Quelle bzw. Art des Textes: Kirchenbuch Krojanke
Jahr, aus dem der Text stammt: 1869
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Kirchenbuch Krojanke
Namen um die es sich handeln sollte: Hinz und Haase
Jahr, aus dem der Text stammt: 1869
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Kirchenbuch Krojanke
Namen um die es sich handeln sollte: Hinz und Haase
Hallo liebe Lese- und Deutungskenner,
im Heiratseintrag meiner Vorfahren steht eine Bemerkung, die ich nicht komplett lesen und leider auch nicht deuten kann.
Es handelt sich im Kirchenbuch um die lfd. Nr. 8 in der Spalte "Genehmigungserklärung der Eltern ... etc. auf Seiten der Braut"
Dort steht m. E. "der gerichtliche Konsens für die Braut liegt vor. der Vater ist todt. Was aber bitte steht noch darunter?
Und was bedeutet dieser gesamte Vermerk? Am Tod des Vaters kann es nicht liegen, denn beim Bräutigam ist der Vater auch schon tot und da steht keine besondere Bemerkung.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen würde.
Und ich sage auch schon einmal im voraus ganz herzlichen Dank dafür.
Liebe Grüße
Pitka
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