Trugen die Standesbeamten auch den Tod ihrer eigenen Frauen ein?

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  • Friedrich
    Moderator
    • 02.12.2007
    • 11354

    Trugen die Standesbeamten auch den Tod ihrer eigenen Frauen ein?

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: zwischen 1918 und 1930
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Neuengeseke
    Konfession der gesuchten Person(en): ev.
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken): Standesamtliche Nebenregister Sterbefälle Neuengeseke
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive): s.o.



    Moin zusammen,


    ich habe folgendes Problem: Seit ca. 1900 lebte in Neuengeseke ein Lehrer Wilhelm Funke, der 1930 verwitwet nach Lippstadt zog. Er war gleichzeitig Standesbeamter. Seine Frau muss zwischen 1918 (da war sie einem Brief zufolge noch auf der Beerdigung ihres Vaters) und 1930 gestorben sein. In den standesamtlichen Nebenregistern finde ich ihren Tod allerdings nicht. Kann es sein, dass ihr Mann, der als Standesbeamter den Tod ja hätte eintragen müssen, dies schlichtweg vergessen hat, oder war es üblich, einen Kollegen in der Nachbarschaft zu bitten, dies im Nachbarbezirk zu tun? Wer hat davon Ahnung?



    Vielen Dank im Voraus!


    Friedrich


    PS: Anfrage bei der zuständigen Kirchengemeinde bisher ohne Antwort.
    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)
  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 5981

    #2
    Hallo Friedrich,

    nun hast Du die arme Pfarramtssekretärin aber ins Schwitzen gebracht: woher soll die denn wissen, wie die Standesbeamten früher gearbeitet haben?

    Viele Grüße
    consanguineus
    Suche:

    Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
    Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
    Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
    Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
    Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
    Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

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    • BAHC
      Erfahrener Benutzer
      • 23.07.2007
      • 1261

      #3
      Hallo Friedrich,


      kann sie nicht auch in einem umliegenden Krankenhaus verstorben sien, wo ein andeeres Standesamt zuständig war?


      Viele Grüße


      Birgit

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      • Andre_J
        Erfahrener Benutzer
        • 20.06.2019
        • 2016

        #4
        Die Frau muß nicht zwangsläufig am Wohnort ins Sterberegister eingetragen werden, sondern beim Zuständigen Standesamt des Todesortes.

        Sofern sie in einem Krankenhaus verstarb, wird es also wohl in Soest gewesen sein, beim Tod in der Irrenanstalt in Lengerich oder anderswo, und bei einem Verkehrsunfall auf Straße oder Schiene beim Standesamt, wo der Unfall passierte.

        Davon ab, habe ich durchaus schon eine Geburtsbescheinigung eines Gemeindevorstehers für die eigene Tochter gesehen. Dabei war er eigentlich nicht zuständig gewesen, sondern der Bürgermeister der Bürgermeisterei. Hat aber bei der Vorlage zur Hochzeit der Tochter in den Niederlanden anscheinend niemanden gestört.

        Gruß,
        Andre_J
        Gruß,
        Andre

        Kommentar

        • Friedrich
          Moderator
          • 02.12.2007
          • 11354

          #5
          Dass die Eintragung beim Standesamt des Todesortes erfolgt, wusste ich. Meine Frage bezog sich auch mehr auf die Tatsache, dass ein Standesbeamter beim Tod seiner Frau ja den Eintrag relativ zeitnah erstellt, und das kann ich mir für den Witwer in der Situation nicht unbedingt vorstellen. Der hat in dem Augenblick ja auch anderes zu tun. Bei der Geburt eines Kindes liegen die emotionalen Verhältnisse doch ein wenig anders, finde ich.


          Was das Krankenhaus angeht, hatte ich die gleiche Überlegung und entsprechend in Soest nachgeschaut. Leider Fehlanzeige.


