Strafe für voreheliches Schwanger werden???

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  • GustavAdolf64
    Benutzer
    • 19.05.2010
    • 86

    Strafe für voreheliches Schwanger werden???

    [fragebogen]Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum:ca. 1796
    Genauere Orts-/Gebietseingrenzung:Herrmannsacker /Thüringen
    fernabfrage.ahnenforschung.net vor der Beitragserstellung genutzt: nein

    Hallo Allerseits,

    ich war heute wieder im Archiv und stieß da in einer Nebenlinie meiner Vorfahren auf einen Heiratseintrag, den ich mal auszugsweise hier zitieren möchte:

    "...Johann Andreas Lorenz Benkstein,

    des wohlehrbaren Joh. Christophs Benksteins, Einwohner und Ackerknecht daselbst in Leimbach, eheleiblicher jüngster Sohn, mit seiner, nach eigenem Bekenntnis, von ihm geschwängerten

    Sabine Marie Schadin,

    des weiland wohlehrbaren Joh. Heinrich Schade, gewesenen Einwohners und Handarbeiter auch Kirchenvorstehers ... allhier, hinterlassene eheleibliche älteste Tochter erster Ehe,

    nach dem sie in Neustadt unterm Hohenstein ihre Strafe abgetragen und nach dreimaligen Aufgebot in unsere Kirche geführt und ....... "

    Neustadt unterm Hohenstein war nach meinem Kenntnisstand das zuständige Amt. Also die Kommune, würden wir wohl heute sagen.
    Das Mädel war zu diesen Zeitpunkt 28 Jahre alt. Nur mal so nebenbei. Aber kann mir jemand sagen, worin denn damals, zum Ende des 18., Anfang des 19.Jahrhunderts die Strafe für diesen "Umstand" bestand? Oder hat jemand einen Link, wo ich mich belesen kann?

    Vielen Dank für Eure Mühen!

    GustavAdolf
  • Luise
    Erfahrener Benutzer
    • 05.02.2007
    • 2419

    #3
    Hallo GustavAdolf,
    Ja, früher war eine voreheliche Schwangerschaft "strafbar". In den Dörfern um Erfurt kostete das 3 Groschen und ging in die Kirchenkasse ein. Des weiteren versuchte der Pfarrer dann eine Eheschließung beiden nahezulegen, so der werdende Vater standesgemäß und selbst noch nicht verheiratet war.
    In der Trauungszeremonie wurde dann auch bei beiden auf die Bezeichnung "Junggeselle" und "Jungfrau/Jungfer" verzichtet. Zu ersehen auch in dem von dir Oben eingestellten KB-Eintrag.
    Liebe Grüße von Luise

    Kommentar

    • Karla
      • 23.06.2010
      • 1034

      #4
      Hallo zusammen!
      Trotzdem ist es sehr häufig vorgekommen.
      Die Bindungen der liebenden war eben damals genau so stark wie heute.
      Nur mit dem Unterschied das es eben damals strafbar war, aussereheliche Beziehungen zu haben.

      Kommentar

      • Luise
        Erfahrener Benutzer
        • 05.02.2007
        • 2419

        #5
        Ja, das ist richtig. Es gibt nur geringe Unterschiede zu heute. Ich habe eine Ahnin, die erst nach der Geburt des dritten Kindes den Vater aller drei geheiratet hat.
        Liebe Grüße von Luise

        Kommentar

        • GustavAdolf64
          Benutzer
          • 19.05.2010
          • 86

          #6
          Strafen für voreheliches Schwangersein

          Hallo,

          erstmal vielen Dank für Eure Hinweise, Anmerkungen, Berichte.

          Naja, was mir beim stöbern in der diversen Literatur auffiel: die Frauen waren im Fall des Falles die in den A.... gekniffenen, noch dazu, wenn sich der werdende Vater "empfahl".

          Ich werde mal versuchen, im nächsten Winter im Archiv herauszubekommen, wie hoch die weltliche Strafe für die Sabine Marie Schadin denn ausfiel.

          Euch noch mal vielen Dank!

          GustavAdolf

          Kommentar

          • Sascha Frotscher
            Erfahrener Benutzer
            • 26.05.2010
            • 241

            #7
            Aha das ist echt interessant was man hier erfährt. Ich sehe das ich noch viel im Forum erfahren tue.

            Das es unter Strafe stand auserehelich ein Kind zu zeugen klingt interessant was man so hört.

            Kommentar

            • Luise
              Erfahrener Benutzer
              • 05.02.2007
              • 2419

              #8
              Zitat von GustavAdolf64 Beitrag anzeigen
              ...wie hoch die weltliche Strafe für die Sabine Marie Schadin denn ausfiel.
              Soweit ich weiß, gab es nur die sogenannte "Kirchenbuße".
              Liebe Grüße von Luise

              Kommentar

              • viktor
                Erfahrener Benutzer
                • 17.01.2007
                • 1216

                #9
                die Frauen waren im Fall des Falles die in den A.... gekniffenen
                Ja, das kann man wohl laut sagen. In Thüringer Kirchenbüchern habe ich es mehrfach gelesen: die werdende Mutter wurde streng befragt, wer denn der Verursacher sei. Der bezeichnete Bursche wurde dann vor das Hochlöbliche Oberconsistorium geladen und ebenfalls befragt. Jetzt hatte er zwei Möglichkeiten. Eingeständnis und nachfolgende Verehelichung oder alles abstreiten. Stritt er ab, der Vater zu sein, war er raus aus der Sache.
                So einfach ging das.
                Der Vermerk über diese Prozedur wurde dann in das Taufbuch übenommen zur Begründung weshalb das Kind den Familiennamen der Mutter erhält.

