In der oo Urkunde Nr. 20 vom 15.03.1884 Peter WEBER mit Johanna ZILLMER (Image 856 von 1493, Luxembourg Civil Registration 1793-1923, Mariages 1717-1890 Esch sur Alzette - frei bei den Mormonen einsehbar)
steht unten in etwas krummen Deutsch:
"Beide Brautleute erklären zugleich, für ihr Kind anzuerkennen und durch gegenwärtigen Akt ihrer Heirath zu legitimieren das
von der Braut zu Lallingen am fünf und zwanzigsten November acht zehn hundert drei und achtzig geborene und unter dem Namen Weber Michel eingeschriebene Kind."
Ist es möglich, daß ein uneheliches Kind 4 Monate vor der Eheschließung mit dem Familiennamen des Vaters in das Geburtenregister eingetragen wird?
steht unten in etwas krummen Deutsch:
"Beide Brautleute erklären zugleich, für ihr Kind anzuerkennen und durch gegenwärtigen Akt ihrer Heirath zu legitimieren das
von der Braut zu Lallingen am fünf und zwanzigsten November acht zehn hundert drei und achtzig geborene und unter dem Namen Weber Michel eingeschriebene Kind."
Ist es möglich, daß ein uneheliches Kind 4 Monate vor der Eheschließung mit dem Familiennamen des Vaters in das Geburtenregister eingetragen wird?
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