[fragebogen]Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum:ca. 1796
Genauere Orts-/Gebietseingrenzung:Herrmannsacker /Thüringen
fernabfrage.ahnenforschung.net vor der Beitragserstellung genutzt: nein
Hallo Allerseits,
ich war heute wieder im Archiv und stieß da in einer Nebenlinie meiner Vorfahren auf einen Heiratseintrag, den ich mal auszugsweise hier zitieren möchte:
"...Johann Andreas Lorenz Benkstein,
des wohlehrbaren Joh. Christophs Benksteins, Einwohner und Ackerknecht daselbst in Leimbach, eheleiblicher jüngster Sohn, mit seiner, nach eigenem Bekenntnis, von ihm geschwängerten
Sabine Marie Schadin,
des weiland wohlehrbaren Joh. Heinrich Schade, gewesenen Einwohners und Handarbeiter auch Kirchenvorstehers ... allhier, hinterlassene eheleibliche älteste Tochter erster Ehe,
nach dem sie in Neustadt unterm Hohenstein ihre Strafe abgetragen und nach dreimaligen Aufgebot in unsere Kirche geführt und ....... "
Neustadt unterm Hohenstein war nach meinem Kenntnisstand das zuständige Amt. Also die Kommune, würden wir wohl heute sagen.
Das Mädel war zu diesen Zeitpunkt 28 Jahre alt. Nur mal so nebenbei. Aber kann mir jemand sagen, worin denn damals, zum Ende des 18., Anfang des 19.Jahrhunderts die Strafe für diesen "Umstand" bestand? Oder hat jemand einen Link, wo ich mich belesen kann?
Vielen Dank für Eure Mühen!
GustavAdolf
Genauere Orts-/Gebietseingrenzung:Herrmannsacker /Thüringen
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Hallo Allerseits,
ich war heute wieder im Archiv und stieß da in einer Nebenlinie meiner Vorfahren auf einen Heiratseintrag, den ich mal auszugsweise hier zitieren möchte:
"...Johann Andreas Lorenz Benkstein,
des wohlehrbaren Joh. Christophs Benksteins, Einwohner und Ackerknecht daselbst in Leimbach, eheleiblicher jüngster Sohn, mit seiner, nach eigenem Bekenntnis, von ihm geschwängerten
Sabine Marie Schadin,
des weiland wohlehrbaren Joh. Heinrich Schade, gewesenen Einwohners und Handarbeiter auch Kirchenvorstehers ... allhier, hinterlassene eheleibliche älteste Tochter erster Ehe,
nach dem sie in Neustadt unterm Hohenstein ihre Strafe abgetragen und nach dreimaligen Aufgebot in unsere Kirche geführt und ....... "
Neustadt unterm Hohenstein war nach meinem Kenntnisstand das zuständige Amt. Also die Kommune, würden wir wohl heute sagen.
Das Mädel war zu diesen Zeitpunkt 28 Jahre alt. Nur mal so nebenbei. Aber kann mir jemand sagen, worin denn damals, zum Ende des 18., Anfang des 19.Jahrhunderts die Strafe für diesen "Umstand" bestand? Oder hat jemand einen Link, wo ich mich belesen kann?
Vielen Dank für Eure Mühen!
GustavAdolf
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