Fakten, Fakten, Fakten! Gesammelt aus den alten Beiträgen!

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  • FSternal
    Erfahrener Benutzer
    • 06.08.2009
    • 188

    Fakten, Fakten, Fakten! Gesammelt aus den alten Beiträgen!

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1703
    Region, aus der der Begriff stammt: Posen
    Kann mir jemand sagen, was Sculteti heißt?
    Der Bergriff stand im Taufbuch hinter dem Namen des Vaters
    Adalberti Zyber Sculteti et....

    animei

    Scultetus = Schultheiß/Schulze: http://www.glaskunst-vollnhals.de/be...ufenamen_s.htm

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    • Ursula
      Erfahrener Benutzer
      • 18.01.2007
      • 1348

      Fakten, Fakten, Fakten! Gesammelt aus den alten Beiträgen!

      [fragebogen]Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1826
      Region, aus der der Begriff stammt: Baden-Württemberg
      ich habe jetzt diverse Latein-Wörterbücher im Netz befragt, und sie alle übersetzen mir Scortator als Weiberheld, Schürzenjäger, Hurer.
      Schreibt ein Pfarrer sowas tatsächlich ins Kirchenbuch im Heiratseintrag? Ich kann das nicht recht glauben.
      Vielleicht gibts ja noch eine andere Bedeutung?

      Friedrich

      Pfarrer waren ehrlich!

      Ursula

      also gibt es keine andere Bedeutung?
      Und schau auf die KB-Seite, bei wie vielen das steht.

      henrywilh

      Der Plural bei einigen Brautpaaren weist darauf hin:
      Es handelt sich um Paare, denen ein vorehelicher Sex nachgewiesen wurde.


      animei

      uneheliche Kinder wurden in KB auch des öfteren mal als Hurenkinder bezeichnet. So mancher Pfarrer nahm eben kein Blatt vor den Mund.

      Balbina

      nun ja .. ich glaube es auch nicht, also habe ich jemand, der Ahnung vom Aufbau der lateinischen Sprache hat, gefragt und der meinte man müsse sich das Verb ansehen.
      Gefunden habe ich:
      scorteus = ledern
      scortea = Pelz
      Wenn bei anderen Einträgen an dieser Stelle der Beruf steht, dann könnte scortator jemand sein, der Leder oder Pelz be-/verarbeitet.

      alfred47

      Ich hatte bei großen Suchmaschine u. a. folgendes gefunden:
      Scortator: unehelicher Vater, Schwängerer, Ehebrecher, Zuhälter
      @ Friedrich: "Pfarrer waren ehrlich!" - Ja, aber manchmal auch gehässig!!!

      Kögler Konrad

      Ja, scortum heißt auch das Leder.
      scortator bedeutet aber hier, wie schon gesagt, einen, der sich vorehelich verfehlt hat.
      scortatores: In diesem Fall sind beide so klassifiziert.

      Ursula

      Müsste dann ein Kind da sein? Wie ist da Eure Erfahrung?
      Oder schreibt der Pfarrer das auf vom Hörensagen?
      @Balbina
      nein, der Betreffende war Bauer.

      animei

      wenn in Deinem Eintrag nur der Mann als scortator bezeichnet wir, könnte er evtl. schon mit einer anderen Frau ein Kind haben, werden beide als scortatores bezeichnet, könnte zumindest bald nach der Hochzeit eins gekommen sein (vor Ablauf der 9-monatigen Frist).

      Ursula

      so, jetzt kam die Erleuchtung durch Deinen Beitrag. Warum war mir das nicht vorher schon klar? Manchmal schein ich begriffsstutzig zu sein
      Nur der Mann ist ein Scortator im KB. Die Frau ist "ledig".
      Er hat aber einen Sohn, 1820 geboren, mit einer anderen Frau, die er nie geheiratet hat.
      1826 hat er dann die Anna Magdalena geheiratet, die 4 Jahre später verstorben ist. Kinder dieses Paares habe ich keine gefunden bis jetzt.
      Aber der Scortator bezieht sich dann auf seinen unehelichen Sohn mit dieser anderen Frau.
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      • kornmandl
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2009
        • 419

        Fakten, Fakten, Fakten! Gesammelt aus den alten Beiträgen!

        [fragebogen]Quelle bzw. Art des Textes: Kaufbrief
        Jahr, aus dem der Text stammt: 1840
        Ort/Gegend der Text-Herkunft: Oberpfalz
        1) das halbe Leerhaus
        Bes.Nr. 175 des Steuer-
        districts Schirmitz,
        mit 7X 4fl Simpl.
        besteuert, sodann mit
        1fl 10X Grundzins, und
        zur Pfarrey Schirmitz
        mit dem Blutzehent pflichtig,

        Xtine

        vielleicht simplus für einfach, also einfach besteuert???

        henrywilh

        Lexikoneintrag zu »Steuereinheit«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 807.


