Heinrich Zimmerman geb.03.10.1875

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  • Enzo61
    Benutzer
    • 15.07.2025
    • 6

    Heinrich Zimmerman geb.03.10.1875

    Guten Abend an die Forenmitglieder
    Mein Name ist Heinz Zimmermann,und komme aus Gladenbach. Möchte etwas über meine vorfahren, erfahren. Bei der jetzigen Suche geht es um oben genannten Heinrich Zimmermann. Es war mein Urgroßopa väterlicher Seite. Ich weiß nicht, wo er geboren wurde, nur dass er in 1965 gestorben ist. Er wurde in Gladenbach Ortsteil Sinkershausen beerdigt. Dort hat er auch seinerzeit ein Haus in der Schmitgasse gebaut. Vielleicht kann man mir hier ja etwas weiterhelfen. Ich bin Jahrgang 1961,und kann mich nur vage an ihn erinnern.
    Danke schon mal im voraus Gruß Heinz
  • Beggusch
    Erfahrener Benutzer
    • 02.12.2012
    • 1473

    #2
    Über seine Sterbeurkunde findest du den Geburtsort heraus. Gruß Beggusch

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    • Gastonian
      Moderator
      • 20.09.2021
      • 5462

      #3
      Hallo Heinz:

      Der standesamtliche Sterbeeintrag ist noch nicht online bei lagis-hessen.de verfügbar (60-jährige Schutzfrist - 1965 wird also nächstes Jahr freigeschaltet). Aber beim zuständigen Stadtarchiv oder Kreisarchiv wirst Du schon eine Kopie beantragen können (das Standesamt wird dir sagen können, in welches Archiv die Register abgeliefert werden).

      VG

      --Carl-Henry
      Wohnort USA - zur Zeit auf Archivreise in Deutschland

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      • Enzo61
        Benutzer
        • 15.07.2025
        • 6

        #4
        Zitat von Beggusch Beitrag anzeigen
        Über seine Sterbeurkunde findest du den Geburtsort heraus. Gruß Beggusch
        Guten Abend, will nächste Woche mal auf die Gemeinde Gladenbach und nachfragen.
        Gruß Heinz

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        • Enzo61
          Benutzer
          • 15.07.2025
          • 6

          #5
          Zitat von Gastonian Beitrag anzeigen
          Hallo Heinz:

          Der standesamtliche Sterbeeintrag ist noch nicht online bei lagis-hessen.de verfügbar (60-jährige Schutzfrist - 1965 wird also nächstes Jahr freigeschaltet). Aber beim zuständigen Stadtarchiv oder Kreisarchiv wirst Du schon eine Kopie beantragen können (das Standesamt wird dir sagen können, in welches Archiv die Register abgeliefert werden).

          VG

          --Carl-Henry
          Guten Abend Carl Henry, habe im Sterberegister von Gladenbach nachgeschaut Online, aber leider war 1965 nicht dabei. Also bei denen mal vorstellig werden. Ist ja nur 3 km von mir weg.
          Gruß Heinz

          Kommentar

          • Enzo61
            Benutzer
            • 15.07.2025
            • 6

            #6
            Guten Morgen so kleines Update bin fündig geworden zu meinem Uropa. Geboren 02.10.1875 in Sinkerhausen. Das lustige an der Geschichte, ist es hieß immer er hieße auch Heinrich, und angeblich hätte es auch so auf den Grabstein gestanden. Daran kann ich mich leider nicht mehr erinnern, aber jetzt kommt es getauft war er auf den Namen Paulus. Habe natürlich gleich auch noch andere Sachen familienmäßig eingesehen, und da bin ich seinerseits immer auf den Namen Paulus. Es hieß immer Uropa Heinrich, Opa Heinrich was stimmt, und mein Vater Heinrich was auch stimmt. Werde jetzt noch mal nachhaken ob wirklich auf dem Grabstein Heinrich stand. Das wäre, wenn es so war schon sehr ungewöhnlich.
            Gruß Heinz

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            • Werner52
              Erfahrener Benutzer
              • 25.06.2025
              • 258

              #7
              Zitat von Gastonian Beitrag anzeigen
              Der standesamtliche Sterbeeintrag ist noch nicht online bei lagis-hessen.de verfügbar (60-jährige Schutzfrist - 1965 wird also nächstes Jahr freigeschaltet).
              Hallo Carl-Henry,

              sind es bei Sterbeurkunden nicht 30 Jahre? Also bis 1994 sollten alle Sterbeurkunden z.Zt. öffentlich sein.

              60 Jahr bezieht sich auf das Archivgesetz betref. allg. Archivgut, wenn weder Ge noch To nachweisbar sind, dann 60 Jahre nach Entstehung der Akte.

              In diesem Fall ist aber der Tod nachgewiesen, dann wäre es betref. diesem personenbezogenen Archivgut - nicht der Sterbeurkunde - nur 10 Jahre Sperrzeit.

              Schau mal: https://wiki.genealogy.net/Schutzfrist

              Gruß
              Werner

              Kommentar

              • Werner52
                Erfahrener Benutzer
                • 25.06.2025
                • 258

                #8
                Hallo Heinz,

                Paulus hieß er wohl und unterschrieb auch so.

                Zimmermann Paulus Tr 001.jpg

                Zimmermann Paulus Tr 002.jpg

                Zimmermann Paulus Tr 003.jpg

                Gruß
                Werner

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                • Gastonian
                  Moderator
                  • 20.09.2021
                  • 5462

                  #9
                  Zitat von Werner52 Beitrag anzeigen

                  sind es bei Sterbeurkunden nicht 30 Jahre? Also bis 1994 sollten alle Sterbeurkunden z.Zt. öffentlich sein.

