Apertus: Unterschriften in Zweitschriften

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  • JohannesF
    Erfahrener Benutzer
    • 11.09.2021
    • 261

    Apertus: Unterschriften in Zweitschriften

    Hallo,

    ich habe mal eine spezielle Frage zu den Zivilstandsregistern, die in Apertus unter dem "Personenstandarchiv Rheinland-Pfalz" abgelegt sind. Zum Beispiel die Geburten aus Adenau 1865:


    Soweit ich das verstanden habe handelt es sich um die Zweitschriften. Ab 1876 sind dort die Nebenregister des Standesamtes abgelegt, welche erkennbar eine Abschrift sind. Der Abschreibende hat die Unterschriften mit aufgeschrieben, aber man sieht, dass das nicht die Original-Unterschrift ist. Die Zivilstandsregister enthalten ebenfalls Unterschriften, und für mich sieht das schon danach aus, als wären die original.

    Weiß jemand, wie das zu bewerten ist? Hatten die beide Einträge vorbereitet und die Leute haben zur Geburt oder Heirat dann beide Register unterschrieben? Oder hat sich da der Abschreibende nur mehr Mühe gegeben, dass es wie das Original aussieht? Hintergrund der Frage ist, dass ich von den Vorfahren auch eine Unterschrift speichere, wenn ich eine finde.

    Alternativ: Gibt es auch Digitalisate der Erstregister der Zivilstandsregister?

    Viele Grüße,
    Johannes
  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 24097

    #2
    Das verlinkte Zivilstandsregister (Adenau 1855) ist nach meinem Verständnis kein Duplikat und folglich das "Erstregister".
    Die Unterschriften stammen von den Beteiligten.
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.

    Kommentar

    • JohannesF
      Erfahrener Benutzer
      • 11.09.2021
      • 261

      #3
      Hallo Horst,

      ich habe gerade noch mal gegoogelt, woher ich diese Einschätzung hatte, und es steht auf der Seite des Archivs, wenn auch sehr allgemein gehalten: "Das Personenstandsarchiv Rheinland-Pfalz wurde im Jahr 2011 als eine Außenstelle des Landeshauptarchivs Koblenz eingerichtet. Es archiviert für das ganze Bundesland die Zweitschriften der Zivil- und Personenstandsregister, in denen die Geburten, Heiraten und Sterbefälle der Bevölkerung beurkundet sind. Für die Erstschriften sind die Kommunen zuständig."


      Für die Zeit, als es Standesämter gab, wird es wohl so sein. Für die Jahre davor muss ich wohl noch mal genauer im Verzeichnisbaum suchen, ob man fürs gleiche Jahr auch Erstschriften findet. Aber ja, es wirkt mit den Unterschriften nicht wie ein Duplikat.

      Viele Grüße,
      Johannes

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      • Ralf-I-vonderMark
        Super-Moderator

        • 02.01.2015
        • 3308

        #4
        Hallo zusammen,

        das Personenstandsarchiv Rheinland-Pfalz archiviert für das ganze Bundesland die Zweitschriften der Zivil- und Personenstandsregister, da für die Erstschriften die Kommunen zuständig sind.
        vgl. https://lav.rlp.de/geschichte-entdec...enstandsarchiv

        „Seit 2021 erfolgt die Digitalisierung ganzer Registerbände bis zum Stichjahr 1880, seit 2025 bis zum Stichjahr 1895. Dabei gehen wir kreisweise vor. Von welchen Kreisen bereits Register digitalisiert wurden, entnehmen Sie der Datei „Digitalisierung im Personenstandsarchiv Rheinland-Pfalz“.
        vgl. https://lav.rlp.de/geschichte-entdec...igitalisierung