        Xtine

        Na, da lag ich ja nicht ganz falsch

        henrywilh

        Sogar ausgesprochen richtig.
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        Es gibt keine dummen Fragen - es gibt nur dumme Antworten!

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        • Enno1990
          Erfahrener Benutzer
          • 01.12.2010
          • 131

          Fakten, Fakten, Fakten! Gesammelt aus den alten Beiträgen!

          Mir bereitet ein Bezeichnung zum Wohnort meiner Vorfahren schon lange
          Kopfschmerzen. Es handelt sich hierbei um das lateinische Wort "Suburbium".
          Kurze Erläuterung:
          Meine Vorfahren stammen aus Wormditt. Um das Jahr 1800 lebte einer von ihnen in Wormditt im Kreis Braunsberg, Ostpreussen. In den Tauf- u. Geburtseinträgen seiner Kinder wird immer der Wohnort des Vaters mit Suburbium angegeben.
          Doch was war das Suburbium genau? Nach meinen Recherchen leitet sich das heutige "Suburb" von dieser Bezeichnung ab. Übersetzt bedeutet es wohl Vorort, Vorstadt. Die Kleinstadt Wormditt war damals in verschiedene Bereiche aufgeteilt, u.a. Civis (Bürgerviertel), Suburbium (Vorort) und verschiedene Wohnplätze. Das Bürgerviertel lag innerhalb der Stadtmauern, war also vor Angriffen von Außen im Kriegsfall geschützt, der Vorort, wie der Name schon sagt, eher weniger.
          Nach einer Definition die ich im Internet gefunden habe war das Suburbium von Rom im Mittelalter ein kultureller Wohnort, wo man sich vom Stadttrubel erholen konnte und es hier viele Villen der reicheren Bevölkerung gegeben hat.
          Jedoch hatte ich bisher den Eindruck, dass das Suburbium eher für den ärmeren Teil der Stadtbevölkerung diente. Um im Bürgerviertel wohnen zu können musste man eine gewisse Stellung und das nötige Kleingeld haben, war dies nicht gegeben, dachte ich, lebte man eben im Suburbium.
          Der Vorfahre von dem ich oben gesprochen habe war jedoch ein Besitzer in Suburbium, hatte wohl anscheinend ein Haus oder Landbesitz, ein Beruf wird nicht erwähnt.
          Könnt ihr mir helfen und mir sagen was ihr denkt? Vielleicht wisst ihr mehr darüber als ich? Wie war das Leben dort? Wer lebte dort?

          Ditthardt

          Ich weiß nicht, wie dieser Begriff um 1800 in Ostpreußen verwendet wurde, aber das Suburbium Roms war weder ein kulturell, noch geographisch klar definiertes Gebiet. Sowohl Siedlungsgebiete, die sich in unmittelbarer Nähe der Mauern erstreckten und eher ärmlichen Charakter hatten, als auch weitläufige Villen und Bauernhöfe zählten dazu. Sie alle befanden sich aber im näheren Umfeld der Stadt und waren damit letztendlich ein Teil, zumindest aber in irgendeinem Sinne abhängig von ihr. Im besonderen Fall von Rom konnten mit Suburbium - vor allem nach dem Bevölkerungsrückgang im Mittelalter - auch Gebiete innerhalb der Stadtmauern bezeichnet werden.
          Ich würde die Ortsangabe "Besitz in Suburbium" in deinem Kontext so verstehen, dass dein Vorfahre einen einzelnen Bauernhof besaß, der nicht sehr weit von der Stadt entfernt lag, verwaltungstechnisch an diese angeschlossen war und keine eigene Bezeichnung als Siedlungsplatz hatte.
          Du scheinst aber bereits eine Definition gefunden zu haben:
          Zitat:
          Die Kleinstadt Wormditt war damals in verschiedene Bereiche aufgeteilt, u.a. Civis ürgerviertel), Suburbium (Vorort) und verschiedene Wohnplätze.
          Woher stammt diese Einteilung? Wenn sie für diese Stadt offiziell so verwendet wurde, dann hast du dir die Antwort auf deine Frage doch selbst gegeben!?