                Eine weitere Möglichkeit: der Erzeuger des Kindes gab zu verantwortlich zu sein - aber er konnte nicht heiraten weil er bereits verheiratet war.
                In solchen Fällen überließ man der Mutter die Wahl des Familiennamens.
                "Auf Befragung der Mutter wurde dem Kind der Name des Kindeszeugers beigelegt"

                Kommentar

                • Luise
                  Erfahrener Benutzer
                  • 05.02.2007
                  • 2419

                  #10
                  Das "Abstreiten" war sogar ganz einfach. Er musste nur vor der zuständigen Behörde einen "Reinigungseid" schwören und das wurde anerkannt.
                  Liebe Grüße von Luise

                  Kommentar

                  • Forscherin
                    Erfahrener Benutzer
                    • 16.10.2009
                    • 690

                    #11
                    Hallo,

                    Zitat von GustavAdolf64 Beitrag anzeigen

                    Ich werde mal versuchen, im nächsten Winter im Archiv herauszubekommen, wie hoch die weltliche Strafe für die Sabine Marie Schadin denn ausfiel.
                    nicht aus Thüringen, aber aus Altona (heute zu Hamburg gehörig) kenne ich Brücheregister. Brüche waren Strafgelder für "kleinere" Vergehen. Die Brücheregister sind bei der Kämmerei geführt worden und enthielten Angaben zum Vergehen und wann das Strafgeld gezahlt wurde.

                    Schwängerungsbrüche gab es eine ganze Menge

                    ... XXX hat sich schwängern lassen von YYY ...

                    Das Strafgeld wurde auch nach dem Stand bemessen, d.h. die Dienstmagd zahlte weniger als die Handwerkertochter. Konnte das Strafgeld nicht aufgebracht werden, mußte man die Strafe absitzen (z.B. 3 Tage bei Wasser und Brot). Im Wiederholungsfall erhöhte sich die Strafe auch.
                    tschüsss
                    Sabine

                    immer auf der Suche nach den Familiennamen Paap und Hassenklöver

                    Kommentar

                    • Merle
                      Erfahrener Benutzer
                      • 27.07.2008
                      • 1317

                      #12
                      Zitat von Luise Beitrag anzeigen
                      Das "Abstreiten" war sogar ganz einfach. Er musste nur vor der zuständigen Behörde einen "Reinigungseid" schwören und das wurde anerkannt.
                      Hallo zusammen,

                      dazu muss man aber sagen, dass ein Eid zu früheren Zeiten nicht einfach so ein Spruch war, den man dahersagen konnte. Es wurde bei Gott geschworen und ein Meineid war ein schweres Verbrechen, das dementsprechend auch von Gott bestraft wurde: mit Unglück, Tod, und/oder der Hölle. Ein Eid wurde sehr ernst genommen.

                      Gruß
                      merle

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                      • spacegirl
                        Erfahrener Benutzer
                        • 15.07.2006
                        • 132

                        #13
                        Ich hätte dazu ein paar Textpassagen aus dem Buch "Aus der Geschichte des Dorfes Molschleben" von 1894.

                        "Hatten sich die Brautleute vor der ehelichen Versprechung vermischt, so wurde am Sonntag eine Abbitte von der Kanzel und am Montag oder Dienstag eine Vermahnung vor dem Altar verlesen und mündliche Abbitte gethan; war die Vermischung nach dem öffentlichen Verlöbnis geschehen, so fiel die Vermahnung sowie die mündliche Abbite vor dem Altar weg."

                        "1644 hat Gertrud Nicols sich von Fabian Rittern von Friemar beschwängern lassen und hiesigen Orts öffentliche Kirchenbuße vor dem Altar gethan. "
                        Hauptforschungsgebiete: Molschleben, Bufleben, Eschenbergen, Ermstedt und Umkreis

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                        • spacegirl
                          Erfahrener Benutzer
                          • 15.07.2006
                          • 132

                          #14
                          "17. April 1631 haben Kirchenbuße gethan: Martha Gleichen und Katharine Wagnern haben Hurkinder geboren; Katharine Rosten, diese hat nur eine christliche Abbitte gethan, weil sie vorgewendet, sie sei genotzüchtigt worden von Soldaten daheim und im Felde."

                          Das finde ich besonders hart, erst wird man vergewaltigt und dann soll man noch dafür vor der Kirchgemeinde büßen!?!?!
                          Hauptforschungsgebiete: Molschleben, Bufleben, Eschenbergen, Ermstedt und Umkreis

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