Interdiction : Catharina FRANZEN aus Olewig
Auszug
aus einem Urteile des Königlichen Landgerichts zu Trier , II. Civilkammer, vom 26. März 1831.
In Sachen :
Peter Junker , Ackerer zu Olewig , Interdiktionskläger , erschienen durch Advokat - Anwalt BOCHKOLTZ,
gegen :
Catharina Franzen , ohne Gewerb , daselbst , Interdictionsbeklagte erschienen in Person .
Aus diesen Gründen erklärt das Königl. Landgericht die Beklagte interdicirt , und verfügt , das für dieselbe,
gleich einer Minderjährigen ein Vormund und Nachvormund gewählt werden soll ;
Stempel fünf Thaler .
gez. ARTOIS , Neureuter .
Für den richtigen Auszug .
Der Advokat - Anwalt BOCHKOLTZ
Trier den 12. JUli 1831.
Der Ober - Prokurator beim Königl. Landgerichte, HEINTZMANN
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier 1831.
Auszug
aus einem Urteile des Königlichen Landgerichts zu Trier , II. Civilkammer, vom 26. März 1831.
In Sachen :
Peter Junker , Ackerer zu Olewig , Interdiktionskläger , erschienen durch Advokat - Anwalt BOCHKOLTZ,
gegen :
Catharina Franzen , ohne Gewerb , daselbst , Interdictionsbeklagte erschienen in Person .
Aus diesen Gründen erklärt das Königl. Landgericht die Beklagte interdicirt , und verfügt , das für dieselbe,
gleich einer Minderjährigen ein Vormund und Nachvormund gewählt werden soll ;
Stempel fünf Thaler .
gez. ARTOIS , Neureuter .
Für den richtigen Auszug .
Der Advokat - Anwalt BOCHKOLTZ
Trier den 12. JUli 1831.
Der Ober - Prokurator beim Königl. Landgerichte, HEINTZMANN
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier 1831.
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