          Enno1990

          Diese Einteilung der Stadt habe ich mir selbst abgeleitet aus den Eintragungen in den Kirchbüchern und den dort erwähnten Plätzen und Wohnbereichen in und um Wormditts. Mir ging es ja auch mehr um die das Leben und die Bevölkerung im Suburbium. Da hast du mir bereits Auskunft gegeben.
          Ich habe im Netz folgende Zeilen gefunden:
          Im Jahr 1772 wurden in Wormditt 1978 Einwohner gezählt, aber nur 227 eigentliche "Bürger" im engeren Sinn des Wortes; denn zu ihnen gehörten nicht die Frauen, Kinder, Gesellen, Knechte und Mägde, ebensowenig die 111 Tagelöhner, die als "Einsassen" geführt wurden. Die 71 "Bürger" in der Vorstadt wurden gesondert aufgeführt, denn der Status eines "Vorstadtbürgers" war juristisch und wirtschaftlich von einer anderen Qualität als der eines "Bürgers" innerhalb der Stadtmauern. Wer sich in der Vorstadt niederließ, konnte zwar, sofern er Handwerksmeister war, durch eine Geldzahlung das Bürgerrecht erwerben; damit kam er aber noch lange nicht in den Genuß aller Rechte eines "Stadtbürgers" (Besitz eines Radikalgrundstücks, kostenfreier Bezug von Brennholz aus dem Stadtwald, uneingeschränkte Nutzung der Stadtweide). - Die Pflichten des "Bürgers" bestanden unter anderem im Ablegen eines besonderen Treueides, im Bereitstellen der vorgeschriebenen Ausrüstung für den Kriegsfall, in der Entrichtung des "Zinses", der persönlich abgeliefert werden mußte, in der Leistung von Spanndiensten für städtische Äcker und Einrichtungen und im Wachtdienst.
          Fidomski/ Widomski/ Ruhnau/ Kretschmann/ Herrmann/ Graw/ Jandres/ Stang(e) in Ostpr. Kreise Heilsberg u. Braunsberg; Büschel/ Ulbricht/ Dietrich in Sachsen; Linke/ Brotsack/ Petzold in Schlesien/Hirschberg ; Bock in Obhausen, Sachsen Anhalt - Gebe detaillierte Auskünfte zum Kirchspiel Kalkstein, Kreis Heilsberg

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          • clifton
            Erfahrener Benutzer
            • 20.01.2010
            • 212

            Fakten, Fakten, Fakten! Gesammelt aus den alten Beiträgen!

            In einem Geburtseintrag von 1680 habe ich hinter dem Namen des Kindes den Zusatz "infantis amitas" gefunden. Wer weiss, was das zu bedeuten hat? Ein Hinweis auf ein uneheliches Kind?

            Kasstor

            wenn es wirklich amitas heißt: die Schwestern des Vaters ( Tanten ) des Kindes im Akkusativ.

            clifton

            Ich hab nochmal nachgeschaut es heisst "infantis amita" und handelt sich wohl nicht um den Täufling sondern um die Patin und Namensgeberin. Damit wäre dann wohl das Kind der Tante (Vatersschwester) gemeint.

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            • Johannes v.W.
              Erfahrener Benutzer
              • 02.05.2008
              • 1150

              Fakten, Fakten, Fakten! Gesammelt aus den alten Beiträgen!

              Eine Rechtschreibungsfrage, da ich im Moment einige Ergebnisse in ein Ahnenprogramm eintippe.
              Hier kommen immer wieder Personen vor, die irgendein Amt innehatten oder bei einem Regiment standen. Früher scheint man die landesspezifischen Zuordnungen immer groß geschrieben zu haben: z.B. "Königlich Preußischer Amtsrat...", "Herzoglich Braunschweigischer Forstinspektor" usw. Das möchte ich heute lieber klein schreiben (außer am Satzanfang).
              Wie verhält sich das nun bei den Bindestrich-Ländern?
              z.B. habe ich da in einer alten AT: "Landgräfl. Hess.-Kass. Kapt. im Inf.-Regt. v. Rau".
              Ich habe mich nun entschlossen, innerhalb der Ahnenlisten (fast) keine Abkürzungen mehr zu dulden, also wie würdet ihr das heute ausschreiben?
              - landgräflich hessen-kassel´scher Kapitän im Infanterie-Regiment von Rau
              - landgräflich hessen-kasselscher Kapitän (usw.)
              - landgräflich Hessen-kasselscher Kapitän (usw.)

              Xtine

              also ich würde Hessen-Kasselscher Kapitän schreiben, evtl. auch mit Apostroph, aber auf jeden Fall beides groß.

              Johannes v.W.

              beides groß also?
              Dann aber "preußischer Leutnant" oder "bayerischer Fähnrich"...? Oder die auch groß?

              henrywilh

              Wenn "preußischer" bzw. "bayerischer" zum Titel gehört, der z.B. beim Namen steht, muss das groß geschrieben werden. Soll es ein bloßes Adjektiv sein ("Da kam ein preußischer Leutnant herein"), natürlich klein. (Vgl. Duden R102, Beispiel u.A.: "der Bayerische Wald".
              Mit "Hessen-Kasselscher" hat Christine Recht, schließlich war das die Bezeichnung eines Staates, und das "Landgräflich" muss m.E. auch groß geschrieben werden. Da greift Duden R108: "Zu einem mehrteiligen Namen gehörende Adjektive (...) werden großgeschrieben." Beispiel dort u.A.: "Römisch-Germanisches Museum".
              Für ein Apostroph vor dem "scher" gibt es keine Grundlage in den Regeln.
              Im Übrigen:
              Dürfen wir uns nicht glücklich schätzen, dass wir solche Probleme haben
              - landgräflich Hessen-kassel´scher Kapitän (usw.)