          Friedrich
          "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
          (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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          • AKocur
            Erfahrener Benutzer
            • 28.05.2017
            • 1371

            #6
            Zitat von Friedrich Beitrag anzeigen
            Kann es sein, dass ihr Mann, der als Standesbeamter den Tod ja hätte eintragen müssen, dies schlichtweg vergessen hat, oder war es üblich, einen Kollegen in der Nachbarschaft zu bitten, dies im Nachbarbezirk zu tun? Wer hat davon Ahnung?
            Ich spekuliere mal, aber eine Eintragung durch einen Kollegen im Nachbarbezirk kann ich mir schon aufgrund der Zuständigkeit gar nicht vorstellen. Der Tod muss ja im richtigen Buch stehen, wenn der Kollege also übernommen hätte (was durchaus denkbar wäre!), dann müsste der Sterbefall dennoch immer am korrekten Ort eingetragen werden. Und daran hätte mindestens der Kollege gedacht. Dass ein Standesbeamter mal durch jemanden anderen vertreten wurde, habe ich schon öfters bemerkt, üblicherweise allerdings über einen Zeitraum der Krankheit des Beamten suggeriert. (Kann aber auch gut sein, dass es mir nur dann aufgefallen ist.)
            Schlichtes vergessen kann ich mir auch kaum vorstellen. Man brauchte doch die Sterbebescheinigung für einige Dinge nach dem Tod, da wäre doch sicher schnell aufgefallen, wenn es vergessen worden wäre.

            Hast du schon das KB durchgesehen ob sie da eventuell drinsteht? Krankenhäuser gibt es ja auch noch an anderen Orten als Soest. Und plötzlicher Tod irgendwo anders (z.B. Wohnorte von Verwandten) ist natürlich auch immer möglich.

            LG,
            Antje

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            • Friedrich
              Moderator
              • 02.12.2007
              • 11354

              #7
              Moin Antje,


              was das KB angeht: Ich warte länger schon auf Antwort der Gemeinde. Ist leider nicht bei Archion. Selbst wenn die gute Frau anderswo starb, kann sie ja in ihrem Wohnort beerdigt sein und im KB auftauchen. Das ist soweit plausibel. Aber hinsichtlich der Kirche hänge ich quasi in den Seilen.


              Friedrich
              "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
              (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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              • Andre_J
                Erfahrener Benutzer
                • 20.06.2019
                • 2016

                #8
                Noch ein Einwand dagegen:

                Die Sterberegister wurden auch mit dem Melderegister des Landkreises abgeglichen. So habe ich bei einigen Sterbeurkunden den Hinweis gefunden, dass laut Einwohnerregister Namen der Eltern, Beruf oder andere Details falsch warem, und per Randnotiz richtiggestellt wurden.

                Dies insbesondere im Zusammenhang mit Meldung der Militärbehörden zu den Gefallenen des 1. Weltkriegs. Diese wurden übrigens (im Gegensatz zu zivilen Todesfällen) immer am letzten Wohnort gemeldet, und nicht am Todesort. Auch dann, wenn sie in einem Lazarett in Deutschland verstarben. Bei manchen Vermissten kam die Meldung auch erst Jahre nach Kriegsende.

                Ausnahme von der Ausnahme: Das Kriegsgefangenenlager Dülmen hatte ein eigenes Sterberegister von 1917 bis 1919. Dort sind allerdings nur nicht-deutsche Gefangene verzeichnet.

                Gruß,
                Andre_J
                Gruß,
                Andre

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                • Horst von Linie 1
                  Erfahrener Benutzer
                  • 12.09.2017
                  • 21163

                  #9
                  Nein, tat er nicht.

                  Guten Tag,
                  eintragen vielleicht, aber unterschreiben: Nein.
                  Den Tod seiner Ehefrau hätte sein Vertreter beglaubigen müssen.
                  Hier ist der Standesbeamte Oswald Roschke in Schweinitz Kreis Grünberg:

                  Als sein Sohn geboren wird, unterschreibt sein Vertreter.
                  Es ist auch nicht die gewohnte Handschrift. Also stammt der Eintrag von seinem Vertreter.
                  Allerdings hat es sich Roschke nicht nehmen lassen, dass Wort "unterschrieben" selbst anzubringen. Hätte er wohl nicht gedurft.
                  Zuletzt geändert von Horst von Linie 1; 23.06.2020, 14:11.
                  Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
                  Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
                  Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

                  Und zum Schluss:
                  Freundliche Grüße.

                  Kommentar

                  • Friedrich
                    Moderator
                    • 02.12.2007
                    • 11354

                    #10
                    Moin zusammen,


                    ich gehe nach Euren Antworten davon aus, dass ich den Tod der Frau des Standesbeamten an einem anderen Ort suchen muss. Danke für Eure Denkanstöße!


                    Friedrich
                    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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