Düsseldorfer Amtsblatt 1837
Von Seiten des Belgischen Gouvernements ist die Auslieferung von Julius de Wellens und Ferdinand Joseph Cogels beide aus Brüssel, welche wegen betrügerischen Bankerotts vor die dortigen Uffisen verwiesen worden sind, beantragt worden.
Ich ersuche daher die sämmtlichen Polizeibehörden des Bezirks auf die beiden vorgedachten flüchtigen Individuen zu vigilieren, sie im Betretungsfalle arretiren und mir vorführen zu lassen.
Düsseldorf, den 28. Januar 1837
Der Ober-Prokurator: Schnaase
Düsseldorfer Amtsblatt 1837
Bei dem wegen Landstreicherei hier zur Untersuchung gezogenen Schmiedegesellen Wilhelm Dahmen aus Zonhoven in Belgien sind die nachbenannten, von ihm angeblich auf der Landstraße nach Xanten gefundenen, aber wahrscheinlich gestohlenen Sachen, nämlich: 14 Frauenmützen meist gestickt; ein kleines nesselnes Halstuch, eine Menge Spitzen, vier Spitzenkragen, vier etwa acht Ellen lange schmale Spitzen und mehrere kleine Lappen von Tüll und Spitzen, angehalten und in Beschlag genommen worden, und ersuche ich Jeden, der über deren Herkunft Auskunft zu geben vermag, seiner Ortsbehörde oder mir davon baldige Anzeige zu machen.
Cleve, den 29. März 1837
Der Ober-Prokurator: Bessel
Düsseldorfer Amtsblatt 1837
In Folge amtlicher Mittheilung haben zu Anfang v. M. die beiden Söhne eines Einwohners von Haan von 5 resp. 2 Jahren durch übermäßigen Genuß von Branntwein, welchen dieselben heimlicherweise und aus unverschlossenen Behältern im Uebermaaße zu sich genommen hatten, sich in höchst lebensgefährlichem Zustande versetzt und der ältere Knabe ist Tages drauf bereits an convulsivischen Zufällen verstorben.
Wir nehmen von diesem traurigen Vorfalle Veranlassung sämmtlchen Eltern und Pflegern wiederholt die genaueste Vorsicht bei nothwendiger Zurücklassung ihrer Kinder in den Wohnungen zu empfehlen.
Auch wird den Ortsbehörden erneuert zur Pflicht gemacht, bei Unglücksfällen solcher Art, welche vernachläßigter Aufsicht beizumessen ist, die Einleitung einer Untersuchung im gesetzlichen Wege zu veranlassen.
Düsseldorf, den 16. Juni 1837
Düsseldorfer Amtsblatt 1837
Im Monate Juni d. J. ereignete sich in einer benachbarten belgischen Stadt der Fall, daß durch den Genuß von gefärbtem (mit Grünspan oder Parisergrün bestrichene) Backwerke eine ganze Familie beinahe vergiftet und nur durch schleunigst angewandte ärztliche Mittel gerettet worden ist.
Dieser Vorfall verlaßt uns, das Publikum vor dem Genuße dergleichen gefärbten Backwerks hiedurch ernstlich zu warnen.
Düsseldorf, den 15. August 1837
Düsseldorfer Amtsblatt 1837
Dem Wegebaumeister Brüggerhof ist vom Königl. hohen Finanz-Ministerio stattet worden, seinen Wohnsitz von Reusrath nach Hilden zu verlegen.
Düsseldorf, den 28. August 1837
Düsseldorfer Amtsblatt 1837
Der Buchhändler Friedr. Amberger zu Solingen, seit mehreren Jahren mit rastloser Thätigkeit den menschenfreundlichen Plan der Gründung eines Waisenhauses in seiner Vaterstadt verfolgend, hat bereits die Kaufgelder eines zu diesem Zweck erworbenen Lokals zum Theil aus dem Debit einer lithographischen Zeichnung der Stadt Solingen bestritten. Er hofft nun die Einrichtungskosten aus dem weiteren Debit einer zweiten lithographischen Zeichnung "die betende Waise" darstellend zu gewinnen, und hat den Preis derselben auf 15 Sgr. festgesetzt, ohne jedoch der Mildthätigkeit edler Menschenfreunde Schranken setzen zu wollen.
Bei der wohlthätigen Absicht, welche der Herausgeber sich zum Ziele setzt, hat das Königliche Oberpräsidium der Rheinprovinz seinem Ansuchen nachgegeben, und uns unterm 18. d. M. beauftragt, das Unternehmen zur Unterstützung und Theilnahme zu empfehlen.