              Johannes v.W.

              Man mag über das "Problemchen" schmunzeln , aber selbst wenn man googelt, findet man alle möglichen Varianten durcheinander. Ich sah kürzlich die Ahnenliste eines sehr seriösen Forschers (Hochschulprofessors) und selbst da waren alle Formen wild vermengt, mal so, mal so.
              Da ich nun beginne, mein lange gesammeltes Material ernsthaft in ein Programm zu schreiben, würde ich es gerne einheitlich handhaben- und eben möglichst korrekt.
              Demgemäß müßte man also -wie herkömmlich im 19. Jh.- alles groß schreiben. Denn es sind keine bloßen Adjektive in einem weitergefaßten Satzzusammenhang. Es sind in jedem Fall Amtsbezeichnungen oder Offiziersränge, also vielleicht vergleichbar mit Titeln.
              - landgräflich Hessen-Kasselscher usw.
              Dergleichen [genealogische] Nachrichten gereichen nicht nur denen Interessenten selbst, sondern auch anderen kuriosen Personen zu einem an sich unschuldigen Vergnügen; ja, sie haben gar oft in dem gemeinen Leben und bei besonderen Gelegenheiten ihren vielfältigen Nutzen. Johann Jakob Moser, 1752

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              • russenmaedchen
                Erfahrener Benutzer
                • 01.08.2010
                • 1701

                Fakten, Fakten, Fakten! Gesammelt aus den alten Beiträgen!

                14.9.1497 Geburtsbrief des Bürgermeisters und Rates der Stadt Eichstätt für Georg Schwab. Was bedeutet Geburtsbrief?

                Josef Gassenhuber

                gib in die Suchleiste deines PC das Wort "Geburtsbrief" ein und Du wirst eine Vielzahl an Deutungen dieses Wortes bekommen.

                animei

                Geburtsbrief: http://www.genealogie-kiening.de/geburtsb.htm und http://wiki-de.genealogy.net/Geburtsbrief und http://de.wikipedia.org/wiki/Geburtsbrief
                Viele Grüße
                russenmädchen






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                • smashy
                  Erfahrener Benutzer
                  • 12.12.2008
                  • 544

                  Fakten, Fakten, Fakten! Gesammelt aus den alten Beiträgen!

                  [fragebogen]Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1700
                  Region, aus der der Begriff stammt: PLZ 88488 Vogtei Oggelsbeuren
                  interpretiere ich den u.s. Text richtig?
                  Bei dieser Heirat des Ferdinand Augustin Fritschner aus Stein mit der Christina Eggert aus Donzdorf - die Hauserin des Pfarrers in Oberspeüren - scheinen beide aus dem Gebiet dieser Obrigkeit zu stammen?
                  Falls sie von auswärts zugezogen gewesen wären, hätten sie normalerweise das Einzugsgeld zahlen müssen und dies ist ja immer protokolliert worden.
                  Ist der Begriff Hauserin die heutige Haushälterin, dann von ihrem Cousin und Pfarrer, da ihr Vater, des Pfarrers Bruder und ihre Mutter wohl auch, gestorben waren.
                  "Actum den 15.Juli 1700
                  Heyrats Abred
                  Ogelspeuren
                  Ferdinandt Augustin Fritschner von Stein Christina Eggertin heyraths abredt
                  Mit gnädigster herrschafts be=
                  willigung, zwischen
                  ferdinand augustin
                  fritschner von Stein
                  und Christina Eggertin
                  von donzdorf he: Pfarer
                  zu Oberspeüren hausserin.
                  Und zwar verspricht Er he:
                  pfarrer seiner baass
                  und bruders seelig hind=
                  lassener ehelichen tochter
                  Christina dn vad: (väterliche) undt
                  Mütterliche vermögen mit
                  Eingeschlossen, vor alles u:
                  alles angenommen? die
                  ausfertigung.
                  ...hundert zwainzig fl:
                  in ..? Zihl, als Liecht=
                  mess 1701 zweyhundert
                  dan Liechtmess 1702
                  die übriges hunder zwanzig
                  gulden zue bezahlen
                  herentgegen verspricht Er
                  Maximilian fritschner
                  Würth zu ogelsbeüren
                  seinem Sohn ferdinand
                  augustin heyratguet
                  samt behörigem? ausfertigung
                  Vierhundert Gulden, wart? von
                  wan ein Theil aus beeden
                  Eheleuth von dem auch ohne
                  LeibsErben absterben solte,
                  die helffte, ab (aber) halbe Theil
                  von dem Heyratguet zue
                  rückh? Fallen und riedseits
                  Erben wid herauss gegeben
                  werden solle"

