Uneheliches Kind mit Familiennamen des Vaters eingetragen

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  • Lothar43
    Erfahrener Benutzer
    • 18.10.2007
    • 187

    Uneheliches Kind mit Familiennamen des Vaters eingetragen

    In der oo Urkunde Nr. 20 vom 15.03.1884 Peter WEBER mit Johanna ZILLMER (Image 856 von 1493, Luxembourg Civil Registration 1793-1923, Mariages 1717-1890 Esch sur Alzette - frei bei den Mormonen einsehbar)
    steht unten in etwas krummen Deutsch:

    "Beide Brautleute erklären zugleich, für ihr Kind anzuerkennen und durch gegenwärtigen Akt ihrer Heirath zu legitimieren das
    von der Braut zu Lallingen am fünf und zwanzigsten November acht zehn hundert drei und achtzig geborene und unter dem Namen Weber Michel eingeschriebene Kind."

    Ist es möglich, daß ein uneheliches Kind 4 Monate vor der Eheschließung mit dem Familiennamen des Vaters in das Geburtenregister eingetragen wird?
    Gruß aus dem Bergischen Land
    Lothar
  • econ
    Erfahrener Benutzer
    • 04.01.2012
    • 1424

    #2
    Hallo,

    das habe ich zwar noch nie gesehen, daß ein unehelich geborenes Kind gleich bei der Geburt den Namen des Vaters erhielt, aber möglicherweise hatte er es im Zeitraum zwischen Geburt und Hochzeit anerkannt und dies wurde unter Bemerkung (meistens am Ende der Geburtseintragung zu finden) eingetragen. Wieso das Kind dann allerdings WEBER hätte heißen sollen, weiß ich nicht.
    Vielleicht bedeutet es einfach, daß die beiden die Namensänderung gefordert und erhalten haben.

    Lg Econ

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    • Roswitha
      Erfahrener Benutzer
      • 10.10.2009
      • 507

      #3
      Hallo Lothar,

      ich habe im 18. Jahrhundert zwei Fälle, bei denen das unehelich geborene Kind den Nachnamen des Vaters bekommen hat. Die Eltern haben später nicht geheiratet, aber der Vater hat bei der Taufe, das Kind als seines anerkannt.

      Viele Grüße
      Roswitha
      Suche nach Kreutzburg, Kreuzburg, Creutzburg, Creuzburg.

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      • Mats
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2009
        • 3390

        #4
        Hallo Lothar,

        sowas ist durchaus möglich. Ich habe Kirchenbücher gesehen, die vor unehelichen Kindern nur so überquollen. Alle Kinder wurden dort mit dem Namen des Vaters eingetragen.

        In anderen Gegenden habe ich das oft erlebt, wenn die Hochzeit quasi schon geplant war.

        Grüße aus OWL
        Anja
        Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
        der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
        also ist heute der richtige Tag
        um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
        Dalai Lama

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        • Baptist
          Erfahrener Benutzer
          • 27.09.2010
          • 426

          #5
          Familienname des Vaters

          Grüß Euch,

          meine Ururgroßmttrer hat meinen Urgroßvater ledig geboren.
          Im Matrikeleintrag bekam der Sohn den Familiennamen des Vaters.
          Die Kindseltern haben nicht geheiratet.
          Im Heiratseintrag habe ich dann meinen Urgroßvater mit dem Familiennamen der Mutter gefunden.
          Wann er den Namen der Mutter übernommen hat, oder bekam ist mir
          nicht bekannt.
          Für mich war der Matrikeleintrag mit dem Namen des Vaters insofern
          interessant, als ich dessen Familie weiter erforschen konnte.
          Ein Servus aus der Schanz
          Baptist

          Kommentar

          • Jürgen P.
            Erfahrener Benutzer
            • 07.03.2010
            • 1008

            #6
            Hallo,
            zwei Partner haben zwischen
            1795 und 1812 vier gemeinsame Kinder.
            Offensichtlich löste der Pfarrer gemeinsam mit
            dem Dorfrichter des Patrimonialgericht
            die Namensfrage folgendermaßen. Die Söhne bekamen
            den FN des Vaters, die Töchter den FN der Mutter und
            wurden so in den Matrikel verzeichnet.

            Die FN wurden beibehalten, die Eltern heirateten
            allerdings nie. Die zwei überlebenden Kinder, Sohn
            und Tochter, behielten die jeweiligen Familiennamen
            bei.

            Gruß Jürgen
            "Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen" (I.Kant)

            Kommentar

            • ubbenkotte
              Moderator
              • 13.04.2006
              • 1840

              #7
              Hallo Lothar,

              hast du dir die Geburtsurkunde des Jungen schon angeschaut?

              Viele Grüße aus Hengelo

              Freddy

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              • Lilli
                Benutzer
                • 06.10.2012
                • 5

                #8
                Hallo Lothar,

                bei mir ist es andersherum. Mein Urgroßvater, William Hahne, ist 1886 unehelich geboren und hat scheinbar den Mädchennamen seiner Mutter bekommen. Diese hat einen anderen Mann geheiratet und dessen Namen Schrader angenommen
                Habe grade die Geburtsurkunde meines Urgroßvaters erbeten und hoffe nun, dass das kein toter Punkt wird..
                Dir weiterhin viel Glück bei der Suche.

                Herzliche Grüße,

                Lilli

                Kommentar

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