ist auch ein Bürger eines States, wohin die Stadt gehört; folglich genießt er, wie alle Bürger des States, aller gemeinen Rechte desselben ” zu erweisen ist. Nur läßt sich nicht sagen, daß eben diese gemeinen Rechte die eigentlichen Stadtbürger=Rechte sind. Man muß daher überhaupt die eine Stadt bewohnenden, oder dahin kommenden und gehörenden, vor allen Dingen unterscheiden, wenn man den eigentlichen Bürger finden, und dessen Rechte genau bestimmen will.
                            Einwohner , der in einem Orte wohnet. In engerer Bedeutung werden die Einwohner eines Ortes zuweilen den Bürgern entgegen gesetzet, und alsdenn verstehet man unter den erstern bloß die Schutzverwandten
                            Der Gebrauch hat dieses Wort nur auf Länder und deren Theile, Städte, Flecken und Dörfer eingeschränket. Häuser haben Bewohner. Eben so legt man der Erde, dem Wasser, der Luft, den Wäldern zwar Bewohner aber nicht gerne Einwohner bey. Dieser Unterschied hat seinen Grund bloß in dem Eigensinne des Gebrauches. Billig sollte dieses Wort Inwohner heißen, denn man sagt in einem Orte wohnen.
                            Du kannst aber auch bei den Gebr. Grimm nachschlagen.

                            Haber

                            -------Westfalen---------
                            Das Bürgerrecht
                            begründete die Tatsache der Geburt nicht das Recht sich Bürger nennen zu dürfen.
                            Jeder Einwohner ,ob gebürtiger oder zugewanderter,mußte dieses beantragen.
                            Voraussetzung war:
                            1)Man mußte katholisch sein
                            2)ordentlichen Lebenswandel führen
                            3)ein auskömmliches Gewerbe betreiben
                            4) in der Stadt wohnen.
                            Die Gesuche waren an den Bürgermeister und Rat zu richten.
                            Die endgültige Entscheidung fiel durch Ratsbeschluß.
                            "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                            (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                            • Friedrich
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                              • 02.12.2007
                              • 11326

                              genannt ??

                              mhesse8892

                              Anbei seht ihr den Sterbeeintrag von Claus Hinrich Dwinger, der mit der Margaretha Elise Wilhelmine geborene Kiesewetter verheiratet war, die wiederum Vietje (genannt ???? ) wurde sowie ich es aus der Urkunde lese (hoffe ich habe es richtig gelesen )......
                              Der Anzeigende war ein August Heinrich Vietje....
                              Meine Frage jetzt warum die gute auch Vietje genannt wurde ?????


                              karin-oö

                              Vielleicht sind die Eltern der Margaretha schon verstorben, als sie noch ein Kind war und sie ist dann bei der Familie Vietje aufgewachsen.
                              So trug sie zwar den Namen ihrer leiblichen Eltern, war jedoch unter dem Familiennamen der Pflegeeltern bekannt und wurde deshalb so genannt.

                              Friedrich

                              ist Vietje hier nicht schlichtweg der Vulgoname?
                              "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                              (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                              • Friedrich
                                Moderator
                                • 02.12.2007
                                • 11326

                                Armenpflegling

                                Luise

                                Meine Urgroßeltern haben 1901 den Antrag gestellt, einen "Armenpflegling" aufnehmen zu wollen. Beide waren damals gerade erst 1 1/2 Jahre verheiratet und hatten eine Tochter.
                                Nun habe ich überlegt, ob Armenpfleglinge auch Erwachsene sein konnten und es ging meinen Urgroßeltern um eine Arbeitskraft.

                                Friedrich

                                ich kenne den Begriff "Fürsorgezögling" und vermute, daß es da um etwas ähnliches geht. Die waren sozusagen der öffentlichen Fürsorge übergeben (mußten, soweit ich weiß, nicht unbedingt Waisen sein), also praktisch Heimkinder, die nach der Schule in Stellung gingen. Du liegtst da wohl gar nicht falsch.

