Hallo Franz,
wie ich schon geschrieben habe, hast Du das Recht, die Deinen Ururopa betreffenden Teile der Grundstücksakte einzusehen. Du musst nur nachweisen, dass der der Nachkomme bist. Dann kannst Du die Akte persönlich einsehen. Wenn Du allerdings nicht persönlich vorbeischauen kannst, dann dauert es und es entstehen Kosten. Ich konnte damals die Akten fotografieren.
Beste Grüße
Cornelia
wie ich schon geschrieben habe, hast Du das Recht, die Deinen Ururopa betreffenden Teile der Grundstücksakte einzusehen. Du musst nur nachweisen, dass der der Nachkomme bist. Dann kannst Du die Akte persönlich einsehen. Wenn Du allerdings nicht persönlich vorbeischauen kannst, dann dauert es und es entstehen Kosten. Ich konnte damals die Akten fotografieren.
Beste Grüße
Cornelia
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