                  karin-oö

                  Mit gnädigster herrschafts be=
                  willigung, zwischen
                  ferdinand augustin
                  fritschner von Stein
                  und Christina Eggertin
                  von donzdorf he: Pfarer
                  zu Oberspeüren hausserin.
                  Und zwar verspricht Er he:
                  pfarrer seiner baass
                  und bruders seelig hind=
                  lassener ehelichen tochter
                  Christina dn vad: (väterliche) undt
                  Mütterliche vermögen mit
                  Eingeschlossen, vor alles u:
                  alles ausgenommen die
                  ausfertigung.
                  dreyhundert zwainzig fl:
                  in zwey Zihl, als Liecht=
                  mess 1701 zweyhundert
                  dan Liechtmess 1702
                  die übrigen hunder zwanzig
                  gulden zue bezahlen.
                  herentgegen verspricht Er
                  Maximilian fritschner
                  Würth zu ogelsbeüren
                  seinem Sohn ferdinand
                  augustin heyratguet
                  samt behöriger ausfertigung
                  Vierhundert Gulden, worvon
                  wan ein Theil aus beeden
                  Eheleuth vor dem andern ohne
                  LeibsErben absterben solte,
                  die helffte, oder halbe Theil
                  von dem Heyratguet zue
                  rückh Fallen und iederseits
                  Erben wieder herauss gegeben
                  werden solle"
                  Beide Brautleute scheinen aus diesem Obrigkeitsgebiet zu kommen.
                  Christina war die Nichte des Pfarrers (Tochter des Bruders) und hat dem Onkel bis zu ihrer Verheiratung den Haushalt geführt (= Hauserin). Ihre Eltern waren bereits verstorben und der Onkel hat ihr Vermögen (väterliches und mütterliches Erbteil) verwaltet. Dieses muss er ihr nun zur Hochzeit in zwei Raten ausbezahlen.
                  Im Vertrag wird weiters vereinbart: Wenn einer der Ehepartner stirbt ohne dass Kinder vorhanden sind, muss der überlebende Partner die Hälfte der eingebrachten Mitgift des verstorbenen Partners an dessen Verwandte zurückbezahlen.

                  smashy

                  na, das waren mal Heiratsverträge damals *g*
                  Angehängte Dateien
                  Namen+(Orte):
                  Koch (Langenbach), Lauterbach (Wüschheim), Clemens (Wuppertal), Schwan (Gehweiler), Delzepich (Würselen), Delsupexhe (Belgien), Rüttgers (Würselen), Krauthausen (Arnoldsweiler?), Lüth (Aachen), von Polheim und von der Burg (Lennep), Braun (Aachen)
                  Oswald (Sigmaringen), Fitz (Waldburg), Bentele und Stadler (Wasserburg a.B.), Wetzler (Wasserburg a.B.), Hutschneider (Neukirch a.B.), Freudigmann und Roggenstein (Hohenstein), Heinrich (Aichelau), Heinzelmann (Pfronstetten)

                  Kommentar

                  • Friedrich
                    Moderator
                    • 02.12.2007
                    • 11326

                    Für wen galt die Landfolge?

                    strickmann

                    kurze Frage. War die Landfolge ein Dienst den jedermann zu leisten hatte, oder nur für Gund- und Bodenbesitzer. Ich suche in einer Landfolgeliste jemanden, der nur Heuermann war. Zu der Zeit war er eigentlich im besten Mannesalter, aber er taucht nirgends auf. Waren heuerleute vielleicht ganricht Landfolgepflichtig?

                    niederrheinbaum

                    Um welche Region und Zeit handelt es sich denn?
                    Das könnte auch Einfluß darauf haben, warum besagter Heuermann nicht in den Listen auftaucht.
                    Normalerweise waren, zumindest im späten Mittelalter und in der neueren Zeit, die Grund- und Hausbesitzer
                    aufgebotspflichtig, d.h. die Forderung zum Aufgebot durch den Landesherrn war zunächst an ortsansässige
                    Bürger mit Besitztum gerichtet und an alle freien Bauern, die im Herrschaftsbereich wohnten.
                    Die Dienstpflicht konnte man jedoch vermeiden, indem man einen Ersatzmann stellte oder einen bestimmten
                    Geldbetrag zahlte.
                    Tagelöhner, Gesellen, Dienstleute, Handwerker ohne Grund- und Hausbesitz usw. wurden normalerweise nicht
                    unmittelbar in die Listen aufgenommen, konnten aber als obengenannte Ersatzmänner fungieren und somit
                    doch genannt werden.

                    strickmann

                    Das waren Listen aus dem Oldenburger Münsterland.
                    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                    • Friedrich
                      Moderator
                      • 02.12.2007
                      • 11326

                      Abkürzung "coel."

