Was bedeutet "Rel. fil. spur"

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  • tastge
    Erfahrener Benutzer
    • 21.01.2017
    • 1151

    [gelöst] Was bedeutet "Rel. fil. spur"

    Jahr, aus dem der Begriff stammt:1762
    Region, aus der der Begriff stammt:Landeskirche Braunschweig


    Hallo zusammen,
    Was bedeutet die Abkürzung im Taufeintrag?

    Vielen Dank im voraus.
    Angehängte Dateien
    Viele Grüße Gerald

    Suche:
    Sachsen Anhalt (Raum Naumburg/Merseburg) - Ungebauer vor 1780
  • AUK2013
    Erfahrener Benutzer
    • 21.05.2013
    • 901

    #2
    Hallo,

    Fil. = Filius: Sohn

    spur. = spurius, spuria (lat. unehelicher Sohn, uneheliche Tochter)

    Rel. ? bezüglich

    Gruß

    Arno
    Zuletzt geändert von AUK2013; 25.01.2018, 02:29.
    >>>>>>>>>>>>>>>>>>

    Liebe Grüße

    Arno

    Kommentar

    • GiselaR
      Erfahrener Benutzer
      • 13.09.2006
      • 2183

      #3
      Rel. (relictus) = hinterlassener.
      Grüße
      Gisela
      Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels

      Kommentar

      • tastge
        Erfahrener Benutzer
        • 21.01.2017
        • 1151

        #4
        Wieso aber Sohn, geboren wurde aber Johanna Christiana, eine Tochter
        Viele Grüße Gerald

        Suche:
        Sachsen Anhalt (Raum Naumburg/Merseburg) - Ungebauer vor 1780

        Kommentar

        • AUK2013
          Erfahrener Benutzer
          • 21.05.2013
          • 901

          #5
          Bedeutet wohl:

          Bezüglich (Notiz) zum Sohn, er ist unehelich.


          Oh, eine Tochter. VERSCHRIEBEN ??
          Zuletzt geändert von AUK2013; 25.01.2018, 02:39.
          >>>>>>>>>>>>>>>>>>

          Liebe Grüße

          Arno

          Kommentar

          • AUK2013
            Erfahrener Benutzer
            • 21.05.2013
            • 901

            #6
            habe gerade eine andere Deutung von Fil. gefunden: filius (filia) = Sohn (Tochter)

            Kind von

            Quelle: http://www.ulf-neundorfer.de/abkuerzungen.html

            Zuletzt geändert von AUK2013; 25.01.2018, 02:53.
            >>>>>>>>>>>>>>>>>>

            Liebe Grüße

            Arno

            Kommentar

            • Huber Benedikt
              Erfahrener Benutzer
              • 20.03.2016
              • 4650

              #7
              Da gibts keine andere Deutung
              rel. fil. spur. heisst je nach dem Geschlecht des Kindes
              relictus filius spurius // hinterbliebener unehelicher Sohn
              bzw.relicta filia spuria // hinterbliebene unehel. Tochter

              Die Mutter ist in beiden Fällen verstorben
              Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 25.01.2018, 06:59.
              Ursus magnus oritur
              Rursus agnus moritur

              Kommentar

              • henrywilh
                Erfahrener Benutzer
                • 13.04.2009
                • 11784

                #8
                Vielleicht wäre eine "Nachtsperre" (so zwischen 1 und 5 Uhr) hier im Forum hilfreich bei der Qualitätssicherung?
                Schöne Grüße
                hnrywilhelm

                Kommentar

                • tastge
                  Erfahrener Benutzer
                  • 21.01.2017
                  • 1151

                  #9
                  Nun stellt sich mir die Frage, wer als hinterbliebenes uneheliches Kind gemeint ist. War der Vater Hans Henrich Tacken ein uneheliches Kind oder ist die geborene Tochter unehelich.
                  Wenn es sich auf den Vater bezieht, warum dieser Vermerk im Taufregister erst beim 7ten Kind.
                  Wenn es sich auf das Kind Johanna Christiana bezieht, ist es nicht von seiner Ehefrau. Dann wäre es ja nicht unehelich.
                  Wie soll man in diesem Fall den Namen der Mutter des Kindes erfahren?
                  Viele Grüße Gerald

                  Suche:
                  Sachsen Anhalt (Raum Naumburg/Merseburg) - Ungebauer vor 1780

                  Kommentar

                  • Anna Sara Weingart
                    Erfahrener Benutzer
                    • 23.10.2012
                    • 15113

                    #10
                    Zitat von tastge Beitrag anzeigen
                    ... Wenn es sich auf den Vater bezieht, warum dieser Vermerk im Taufregister erst beim 7ten Kind ...
                    Hallo,
                    Man kann schlecht als Verstorbener ein weiteres Kind zeugen. Daher kann man als Vater mit einer Frau nur 1 Kind gezeugt haben, dass nach dem eigenen Tod geboren wird.
                    Viele Grüße

                    Kommentar

                    • henrywilh
                      Erfahrener Benutzer
                      • 13.04.2009
                      • 11784

                      #11
                      Hilft es, wenn man weiß, dass als "Spurius"/"Spuria" schon jedes Kind genannt wurde, das zwar in der Ehe, aber früher als 9 Monate nach der Hochzeit geboren wurde?
                      Schöne Grüße
                      hnrywilhelm

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                      • Huber Benedikt
                        Erfahrener Benutzer
                        • 20.03.2016
                        • 4650

                        #12
                        früher als 9 Monate nach der Hochzeit geboren ...

                        Das wird ja hier nicht der Fall sein wenn es sich um das 7. Kind handelt (lt. Fragesteller, der ja offensichtlich über Infos verfügt die wir alle nicht haben)

                        Fest steht dass das Kind hinterblieb (und zwar als spuria)
                        Jetzt gibts 2 Möglichkeiten:
                        1. Vater ist verstorben
                        ==>Wohl unehelich wenn der Vater > 9 Monate vor der Geburt verstorben ist
                        2. Mutter ist verstorben
                        a)unehelich wenn die Mutter nicht die Ehefrau
                        b) unehelich wenn anderer Erzeuger


                        Bei 2a. wär allerdings nmM die uneheliche Mutter angegeben,
                        bei 2b. nicht der H.H. Tacken als Vater?
                        Ich tendiere daher zu 1.
                        Kann man ja anhand des Todeseintrags verifizieren
                        Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 25.01.2018, 15:49.
                        Ursus magnus oritur
                        Rursus agnus moritur

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                        • tastge
                          Erfahrener Benutzer
                          • 21.01.2017
                          • 1151

                          #13
                          Ich durchforste gerade die Sterberegister.
                          Erst mal sehen, ob sich dort etwas zu Vater oder Mutter finden lässt.
                          Viele Grüße Gerald

                          Suche:
                          Sachsen Anhalt (Raum Naumburg/Merseburg) - Ungebauer vor 1780

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                          • henrywilh
                            Erfahrener Benutzer
                            • 13.04.2009
                            • 11784

                            #14
                            Zitat von Huber Benedikt Beitrag anzeigen
                            1. Vater ist verstorben
                            ==>Wohl unehelich wenn der Vater > 9 Monate vor der Geburt verstorben ist
                            Wie immer, mit Hand und Fuß, Huber Benedikt.
                            DAS wird es garantiert sein!
                            Schöne Grüße
                            hnrywilhelm

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                            • Malte55
                              Erfahrener Benutzer
                              • 02.08.2017
                              • 1625

                              #15
                              Guten Tag
                              >rel.< bezieht sich auf H.H. Tacken Witwe und nicht auf die uneheliche Tochter.
                              LG Malte

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