Apertus: Unterschriften in Zweitschriften

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  • JohannesF
    Erfahrener Benutzer
    • 11.09.2021
    • 258

    Apertus: Unterschriften in Zweitschriften

    Hallo,

    ich habe mal eine spezielle Frage zu den Zivilstandsregistern, die in Apertus unter dem "Personenstandarchiv Rheinland-Pfalz" abgelegt sind. Zum Beispiel die Geburten aus Adenau 1865:


    Soweit ich das verstanden habe handelt es sich um die Zweitschriften. Ab 1876 sind dort die Nebenregister des Standesamtes abgelegt, welche erkennbar eine Abschrift sind. Der Abschreibende hat die Unterschriften mit aufgeschrieben, aber man sieht, dass das nicht die Original-Unterschrift ist. Die Zivilstandsregister enthalten ebenfalls Unterschriften, und für mich sieht das schon danach aus, als wären die original.

    Weiß jemand, wie das zu bewerten ist? Hatten die beide Einträge vorbereitet und die Leute haben zur Geburt oder Heirat dann beide Register unterschrieben? Oder hat sich da der Abschreibende nur mehr Mühe gegeben, dass es wie das Original aussieht? Hintergrund der Frage ist, dass ich von den Vorfahren auch eine Unterschrift speichere, wenn ich eine finde.

    Alternativ: Gibt es auch Digitalisate der Erstregister der Zivilstandsregister?

    Viele Grüße,
    Johannes
  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 24082

    #2
    Das verlinkte Zivilstandsregister (Adenau 1855) ist nach meinem Verständnis kein Duplikat und folglich das "Erstregister".
    Die Unterschriften stammen von den Beteiligten.
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.

    Kommentar

    • JohannesF
      Erfahrener Benutzer
      • 11.09.2021
      • 258

      #3
      Hallo Horst,

      ich habe gerade noch mal gegoogelt, woher ich diese Einschätzung hatte, und es steht auf der Seite des Archivs, wenn auch sehr allgemein gehalten: "Das Personenstandsarchiv Rheinland-Pfalz wurde im Jahr 2011 als eine Außenstelle des Landeshauptarchivs Koblenz eingerichtet. Es archiviert für das ganze Bundesland die Zweitschriften der Zivil- und Personenstandsregister, in denen die Geburten, Heiraten und Sterbefälle der Bevölkerung beurkundet sind. Für die Erstschriften sind die Kommunen zuständig."


      Für die Zeit, als es Standesämter gab, wird es wohl so sein. Für die Jahre davor muss ich wohl noch mal genauer im Verzeichnisbaum suchen, ob man fürs gleiche Jahr auch Erstschriften findet. Aber ja, es wirkt mit den Unterschriften nicht wie ein Duplikat.

      Viele Grüße,
      Johannes

      Kommentar

      • Ralf-I-vonderMark
        Super-Moderator

        • 02.01.2015
        • 3302

        #4
        Hallo zusammen,

        das Personenstandsarchiv Rheinland-Pfalz archiviert für das ganze Bundesland die Zweitschriften der Zivil- und Personenstandsregister, da für die Erstschriften die Kommunen zuständig sind.
        vgl. https://lav.rlp.de/geschichte-entdec...enstandsarchiv

        „Seit 2021 erfolgt die Digitalisierung ganzer Registerbände bis zum Stichjahr 1880, seit 2025 bis zum Stichjahr 1895. Dabei gehen wir kreisweise vor. Von welchen Kreisen bereits Register digitalisiert wurden, entnehmen Sie der Datei „Digitalisierung im Personenstandsarchiv Rheinland-Pfalz“.
        vgl. https://lav.rlp.de/geschichte-entdec...igitalisierung

        Demnach nehme ich an, dass bei APERTUS überwiegend nur die Zweitschriften online einsehbar sind, welche keine Originalunterschrift enthalten; da es sich nur um eine von dem Standesbeamten angefertigtes beglaubigte Abschrift handelt.
        Denn § 14 aus dem Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 lautet:
        „Von jeder Eintragung in das Register ist von dem Standesbeamten an demselben Tage eine von ihm zu beglaubigende Abschrift in ein Nebenregister einzutragen.“

        Zwar betrifft die Anfrage das Jahr 1865, so dass die Beurkundung des Zivilstandes der Bürger nach den Regeln des ursprünglichen französischen Zivilstandsrechts erfolgte. Denn nach dem Zusammenbruch der napoleonischen Herrschaft wurde auf den linkrheinischen Gebieten das französische Zivilstandsregisterwesen als „rheinisches“ Recht weitergeführt. Aber auch das französisch-rheinische Zivilstandsrecht sah die doppelte Führung je eines Geburten-, Heirats- und Sterberegisters pro Jahr vor.

        Fraglich ist daher, ob die Erst- oder die Zweitschrift digitalisiert worden ist.

        Viele Grüße
        Ralf

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