                      Bohemius

                      Jahr, aus dem der Begriff stammt:1879
                      Region, aus der der Begriff stammt: Erbach (Odenwald)

                      in einen Taufeintrag der katholischen Kirche in Erbach, der in lateinischer Sprache verfasst ist, finde ich hinter dem Namen eines Paten "coel.".
                      Könnte das so etwas wie "nicht volljährig" bedeuten?
                      Die Lösung: coel. = cael. = caelebs = nicht verheiratet

                      Friedrich

                      coelebs heißt ledig.
                      "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                      (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                      • Friedrich
                        Moderator
                        • 02.12.2007
                        • 11326

                        Rademacher

                        Silke Schieske

                        Ich habe beim Durchsuchen der Adressbücher bei einem den Beruf "Rademache" gefunden.
                        Da ich schon bei googel nach geschaut habe, diesen aber nur als Namen gefunden habe, würde mich interessieren, was dieser bedeutet.

                        GunterN

                        hier die Lösung:
                        www.scharnberg.homepage.t-online.de/rademacher.html
                        "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                        (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                        • Friedrich
                          Moderator
                          • 02.12.2007
                          • 11326

                          Was ist das ??

                          ich bins

                          Ich habe von meiner Oma drei solche Urkunden, oder was das sein soll, bekommen. Was ist das.
                          Rechts in einem Feld unter dem Geburtsdatum steht einmal , Babicka, dann ,Matka, und in diesem Teta.
                          Und was steht da Handschriftlich unter "Vernerice"

                          Gruß Matthias



                          DeutschLehrer

                          Es ist die Anmeldung eines Sparbuches über 129 Reichsmark oder 506 Kronen.
                          Die handschriftliche Ergänzung beim Ortsname heißt Ziegelei. Wahrscheinlich ein Ortsteil von Verneřice. Das Papier ist abgestempelt von der Sparkasse in Verneřice.
                          Kontoinhaber ist der am 8.9.1912 geborene Ernst Fröhlich aus Verneřice-Ziegelei. Anmelder ist seine Tante oder Base, deren Name ich nicht lesen kann.

                          Die Anmeldepflicht von Konten und Wertpapieren ergibt sich aus einem Dekret des Präsidenten (steht im Kleingedrucktem).
                          Ich muss morgen mal recherchieren, was es damit auf sich hat.

                          Ursula

                          ich denke, sie heißt Emilie Kammelova (s. Unterschrift).

                          ich bins

                          Meine Urururgroßmutter heißt Emilie Kammel.

                          DeutschLehrer

                          Hier noch etwas zum Städtchen : http://de.wikipedia.org/wiki/Verne%C5%99ice
                          Und ein Bild vom historischen Marktplatz.


                          Ich habe noch etwas recherchiert zu dem Formular. Mit Dekret vom 20.Okober 1945 wurde die Erfassung der Vermögen angeordnet. Das Gesetz ist Bestandteil der Beneš-Dekrete. Diese Vermögen wurden konfisziert.
                          Ich erhalte am Montag noch eine Information von der Universität Hradec Kralove (Königgrätz), Fakultät für tschechoslowakische Geschichte.
                          "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                          (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                          • Friedrich
                            Moderator
                            • 02.12.2007
                            • 11326

                            Oeconom Urbanus ...

                            fred56

                            Oeconom Urbanus als Berufsbezeichnung, den Oeconom hattet Ihr ja schon ausreichend abgehandelt
                            ... was kann / darf ich mir jetzt unter den Zusatz Urbanus vorstellen?

                            Kögler Konrad

                            Das heißt entweder Stadtbauer, glaube ich aber nicht,
                            sondern ein gebildeter, geistreicher Bauer mit guten Manieren,
                            kein gscherter Bauer, der von einem Knigge noch nichts gehört hat
                            und auch nichts wissen will.

                            Xtine

                            warum nicht Stadtbauer???
                            Zu meiner Jugendzeit gab es mitten in München noch mindestens einen Bauern. (Ich müsste bei einem meiner nächsten Besuche glatt mal schaun ob's den noch gibt) Also wenn das kein Stadtbauer war(ist)!

                            Kögler Konrad

                            woher soll ich das wissen,
                            wenn der fred.. keinen Ort angibt..
                            Das kann ja auch auf dem Mond sein.
                            Jetzt hab ich halt einmal angenommen, es ist hier
                            auf der Erde und in einem Dorf.
                            Wenn er mir mehr sagen würde, könnte ich
                            genauer antworten. Aber man will ja anscheinend
                            das Ganze immer spannend machen, deswegen
                            auch möglichst kleine Schnipsel und miserable
                            Kopien, sonst könnte es ja zu einfach werden.
                            Du kannst natürlich Recht haben, vielleicht
                            weißt Du, in welcher Stadt der Fred gerade
                            herumstreunt.

