Königliches Kreis-Amtsblatt von Mittelfranken, Ansbach, den 12. Juni 1908
Mit Entschließung des K. Staatsministeriums des Innern vom 23. Mai 1908 Nr. 10339 wurde das durch die K. Allerhöchste Verordnung vom 24. Juni 1884 gestiftete Ehrenzeichen für Mitglieder der Feuerwehren den nachgenannten Personen verliehen.
Die entsprechende Anzahl der Ehrenzeichen und Legitimationen nebst den Verzeichnissen wird den Distriktsverwaltungsbehörden demnächst zugehen.
Für geeignete und baldige Zustellung ist Sorge zu tragen. Bezüglich der Aushändigung der Ehrenzeichen wird auf die Regierungsentschließung vom 4. April 1905 Nr. 9891 verwiesen.
Über den Vollzug der Zustellung ist bis 1. August lf. Js. zu berichten.
Ansbach, den 2. Juni 1908
Mit Entschließung des K. Staatsministeriums des Innern vom 23. Mai 1908 Nr. 10339 wurde das durch die K. Allerhöchste Verordnung vom 24. Juni 1884 gestiftete Ehrenzeichen für Mitglieder der Feuerwehren den nachgenannten Personen verliehen.
Die entsprechende Anzahl der Ehrenzeichen und Legitimationen nebst den Verzeichnissen wird den Distriktsverwaltungsbehörden demnächst zugehen.
Für geeignete und baldige Zustellung ist Sorge zu tragen. Bezüglich der Aushändigung der Ehrenzeichen wird auf die Regierungsentschließung vom 4. April 1905 Nr. 9891 verwiesen.
Über den Vollzug der Zustellung ist bis 1. August lf. Js. zu berichten.
Ansbach, den 2. Juni 1908
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