Da gibts keine andere Deutung
rel. fil. spur. heisst je nach dem Geschlecht des Kindes
relictus filius spurius // hinterbliebener unehelicher Sohn
bzw.relicta filia spuria // hinterbliebene unehel. Tochter
Nun stellt sich mir die Frage, wer als hinterbliebenes uneheliches Kind gemeint ist. War der Vater Hans Henrich Tacken ein uneheliches Kind oder ist die geborene Tochter unehelich.
Wenn es sich auf den Vater bezieht, warum dieser Vermerk im Taufregister erst beim 7ten Kind.
Wenn es sich auf das Kind Johanna Christiana bezieht, ist es nicht von seiner Ehefrau. Dann wäre es ja nicht unehelich.
Wie soll man in diesem Fall den Namen der Mutter des Kindes erfahren?
Viele Grüße Gerald
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Sachsen Anhalt (Raum Naumburg/Merseburg) - Ungebauer vor 1780
... Wenn es sich auf den Vater bezieht, warum dieser Vermerk im Taufregister erst beim 7ten Kind ...
Hallo,
Man kann schlecht als Verstorbener ein weiteres Kind zeugen. Daher kann man als Vater mit einer Frau nur 1 Kind gezeugt haben, dass nach dem eigenen Tod geboren wird.
Hilft es, wenn man weiß, dass als "Spurius"/"Spuria" schon jedes Kind genannt wurde, das zwar in der Ehe, aber früher als 9 Monate nach der Hochzeit geboren wurde?
Das wird ja hier nicht der Fall sein wenn es sich um das 7. Kind handelt (lt. Fragesteller, der ja offensichtlich über Infos verfügt die wir alle nicht haben)
Fest steht dass das Kind hinterblieb (und zwar als spuria)
Jetzt gibts 2 Möglichkeiten:
1. Vater ist verstorben
==>Wohl unehelich wenn der Vater > 9 Monate vor der Geburt verstorben ist
2. Mutter ist verstorben
a)unehelich wenn die Mutter nicht die Ehefrau
b) unehelich wenn anderer Erzeuger
Bei 2a. wär allerdings nmM die uneheliche Mutter angegeben,
bei 2b. nicht der H.H. Tacken als Vater?
Ich tendiere daher zu 1.
Kann man ja anhand des Todeseintrags verifizieren
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