Zitat von Werner52
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In Chemnitz und Glauchau wurde es genau so gehandhabt, ab einem bestimmten Tag wurden neue Register angefangen.
ABER
irgendwann später wurden die noch im Ort lebenden Personen (also nicht weggezogen, auch nicht verstorben) in das neue Register umgetragen.
In Glauchau existiert sogar ein 'temporäres' Register, da ist man offensichtlich beim Umtragen in das neue Register nie fertig geworden ...
"Ausnahme wäre vl. ein Beamter gewesen, der 10 Jahre in Leipzig war, dann nach Dresden versetzt wurde, kam dann wieder zurück nach Leipzig"
Eine viel häufigere Ausnahme war der Wechsel des Standes, also beispielsweise Erwerb des Bürgerrechtes. Da oft verschiedene Register für die verschiedenen Stände geführt wurden, war dann ein Umtragen fällig. Wie es in Leipzig gehandhabt wurde weiß ich aber nicht. Ich vermute aber ähnlich - auch aus rein praktischen Gründen: höhergestellte Personen mussten sich sicherlich nicht in die Warteschlange der niederen Chargen einreihen, das hätten die sich sicherlich auch verbeten! Mithin vermutlich verschiedene Bürostuben, also verschiedene Register notwendig.
Viele Grüße
Paulchen
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