Ausgabe 19 vom 13. April 1822
Der Tischlergeselle Heinrich Wilhelm Achmus hat den von der Polizei- Behörde zu Nienburg am 31. Juli 1820 ausgestellten, zu Wietzen prolongirten, demnächst in Paderborn visirten Paß zwischen Paderborn und Lichtenau verlohren.
Dieser Paß wird hierdurch für ungültig erklärt und der jetzige etwaige Besitzer desselben angewiesen, selbigen unverzüglich an die nächste Orts- Polizeibehörde abzuliefern.
Minden den 21.März 1822
Der Maurer- Geselle Christoph Keim aus Orsla im Vogtlande hat seinen zu Ebersdorff ausgestellten, am 22. Februar zu Wiedenbrück visirten Paß zu Paderborn verloren.
Dieser Paß wird hierdurch für ungültig erklärt und der jetzige etwaige Besitzer desselben angewiesen, selbigen unverzüglich an die nächste Orts- Polizeibehörde abzuliefern.
Minden den 30. März 1822
Der Tischlergeselle Heinrich Wilhelm Achmus hat den von der Polizei- Behörde zu Nienburg am 31. Juli 1820 ausgestellten, zu Wietzen prolongirten, demnächst in Paderborn visirten Paß zwischen Paderborn und Lichtenau verlohren.
Dieser Paß wird hierdurch für ungültig erklärt und der jetzige etwaige Besitzer desselben angewiesen, selbigen unverzüglich an die nächste Orts- Polizeibehörde abzuliefern.
Minden den 21.März 1822
Der Maurer- Geselle Christoph Keim aus Orsla im Vogtlande hat seinen zu Ebersdorff ausgestellten, am 22. Februar zu Wiedenbrück visirten Paß zu Paderborn verloren.
Dieser Paß wird hierdurch für ungültig erklärt und der jetzige etwaige Besitzer desselben angewiesen, selbigen unverzüglich an die nächste Orts- Polizeibehörde abzuliefern.
Minden den 30. März 1822
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