Düsseldorf, den 31. August 1837
Von Seiten des Belgischen Gouvernements ist die Auslieferung von Julius de Wellens und Ferdinand Joseph Cogels beide aus Brüssel, welche wegen betrügerischen Bankerotts vor die dortigen Uffisen verwiesen worden sind, beantragt worden.
Ich ersuche daher die sämmtlichen Polizeibehörden des Bezirks auf die beiden vorgedachten flüchtigen Individuen zu vigilieren, sie im Betretungsfalle arretiren und mir vorführen zu lassen.
Düsseldorf, den 28. Januar 1837
Der Ober-Prokurator: Schnaase
Düsseldorfer Amtsblatt 1837
Bei dem wegen Landstreicherei hier zur Untersuchung gezogenen Schmiedegesellen Wilhelm Dahmen aus Zonhoven in Belgien sind die nachbenannten, von ihm angeblich auf der Landstraße nach Xanten gefundenen, aber wahrscheinlich gestohlenen Sachen, nämlich: 14 Frauenmützen meist gestickt; ein kleines nesselnes Halstuch, eine Menge Spitzen, vier Spitzenkragen, vier etwa acht Ellen lange schmale Spitzen und mehrere kleine Lappen von Tüll und Spitzen, angehalten und in Beschlag genommen worden, und ersuche ich Jeden, der über deren Herkunft Auskunft zu geben vermag, seiner Ortsbehörde oder mir davon baldige Anzeige zu machen.
Cleve, den 29. März 1837
Der Ober-Prokurator: Bessel
Düsseldorfer Amtsblatt 1837
In Folge amtlicher Mittheilung haben zu Anfang v. M. die beiden Söhne eines Einwohners von Haan von 5 resp. 2 Jahren durch übermäßigen Genuß von Branntwein, welchen dieselben heimlicherweise und aus unverschlossenen Behältern im Uebermaaße zu sich genommen hatten, sich in höchst lebensgefährlichem Zustande versetzt und der ältere Knabe ist Tages drauf bereits an convulsivischen Zufällen verstorben.
Wir nehmen von diesem traurigen Vorfalle Veranlassung sämmtlchen Eltern und Pflegern wiederholt die genaueste Vorsicht bei nothwendiger Zurücklassung ihrer Kinder in den Wohnungen zu empfehlen.
Auch wird den Ortsbehörden erneuert zur Pflicht gemacht, bei Unglücksfällen solcher Art, welche vernachläßigter Aufsicht beizumessen ist, die Einleitung einer Untersuchung im gesetzlichen Wege zu veranlassen.
Düsseldorf, den 16. Juni 1837
Düsseldorfer Amtsblatt 1837
Im Monate Juni d. J. ereignete sich in einer benachbarten belgischen Stadt der Fall, daß durch den Genuß von gefärbtem (mit Grünspan oder Parisergrün bestrichene) Backwerke eine ganze Familie beinahe vergiftet und nur durch schleunigst angewandte ärztliche Mittel gerettet worden ist.
Dieser Vorfall verlaßt uns, das Publikum vor dem Genuße dergleichen gefärbten Backwerks hiedurch ernstlich zu warnen.
Düsseldorf, den 15. August 1837
Düsseldorfer Amtsblatt 1837
Dem Wegebaumeister Brüggerhof ist vom Königl. hohen Finanz-Ministerio stattet worden, seinen Wohnsitz von Reusrath nach Hilden zu verlegen.
Düsseldorf, den 28. August 1837
Düsseldorfer Amtsblatt 1837
Der Buchhändler Friedr. Amberger zu Solingen, seit mehreren Jahren mit rastloser Thätigkeit den menschenfreundlichen Plan der Gründung eines Waisenhauses in seiner Vaterstadt verfolgend, hat bereits die Kaufgelder eines zu diesem Zweck erworbenen Lokals zum Theil aus dem Debit einer lithographischen Zeichnung der Stadt Solingen bestritten. Er hofft nun die Einrichtungskosten aus dem weiteren Debit einer zweiten lithographischen Zeichnung "die betende Waise" darstellend zu gewinnen, und hat den Preis derselben auf 15 Sgr. festgesetzt, ohne jedoch der Mildthätigkeit edler Menschenfreunde Schranken setzen zu wollen.
Bei der wohlthätigen Absicht, welche der Herausgeber sich zum Ziele setzt, hat das Königliche Oberpräsidium der Rheinprovinz seinem Ansuchen nachgegeben, und uns unterm 18. d. M. beauftragt, das Unternehmen zur Unterstützung und Theilnahme zu empfehlen.
Düsseldorf, den 31. August 1837
Kommentar