                            Edie Kasper

                            URBANUS ist das latainische Wort für städtisch oder großstädtisch. Sieht aus als ob Dein Ahne Wirtschaft studiert hat (wir sind ja alle vertraut mit Ökonomie = Wirtschaft= oeconom, und/ oder angestellt war bei einem städtischen Amt für Wirtschaft.
                            Auf alle Fälle ist er kein Bauer (Landwirtschaftler, oder Bauunternehmer).
                            Ich habe bemerkt, daß es für Ahnenforscher hilfreich ist sich ein kleines latainisches Wörterbuch anzuschaffen.

                            Xtine

                            Die Bezeichnung Oeconom wird üblicherweise in alten KB's für den Beruf des Bauern verwendet. Darüber sagt uns das Wörterbuch leider nix.
                            Leider hat uns Fred ja keine genaueren Angaben gemacht, aber falls in dieser Familie schon immer Bauern waren und nachfolgende Generationen auch wieder Bauern waren, halte ich es für unwahrscheinlich, daß zwischendrin einer Oeconomie studierte. Vorallem vor 150-250 Jahren. (Ich vermute jetzt mal, daß das KB so alt war).
                            Aber vielleicht teilt uns Fred ja noch eine Zeit- und Ortsangabe mit.
                            P.S.
                            Gerade kommt mir noch eine Idee, vielleicht war er ja ein städtischer Gutsverwalter. (oeconomus wird teilweise auch für Gutsverwalter benutzt)

                            fred56

                            okay okay ich komm ja schon
                            .... der Eintrag stammt aus KB Bargen 1856 ... 2uropa August wurde an anderer Stelle schon mal als Oeconom bezeichnet.

                            GunterN

                            ich habe noch eine Ergänzung. Urbanus ist auch ein Name für
                            1. der Biere der Brauerei Pfaffenhofen
                            2. des ehemaligen Bergwerks bei Bochum.
                            Kommt da vielleicht deine Ortsangabe hin? Wo lag Bargen???

                            Kögler Konrad

                            Jetzt habe ich Bargen gesucht, es gibt eines im Kreis Karlsruhe Helmstadt-Bargen,
                            und eines in der deutschsprachigen Schweiz.
                            Das erste Bargen hatte 1939 ungefähr 500 Einwohner.
                            Es war also 1856 ein Dorf, und da gab es wahrscheinlich mancherlei Schattierungen von
                            Bauern.
                            Es kommt nun darauf an, wie oder ob der Pfarrer seinen mehr oder weniger großen lateinischen Wortschatz differenziert.
                            Er kann sagen: agricola, rusticus, colonus...um diese Zeit bis 1920 nannten sich bei uns
                            die größeren Bauern, um sich abzuheben, oeconumus.
                            Hier gibt der Pfarrer dem Bauern die Bezeichnung. Man müsste auch noch die Bezeichnungen bei anderen Bauern in den verschiedenen Einträgen durchgehen.
                            Wenn unser betreffender Bauer auf dem Dorf ist, ist er wahrscheinlich kein Stadtbauer.
                            Selbst wenn er in der Stadt wohnen würde, also ein so genannter Stadtbauer wäre, würde der Pfarrer nicht urbanus hinzufügen, weil es eine Selbstverständlichkeit wäre. Er sagt ja auch nicht z.B. sartor urbanus - städtischer Schneider
                            urbanus ist deshalb für mich in diesem Zusammenhang übertragen zu verstehen:
                            im Sinne von gebildet, geschmackvoll, geistreich, mit guten Umgangsformen (wie man sie klischeehaft dem Städter zuschreibt, dem Bauern aber aberkennt)
                            Das lat. Wörterbuch hilft einem für die richtige Übersetzung oft nicht weiter. Die meisten Wörter haben in ihrem logischen Zusammenhang verschiedene Bedeutungen, d.h. Übersetzen ist zugleich Interpretieren und Suchen nach dem richtigen Begriff (sonst könnte das ja eine Maschine auch).

                            fred56

                            "Mein" Bargen heißt heute Zbarzewo und liegt etwa 15 km nw von Leszno bzw ca 65 km sw von Poznan ... heute Polen.
                            "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                            (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                            • salami
                              Erfahrener Benutzer
                              • 29.11.2008
                              • 677

                              Fakten, Fakten, Fakten! Gesammelt aus den alten Beiträgen!

                              [fragebogen]Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1631
                              Region, aus der der Begriff stammt: Hessen
                              ich habe im Staatsarchiv Darmstadt die Akte eines Zehntverzeichnisses/einer Zehntenverleihung aus dem Jahr 1631 gelesen, bei der mir die Interpretation unklar ist:
                              Es steht für jedes Dorf zunächst eine Statistik, wieviel Malter Korn und Hafer als Zehnte anfiel(?), und danach noch ein Name einer Person "xy gestrichen, verliehen".
                              Was könnte das bedeuten?
                              In jedem Dorf steht nur jeweils 1 Name, der "gestrichen, verliehen" wurde, niemals mehr. Selten steht anstatt eines Personennamens "Gemeinde gestrichen, verliehen" oder "haben nicht streichen wollen".