        Demnach nehme ich an, dass bei APERTUS überwiegend nur die Zweitschriften online einsehbar sind, welche keine Originalunterschrift enthalten; da es sich nur um eine von dem Standesbeamten angefertigtes beglaubigte Abschrift handelt.
        Denn § 14 aus dem Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 lautet:
        „Von jeder Eintragung in das Register ist von dem Standesbeamten an demselben Tage eine von ihm zu beglaubigende Abschrift in ein Nebenregister einzutragen.“

        Zwar betrifft die Anfrage das Jahr 1865, so dass die Beurkundung des Zivilstandes der Bürger nach den Regeln des ursprünglichen französischen Zivilstandsrechts erfolgte. Denn nach dem Zusammenbruch der napoleonischen Herrschaft wurde auf den linkrheinischen Gebieten das französische Zivilstandsregisterwesen als „rheinisches“ Recht weitergeführt. Aber auch das französisch-rheinische Zivilstandsrecht sah die doppelte Führung je eines Geburten-, Heirats- und Sterberegisters pro Jahr vor.

        Fraglich ist daher, ob die Erst- oder die Zweitschrift digitalisiert worden ist.

        Viele Grüße
        Ralf

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        • JohannesF
          Erfahrener Benutzer
          • 11.09.2021
          • 261

          #5
          Hallo Ralf!

          Fraglich ist daher, ob die Erst- oder die Zweitschrift digitalisiert worden ist.
          Hast Du jetzt einfach noch mal sehr umständlich/ausführlich meine Frage zusammengefasst?! :-)

          Viele Grüße,
          Johannes

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          • dfrein
            Benutzer
            • 12.08.2024
            • 93

            #6
            Hallo zusammen,

            aus einem Telefonat mit dem Standesamt Adenau kann ich berichten, dass die dortigen Unterlagen nach Ende des Datenschutzes an das Landesarchiv abgegeben werden, zumindest hatte ich dies so verstanden (wobei dies für Adenau bis etwa 1900 herum noch nicht erfolgt ist). Daraus schließe ich, dass im Landesarchiv nicht nur die Zweitschriften vorliegen.

            Eine kurze Kontrolle bei meinen Unterlagen ergab, das bei den Eheschließungen (überwiegend StA Adenau) bei Apertus zwischen 1859 und 1877 die "echten" Unterschriften vorhanden sind, es sich also um das Original handeln muss.

            Ich könnte mir vorstellen, dass größere Städte in Rheinland-Pfalz stattdessen auf ihr jeweiliges Stadtarchiv zurückgreifen, wie anderswo auch.

            In Apertus sind die Zweitschriften unter 657 aufgeführt, die Bestände mit einer weiteren Zahl hintendran (657,402) scheinen hingegen die Erstschriften zu sein.

            Viele Grüße
            Daniel

            Nachtrag: ich habe mir gerade einige standesamtliche Urkunden vom Landesarchiv digitalisieren lassen, die noch nicht bei Apertus digital verfügbar waren - hier scheine ich ausschließlich die Zweitschriften erhalten zu haben, es befinden sich keine Originalunterschriften unter diesen Urkunden
            Zuletzt geändert von dfrein; Gestern, 10:20. Grund: Nachtrag

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            • JohannesF
              Erfahrener Benutzer
              • 11.09.2021
              • 261

              #7
              Hallo Daniel!

              Nachtrag: ich habe mir gerade einige standesamtliche Urkunden vom Landesarchiv digitalisieren lassen, die noch nicht bei Apertus digital verfügbar waren - hier scheine ich ausschließlich die Zweitschriften erhalten zu haben, es befinden sich keine Originalunterschriften unter diesen Urkunden
              Habe ich auch gemacht. Dabei geht es dann ja um die Standesamtszeit, und da hatte ich zum Glück vorher nachgefragt. Die Erstschriften liegen unter "Landeshauptarchiv Koblenz" und dann recht tief verschachtelt. Ohne die Info hätte ich sie da vielleicht nicht gefunden. Kann die Info hier später nachtragen, gerade komme ich da nicht dran.

              Viele Grüße,
              Johannes

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