                                karin-oö

                                Ich glaube auch, dass der "Armenpflegling" eher ein Kind war. Falls es ein Erwachsener gewesen wäre, wäre er kaum als Arbeitskraft nützlich gewesen, sondern hätte nur "durchgefüttert" werden müssen.
                                Mein Schwiegervater ist noch als eine Art Armenpflegling aufgewachsen. Er war ein uneheliches Kind, seine Mutter war in Dienst und konnte ihn nicht behalten. So wuchs er bei Pflegeeltern auf, die auch etwas Geld dafür bekamen, dass sie ihn aufzogen. Man nannte diese Kinder auch "Kostkinder".

                                Kögler Konrad

                                Armenpflegling könnte vom Begriff her wohl auch einen Erwachsenen meinen.
                                Aber wer fiel denn der Armenpflege in einem Dorf zu Last?
                                Doch nur Kinder und Erwachsene bzw. vor allem Alte, die sich durch ihrer Hände Arbeit nicht mehr ernähren konnten.
                                Leute, die arbeitsfähig waren, wurden nicht unterstützt, höchstens bei Mädchen, durch einen kleinen Beitrag für die Aussteuer.
                                Es spricht somit in dem vorliegenden Fall alles dafür, dass es sich um ein Kind handelt.

                                fxck

                                der Krünitz sagt dazu:
                                "Pflegling, eine der Pflege, d. i. der Aufsicht, der Erhaltung und Erziehung eines andern anvertraute Person; besonders ein solches Kind.

                                niederrheinbaum

                                Ich habe bei meinen Vorfahren u.a. diese beiden Fälle zur Aufnahme von Armenpfleglingen.
                                Ein Ehepaar, verheiratet seit 1870, mit einem drei- und einem einjährigen Kind, nahm 1874 einen Armenpflegling auf.
                                Dabei handelte es sich um das einjährige Kind einer Witwe mit drei weiteren Kindern, die kurz zuvor gestorben war.
                                Die Kinder wurden der Armenpflegestelle der Stadt übergeben, die dann Pflegeeltern für sie suchten.
                                Die Aufnahme und Pflege des Kindes wurde mit einer monatlichen Geldsumme an obige Vorfahren unterstützt.
                                Da der Vater des Kindes zuvor mit meinem Vorfahren in einem großen Hüttenwerk gearbeitet hatte, entschlossen er
                                und seine Frau sich dazu, eines der Kinder seines Bekannten aufzunehmen.
                                Das Mädchen lebte bei ihnen, bis sie selber heiratete, und war wie eines ihrer Kinder anerkannt.
                                Bei einem anderen Fall, im ländlichen Bereich Westfalens im Jahr 1821, handelte es sich bei dem Armenpflegling um
                                einen zwanzigjährigen Junggesellen, dessen Eltern verstorben waren und deren Hof er nicht mehr halten konnte.
                                Er "fiel der Armenfürsorge anheim" und man suchte eine Armenpflegestelle für ihn.
                                Vorfahren nahmen ihn auf ihrem Hof auf, wo er als Knecht arbeitete und später eine der Nichten heiratete.
                                Bei dem, was ich bisher, auch hinsichtlich Regionalforschung, sah, handelte es sich bei den Armenpfleglingen im 19. und
                                20. Jahrhundert seltener um Erwachsene, sondern normalerweise um Kinder oder Jugendliche, die durch Tod, Weggang
                                oder finanzielles Unvermögen der Eltern zur Armenfürsorge bzw. Armenpflegschaft gegeben wurden und dann von Leuten
                                mit eigenen und ohne eigene Kinder aufgenommen wurden.
                                Teilweise geschah dies aus dem Wunsch heraus zu helfen, teilweise auch mit dem Gedanken, eine zusätzliche Arbeitskraft
                                zu Haus und Hof zu holen.
                                Zumeist wurde die Aufnahme auch noch durch öffentliche und/oder kirchliche Mittel, also "Armengelder", "Armenpflegschaftsgeld"
                                usw., unterstützt.
                                "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                                (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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