Jugendamt darf keine Auskunft geben

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  • Niene
    Erfahrener Benutzer
    • 16.11.2013
    • 198

    Jugendamt darf keine Auskunft geben

    Hallo,

    habe gerade eine Mail erhalten und dort steht, dass das Jugendamt nicht behilflich sein kann, da Akten des Jugendamtes dem besonderen Sozialdatenschutz unterliegen und Auskünfte an Dritte nicht möglich sind. :-(

    Ich habe nämlich ein Schreiben gefunden, dass 1931 seitens der Mutter eine Erklärung an das Jugendamt abgegeben wurde zwecks meines Opa´s.

    MfG




  • DaveMaestro
    Erfahrener Benutzer
    • 11.03.2012
    • 1622

    #2
    Renteversicherung

    Hallo Niene,

    gleiches gilt auch für die Unterlagen der Rentenversicherung, allerdings wäre ein Link zu Deinem anderen Beitrag zu dem Thema sinnvoll .
    Damit man auch weiß um was es geht bei diesem Beitrag.

    Ich glaube es ging um diesen Beitrag
    Hallo ! Ich habe ein Schreiben zwecks EMK Berlin´s ausgefüllt, leider wurde ja damals wohl viel zerstört. Es geht auch noch um Friedrichshain. Jetzt heißt es hoffen und bangen. Mein Urgroßvater könnte 1945 gefallen sein, wir wissen keine Geburts-oder Sterbedaten. Meine Urgroßmutter lebte allerdings 1955 auf jeden Fall in


    Gruß DM
    Zuletzt geändert von DaveMaestro; 04.03.2014, 12:33. Grund: Link ergänzt


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