                              Kögler Konrad

                              Dann sind natürlich die Zehentgepflogenheiten unter Umständen in einzelnen Gebieten verschieden.
                              Ich könnte mir das so vorstellen.
                              Der Zehent wurde ausgezählt: Bei jedem Namen steht die abzugebende Menge
                              Jetzt will aber der Zehentherr den Zehent nicht selber einnehmen, sondern
                              er verleiht bzw. verpachtet ihn (um Geld und zusätzlich vielleicht ein bestimmtes Quantum Getreide und Stroh) an einen oder auch mehr Interessierte, die sich beim
                              dem Einsammeln herumschlagen sollen.
                              Das könnte dann der einzelne Name sein. Und streichen könnte hier die Bedeutung
                              haben: einschlagen bei einer Abmachung;

                              Ich muss mich ein bisschen korrigieren:
                              Im Ganzen gesehen liege ich richtig.
                              aufstreichen = versteigern.
                              Es hat ihn keiner steigern wollen.

                              salami

                              Eine Kopie habe ich mir nicht gemacht; es handelt sich um Dörfer im Amt Alsfeld im heutigen Vogelsbergkreis.
                              Deine Deutung mit "(auf)streichen" = "(v)ersteigern" ergibt Sinn.
                              Dann ist also der einzelne Name die Person, die in diesem Jahr den Zehnten für das gesamte Dorf einsammelt und abgibt.

                              Kögler Konrad

                              Er sammelt den Zehent ein und behält ihn.
                              Der Zehentherr will ihn nicht, er will Geld dafür.
                              Er geht mit den Interessierten durch die Felder.
                              Anschließend sagt er: Wer bietet am meisten?
                              Jetzt können sich die Interessierten hochsteigern.
                              Derjenige mit dem Höchstgebot zahlt dem Zehentherrn
                              den Betrag und er darf dafür den Zehent einnahmen.

                              Kommentar

                              • Friedrich
                                Moderator
                                • 02.12.2007
                                • 11326

                                Allgemeine Begriffe für die Genealogie deutsch ==> polnisch??

                                ponschonovi
                                • Geburtsurkunde
                                • Taufeintrag / Taufurkunde
                                • Heiratsurkunde
                                • Einwohner-Meldekarte
                                • Sterbeurkunde
                                • Beerdigung
                                • Eltern
                                • Vater / Mutter
                                • Geschwister
                                • Bruder / Schwester
                                • Grosseltern
                                • Grossvater / Grossmutter
                                • Urgrosseltern
                                • Urgrossvater / Urgrossmutter
                                • geborene (auch die Abkürzung)
                                • zu Händen / z.Hd. / Frau / Herr
                                • Kopie mit Kopierer (keine Abschrift od. Fotografie)
                                • Abschrift
                                • Randbemerkungen

                                dolgapol
                                • Geburtsurkunde * akt urodzenia
                                • Taufeintrag / Taufurkunde * zapis chrztu/ akt chrztu
                                • Heiratsurkunde * akt małżeństwa
                                • Einwohner-Meldekarte * karta meldunkowa (zameldowania)
                                • Sterbeurkunde * akt zgonu
                                • Beerdigung * pogrzeb
                                • Eltern * rodzice
                                • Vater / Mutter * ojciec/matka
                                • Geschwister * rodzeństwo
                                • Bruder / Schwester * brat/siostra
                                • Grosseltern * dziadkowie
                                • Grossvater / Grossmutter * dziadek/babcia
                                • Urgrosseltern * pradziadkowie
                                • Urgrossvater / Urgrossmutter * pradziadek/prababcia
                                • geborene (auch die Abkürzung) * z domu (z d.)
                                • zu Händen / z.Hd. / Frau / Herr * do rąk własnych/-/Pani/Pana
                                • Kopie mit Kopierer (keine Abschrift od. Fotografie) * kopia (żaden odpis czy zdjęcie)
                                • Abschrift * odpis
                                • Randbemerkungen * zapiski na marginesie

                                ponschonovi

                                Bitte senden sie mir eine vollständige Fotokopie (keine Abschrift oder Fotografie) mit allen Randbemerkungen folgender Urkunden zu:
                                Geburtsurkunde, Taufeintrag, Einwohner-Meldekarte, Sterbeurkunde, Beerdigung.

                                dolgapol

                                Zwracam się z uprzejmą prośbą o wydanie mi pełnej kopii (żaden odpis czy zdjęcie) aktu urodzenia, aktu chrztu, aktu małżeństwa, karty meldunkowej (zameldowania), aktu zgonu, danych dotyczących pogrzebu.
                                "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                                (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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