                  Hallo Werner:

                  30 Jahre ist die allgemeine Schutzfrist, danach sind die Sterbeurkunden öffentlich - aber nicht online. Das Hessische Staatsarchiv benutzt eine 60-jährige Schutzfrist für die Online-Stellung der Register bei lagis-hessen.de - das ist worauf ich mich bezogen habe.

                  VG

                  --Carl-Henry
                  Wohnort USA - zur Zeit auf Archivreise in Deutschland

                  Kommentar

                  • Werner52
                    Erfahrener Benutzer
                    • 25.06.2025
                    • 258

                    #10
                    Hallo Carl-Henry!

                    Vielen Dank für die Aufklärung. Ich hatte von dieser 60 Jahre Frist betref. Sterbeurkunden noch nichts gelesen/gehört. Man findet die "hessische Erklärung" dafür hier, vorletzter Absatz unten.

                    Ganz ehrlich: Ich verstehe nicht, was die Frau Limper dort schreibt. Es heißt nämlich:

                    "Kann weder das Geburts- noch das Sterbedatum der betroffenen Personen festgestellt werden, wird eine Frist von 60 Jahren nach Erstehung der Unterlagen angewandt. Aus diesen Gründen sind die Sterbenebenregister, die den Großteil der Bände ausmachen, online erst nach dem Ablauf der 60-Jahresfrist zugänglich."

                    Welcher Sterbeurkunde kann man denn das Geburtsdatum/jahr nicht entnehmen und vor allem, welcher Sterbeurkunde kann man denn das Sterbedatum nicht entnehmen?

                    Gruß
                    Werner

                    Kommentar

                    • Gastonian
                      Moderator
                      • 20.09.2021
                      • 5462

                      #11
                      Hallo Werner:

                      Es handelt sich nicht um die Daten des Verstorbenen, sondern um die Daten anderer in den Einträgen erwähnten Personen. Wie sie weiter oben schreibt, betrifft dies insbesondere die Eltern von früh verstorbenen Kindern. Da man ja nicht jede 30-Jahre-alte Sterbeurkunde dahin überprüfen will, ob darin vielleicht noch lebende Eltern eines verstorbenen Kleinkinds genannt werden, wird halt eine generelle 60-Jahre Frist benutzt. Bei 60 Jahre alten Sterbeurkunden ist die Wahrscheinlichkeit viel größer, dass die Eltern auch schon verstorben sind, aber auch da werden die Sterbeeinträge dahingehend überprüft ("Für diese wird eine seitengenaue Durchsicht eventueller schützenswerter Angaben für das jeweilige Freischaltungsjahr ebenfalls durchgeführt.").

                      VG

                      --Carl-Henry
                      Wohnort USA - zur Zeit auf Archivreise in Deutschland

                      Kommentar

                      • Werner52
                        Erfahrener Benutzer
                        • 25.06.2025
                        • 258

                        #12
                        Hallo Carl-Henry,

                        ich habe um das Jahr 2017 Sterbeurkunden von 1985 in einem Großstadtarchiv vorgelegt bekommen - also nur etwas über 30 Jahre nach dem Tod. Ich gehe weiterhin davon aus, daß das der momentane Stand in der BRD ist.

                        Bei Ancestry sind die Berliner Sterbeurkunden aktuell bis 1985 online. Also 20 Jahre mehr als bei den Hessen.

                        Schaut man sich exemplarisch dort die Sterbeurkunden für das Sta Wilmersdorf (Berlin-West) an, wurden darin außer dem Toten genannt:
                        1874-1919/20: Eltern und ggf. Ehegatte sowie der Anzeigende
                        1921-1938: ggf. Ehegatte sowie der Anzeigende
                        1938-1945: Eltern und ggf. Ehegatte sowie der Anzeigende
                        1946-1985: ggf. Ehegatte sowie der Anzeigende

                        Ergänzung: In Hessen (übrige BRD?) wurden bis 1957 die Eltern vermerkt!

                        Somit spielen hier früh verstorbene Kinder gar keine Rolle, weil seit 1946 bzw. 1958 keine Eltern mehr genannt werden.

                        Was man also für die Jgg. 1965-1994 in Hessen noch schützen möchte, ist:

                        der Anzeigende - das ist fast immer ein Krankenhaus - sowie

                        der Ehegatte.

                        Da steht aber höchstens "Der Verstorbene war verheiratet mit Maria Müller geb. Meier".

                        Und daß Hans Müller mit Maria Meier verheiratet war, darf in Hessen erst 60 Jahre nach Hans' Tod im Internet bekannt gemacht werden?

                        Is ebe suu - wie man mancherorts sagt ...

                        Gruß
                        Werner

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                        • Enzo61
                          Benutzer
                          • 15.07.2025
                          • 6

                          #13
                          Zitat von Werner52 Beitrag anzeigen
                          Hallo Heinz,

                          Paulus hieß er wohl und unterschrieb auch so.

                          Zimmermann Paulus Tr 001.jpg

                          Zimmermann Paulus Tr 002.jpg

                          Zimmermann Paulus Tr 003.jpg

                          Gruß
                          Werner
                          Guten Abend Werner die Unterlagen habe ich mir auch abfotografiert, und noch andere. Allerdings die Randnotiz habe ich nicht gesehen das ist jetzt auch neu für mich.
                          Gruß Heinz

                          Kommentar

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