Heiratseintrag im Kirchenbuch Krojanke 1869

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  • Pitka
    Erfahrener Benutzer
    • 02.08.2009
    • 940

    [ungelöst] Heiratseintrag im Kirchenbuch Krojanke 1869

    Quelle bzw. Art des Textes: Kirchenbuch Krojanke
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1869
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Kirchenbuch Krojanke
    Namen um die es sich handeln sollte: Hinz und Haase




    Hallo liebe Lese- und Deutungskenner,


    im Heiratseintrag meiner Vorfahren steht eine Bemerkung, die ich nicht komplett lesen und leider auch nicht deuten kann.

    Es handelt sich im Kirchenbuch um die lfd. Nr. 8 in der Spalte "Genehmigungserklärung der Eltern ... etc. auf Seiten der Braut"
    Dort steht m. E. "der gerichtliche Konsens für die Braut liegt vor. der Vater ist todt. Was aber bitte steht noch darunter?

    Und was bedeutet dieser gesamte Vermerk? Am Tod des Vaters kann es nicht liegen, denn beim Bräutigam ist der Vater auch schon tot und da steht keine besondere Bemerkung.

    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen würde.
    Und ich sage auch schon einmal im voraus ganz herzlichen Dank dafür.


    Liebe Grüße

    Pitka
    Zuletzt geändert von Pitka; 27.07.2023, 11:20.
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    WERNER aus Mertensdorf/Kr. Friedland, Allenstein und Marwalde (Ostpreussen), HINZ / HINTZE und KUHR aus Krojanke/Kr. Flatow (Posen/Westpreussen), WERNER, HINZ und SEIDEL aus Gilgenburg/Kr.Osterode (Ostpreussen), ELIS und FESTER aus Siegen bzw. dem Kr. Wetzlar (Hessen), ZILLEN aus Venekoten bzw. In den Venekoten, Gem. Elmpt (jetzt: Niederkrüchten) Kr. Erkelenz (NRW), SAENGER aus Süß und Machtlos (Hessen) u. aus Essen (NRW), PHILIPP aus Wolfsdorf/Niederung Kr. Elbing
  • Upidor
    Erfahrener Benutzer
    • 10.02.2021
    • 1995

    #2
    Fehlt nur noch der Link

    Kommentar

    • Pitka
      Erfahrener Benutzer
      • 02.08.2009
      • 940

      #3
      Oh Entschuldigung, den Link hatte ich vergessen.
      Hier ist er:



      Es ist gleich oben der 1. Eintrag auf Skan 24/241.

      Liebe Grüße

      Pitka
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      Kommentar

      • rpeikert
        Erfahrener Benutzer
        • 03.09.2016
        • 2673

        #4
        Hallo Pitka
        Mutter konsentirt/consentirt(?)

        wobei ich aber Mühe habe, ein "ko" oder "co" zu erkennen. Das Wort kommt in der gleichen Spalte noch zweimal vor.

        Gruss, Ronny
        Zuletzt geändert von rpeikert; 27.07.2023, 15:54.

        Kommentar

        • Tinkerbell
          Erfahrener Benutzer
          • 15.01.2013
          • 9910

          #5
          Hallo.

          Ich lese auch konsentirt.

          LG Marina

          Kommentar

          • Upidor
            Erfahrener Benutzer
            • 10.02.2021
            • 1995

            #6
            Lese auch konsentirt, d.h. die Mutter hat der Eheschließung zugestimmt. Diese fehlt beim Bräutigam, obwohl diese auch bei älteren Ehemännern gegeben ist. Evtl. war die Mutter auch schon verstorben.

            Kommentar

            • Pitka
              Erfahrener Benutzer
              • 02.08.2009
              • 940

              #7
              Vielen Dank für alle Antworten. Ihr seid schon Profis im Erkennen, Lesen und Deuten.

              Das Wort "konsentirt" habe ich überhaupt nicht gekannt.

              Ist schon gemein vom Pfarrer, dass er nicht "eingewilligt" geschrieben hat, denn in manchen anderen Einträgen auf der Seite hat er es doch auch geschrieben.

              Kann es sein, dass die Einwilligung der Mutter der Braut rechtlich nicht ausreichte und deshalb ein gerichtlicher Konsens erfolgen musste?
              (Heutzutage würde die halbe Bevölkerung Diskriminierung schreien.)

              Ich freue mich jedenfalls, dass ich wieder ein kleines Stückchen weiter gekommen bin. Und werde alle Kirchenbücher aus der Gegend Krojanke Seite für Seite brav weiter durchsehen.


              Liebe Grüße

              Pitka
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