Wann war man um 1800 im Fürstentum Waldeck volljährig?

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  • Friedrich
    Moderator

    • 02.12.2007
    • 11582

    Wann war man um 1800 im Fürstentum Waldeck volljährig?

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1800
    Genauere Orts-/Gebietseingrenzung: Waldeck
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive, Datenbanken): Onkel Googel, Suchfunktion dieses Forums


    Moin zusammen,

    wann war man um 1800 im damaligen Fürstentum Waldeck volljährig? Ich meine mich erinnern zu können, daß es zur Volljährigkeit hier im Forum schon mal was ausführliches gab; ich finde es nur nicht wieder.

    Das einzige, was ich mit Sicherheit sagen kann, ist, daß das Volljährigkeitsalter bei über 23 Jahren lag (vermutlich 25).

    Wer kann mir da auf die Sprünge helfen?

    Verbindlichen Dank!

    Friedrich
    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)
  • petzie
    Erfahrener Benutzer
    • 21.09.2009
    • 155

    #2
    Hallo Friedrich,
    mir schwebte auch 25 Jahre vor.
    Hier ist ein Link über die Volljährigkeit, vielleicht hilft er Dir ja auch weiter.



    Viele Grüße
    Petra

    Kommentar

    • Friedrich
      Moderator

      • 02.12.2007
      • 11582

      #3
      Moin Petra,

      danke für den Link. Den kenne ich allerdings schon. Ich bin mir aber sicher, daß es hier mal was zeitgenössischeres gab.

      Friedrich
      "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
      (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

      Kommentar

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