Abwesenheitserklärung BLENKNER
Durch Urteil der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Trier vom 9. Januar 1900 ist die Dienstmagd
Margaretha Blenkner aus Trier
für abwesend erklärt worden.
Cöln den 1. Februar 1900.
Der Ober - Staatsanwalt . gez. RABE
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1900
Durch Urteil der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Trier vom 9. Januar 1900 ist die Dienstmagd
Margaretha Blenkner aus Trier
für abwesend erklärt worden.
Cöln den 1. Februar 1900.
Der Ober - Staatsanwalt . gez. RABE
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1900
Kommentar