Gesucht: Einwohnerregister für Heudeber (Amt Zilly) zwischen 1570 und 1598

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  • Sbriglione
    Erfahrener Benutzer
    • 16.10.2004
    • 1510

    Gesucht: Einwohnerregister für Heudeber (Amt Zilly) zwischen 1570 und 1598

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1570 - 1598
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Heudeber im Amt Zilly
    Konfession der gesuchten Person(en): irrelevant
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken): diverse online gestellte Bestände des Landesarchivs Magdeburg
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive): keine


    Hallo allerseits,

    ich musste feststellen, dass ich ausgerechnet zur Beantwortung einer Frage, die mir aktuell ganz besonders wichtig ist, bisher keinen sicheren Beleg habe: es geht für mich um einen Nachweis für das ungefähre Sterbealter meines Vorfahren Claus BODE in Heudeber, der nach Angabe des Pfarrers, und basierend auf einer Altersangabe, die er selbst einige Jahre vor seinem Tod gemacht hat, im Jahre 1657 im stolzen Alter von 108 Jahren gestorben sein soll.
    Wenn er tatsächlich so alt geworden ist, müsste sich das in einer gewissen Kontinuität seines Vorkommens in ortsbezogenen Lehns-, Zins-, Steuer- und/oder sonstigen vergleichbaren Zusammenstellungen widerspiegeln, vorausgesetzt natürlich, er hätte die ganze Zeit in Heudeber gelebt, wo ich ihn sicher in einem Zinsregister aus dem Jahre 1604 nachweisen kann.
    Sein Kothof war dem Domprobsteilichen Amt Zilly zinspflichtig, aber er hatte auch etwas Land, für das er dem Kloster Drübeck etwas geben musste.

    Wenn er in entsprechend frühen Registern NICHT vor kommen sollte (ich habe das Jahr 1570 als Startpunkt genommen, weil er da 21 Jahre alt war, wenn die Angaben stimmen, und damit nach damaligen Regeln als "volljährig" galt), müsste das natürlich nicht zwangsläufig bedeuten, dass er da noch nicht alt genug war - er könnte ja auch später zugezogen sein -, aber WENN er schon früh vor kommen sollte (und als früh würde ich durchaus auch noch 1575 annehmen), könnte das ein Indiz für die Richtigkeit seiner Altersangabe sein.
    Spätere Register wären für mich von Interesse, um eine evtl. gegebene Kontinuität belegen zu können.

    Grüße!
    Suche und biete Vorfahren in folgenden Regionen:
    - rund um den Harz
    - im Thüringer Wald
    - im südlichen Sachsen-Anhalt
    - in Ostwestfalen
    - in der Main-Spessart-Region
    - im Württembergischen Amt Balingen
    - auf Sizilien
    - Vorfahren der Familie (v.) Zenge aus Thüringen (u.a. in Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und NRW)
    - Vorfahren der Familie v. Sandow aus dem Ruppinischen
  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 7442

    #2
    Hallo Sbriglione,

    Zitat von Sbriglione Beitrag anzeigen
    weil er da 21 Jahre alt war, wenn die Angaben stimmen, und damit nach damaligen Regeln als "volljährig" galt
    Heudeber steht mir noch sehr bevor, insbesondere weil die Erforschung der dortigen Ahnen mit Reisen zum Magdeburger Kirchenarchiv verbunden sein wird, die ich mir momentan zwar zeitlich, aber leider gesundheitlich nicht leisten kann. Aber das nur nebenbei. Insofern lese ich hier sehr interessiert mit, weil ja auch die von Dir gesuchten Listen irgendwann für mich wichtig sein werden.

    Zu Deiner Frage kann ich direkt nichts beitragen. Mir bereitet nur die Annahme einer Volljährigkeit mit 21 Jahren etwas Bauchschmerzen. Im benachbarten Fürstentum Wolfenbüttel war man mit 24 Jahren volljährig. Sollte das im Halberstädtischen so ganz anders gewesen sein?

    Viele Grüße
    consanguineus
    Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

    Kommentar

    • Sbriglione
      Erfahrener Benutzer
      • 16.10.2004
      • 1510

      #3
      Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
      Mir bereitet nur die Annahme einer Volljährigkeit mit 21 Jahren etwas Bauchschmerzen. Im benachbarten Fürstentum Wolfenbüttel war man mit 24 Jahren volljährig. Sollte das im Halberstädtischen so ganz anders gewesen sein?
      Hallo Consanguineus,

      Da muss ich zugeben, dass ich nicht sicher weiß, wie die gesetzlichen Regeln waren, aber zumindest scheinen Leute im Alter von 21 Jahren im Halberstädtischen schon als "geschäftsfähig" angesehen worden zu sein: ich hatte schon mehrfach mit Kaufverträgen und Erbsachen zu tun, in denen bei diesem Alter die Grenze lag, vor der männliche Erben noch von einem Vormund vertreten wurden bzw. nicht mehr.
      Auch scheint dieses Alter in der Region das früheste "übliche" Heiratsalter bei Männern gewesen zu sein (bei Frauen habe ich in Deutschland auch bei nichtadligen Mädchen ganz selten auch schon mal frühere Ehen gefunden, bei Männern bisher gar nicht ).

      Viele Grüße
      Suche und biete Vorfahren in folgenden Regionen:
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      - im Thüringer Wald
      - im südlichen Sachsen-Anhalt
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