Kreis-Amtsblatt für Schwaben und Neuburg 1912:

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  • Pendolino
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    • 09.04.2009
    • 12105

    11. Das von Johann Lieb, Pfarrer und Kammerer in Waltenhofen im Jahre 1767 gestiftete Stipendium zu 84 M.
    Genußberechtigt sind Studierende des Lieb'schen Namens und Stammes, eventuell Studierende, welche in der Stadt Füssen geboren und heimatberechtigt sind.

    12. Das von Josef Lorenz, freires. Stadtpfarrer in Gundelfingen im Jahre 1728 gestiftete Stipendium zu 90 M. mit Präsentationsrecht des Stadtpfarrers zu Gundelfingen.
    Genußberechtigt sind Studierende aus der Verwandtschaft des Stifters, eventuell Studierende aus Gundelfingen und in dritter Linie solche aus Zusmarshausen.
    Den Stipendien ist auch Betreibung der Musik auferlegt.

    13. Das von Franz Xaver Prinzinger, Pfarrer in Egenhofen im Jahre 1709 ausschließlich für seine Verwandtschaft gestiftete Stipendium zu 240 M.
    Solche, die das Gymnasium schon absolviert haben und Theologie oder Juristprudenz studieren, gehen vor; in Ermangelung von solchen sind auch Gymnasialschüler genußberechtigt, jedoch nur zum Hälftebetrag.

    14. Das von Balthasar Reichardt, Dekan und Pfarrer in Oberroth im Jahre 1605 gestiftete Stipendium zu 85 M. 20 Pf.
    Genußberechtigt sind Studierende aus der Verwandtschaft des Stifters, event. Studierende aus der Pfarrei Oberroth, B.-A. Illertissen.

    15. Das von Johann Erhardt Rupprecht, Chorvikar bei St. Moritz in Augsburg im Jahre 1752 gestiftete Stipendium zu 171 M. 43 Pf.
    Genußberechtigt sind studierende Knaben vom elften Jahre an, welche von den 3 Schwestern des Stifters - Ursula Barbara Leypold, Maria Elisabeth Frank und Maria Ursula Brüderl zu Kemnath in der Oberpfalz - ehelich abstammen.
    Viele Grüße von Pendolino!

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    sowie aus der (Elch-) Niederung in Ostpreußen


    Dauersuche in Ostpreußen und im Memelland:
    Alles zu den Familiennamen Kumbartzky, Matzeit (Macait) und Petrick

    Weisheit ist nicht das Ergebnis der Schulbildung, sondern des lebenslangen Versuches, sie zu erwerben. (A. Einstein)

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    • Pendolino
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      • 09.04.2009
      • 12105

      16. Die von Michael Rupprecht, geistlicher Rat und Dekan in Dillingen, gebürtig von Kemnath in der Oberpfalz, im Jahre 1692 gestifteten Stipendien und zwar zwei zu je 520 M. und zwei zu je 280 M.
      Genußberechtigt sind die ehelichen Nachkommen der zwei Neffen des Stifters namens Erhardt Rupprecht, Bäcker in Kemnath, und Johann Thomas Rupprecht, Registrator in Kaisheim und später Klosterrichter in Spainshardt.

      17. Das von dem geistlichen Rate Ulrich Schaller aus Dillingen im Jahre 1602 gestiftete Stipendium zu 96 M.
      Anspruchsberechtigt sind zunächst Verwandte des Stifters, in Ermangelung von solchen Studierende, welche in Dillingen, event. in Günzburg oder im Hochstifte Augsburg geboren sind. Verwandte sind vom Studienbeginn an und ohne Rücksicht auf die Berufswahl genußberechtigt, andere Bewerber erst vom Eintritt in die achte Gymnasialklasse an und wenn sie sich dem Studium der Theologie am Lyzeum Dillingen widmen oder zu widmen gedenken.

      18. Die beiden von Gabriel Sedelmayr, Pfarrer zu Gundremmingen im Jahre 1621 gestifteten Stipendien zu je 150 M.
      Anspruchsberechtigt sind Verwandte des Stifters und, wenn solche nicht vorhanden, Studierende aus Holzheim, Gundremmingen und Aislingen. Wahl des geistlichen Berufes ist Bedingung.

      19. Das von Johann Michael Steiner, Dekan und Pfarrer zu Scheppach im Jahre 1817 gestiftete Stipendium zu 72 M.
      Anspruchsberechtigt sind zunächst Verwandte des Stifters, in zweiter Linie: Studierende aus der Pfarrei Scheppach oder Großkötz, alle unter der Bedingung, daß sie den geistlichen Beruf zu ergreifen gewillt sind.

      20. Das von der ledigen Rosalie Steiner von Görisried im Jahre 1787 gestiftete Stipendium zu 102 M. 86 Pf.
      Dasselbe ist bestimmt für einen Studierenden, welcher von einem der Geschwister der Stifterin namens Ulrich, Peter, Konrad, Georg, Sigmund, Eva und Veronika abstammt.
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        • 09.04.2009
        • 12105

        21. Das von Dr. Michael Strigl, gebürtig von Dillingen, Pfarrer in Ziemetshausen im Jahre 1630 gestiftete Stipendium zu 136 M. 50 Pf.
        Genußberechtigt sind Studierende aus der Verwandtschaft des Stifters, in zweiter Linie studierende Landmänner desselben.

        22. Das von Remigius Vogel, Dekan und Stadtpfarrer in Dillingen mit Testament vom 3. Dezember 1864 gestiftete Stipendium zu 149 M. 14 Pf.
        Anspruchsberechtigt sind die ehelichen Nachkommen der Geschwister des Stifters.

        Bewerbungsgesuche um eines der vorbezeichneten Stipendien sind die Meidung der Nichtberücksichtigung spätestens bis 15. August l. Jrs. bei der unterfertigten Administration einzureichen.
        Den Gesuchen sind die erforderlichen Belege (Verwandtschaftsnachweise, Studien-, Sitten- u. Vermögenszeugnisse, soweit erforderlich auch Heimatscheine, Nachweise über Pfarreiangehörigkeit, eheliche Geburt, Musikkenntnisse, Erklärungen über Berufswahl, usw.) beizugeben; auch haben die Bewerber ihre Konfession anzugeben.

        Augsburg, den 22. Juni 1912

        K. Stipendienfondsadministration Augsburg
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          • 09.04.2009
          • 12105

          Bekanntmachungen aus dem Beiblatt Nr. 57 zum Kreis-Amtsblatt für Schwaben und Neuburg von 1912

          Der Söldnerssohn Georg Gebler und der Weber Xaver Mayer in Ay, B.-A. Neu-Ulm, haben in der Nacht vom 12. auf 13. Mai 1912 die Taglöhnersehefrau Josepha Rueß und deren 8jährigen Sohn aus dem in Brand geratenen Anwesen Hs.-Nr. 24 in Ay durch ihr entschlossenes Eingreifen gerettet.
          Für diese menschenfreunliche und geistesgegenwärtige Handlungweise wird dem Georg Gebler und dem Xaver Mayer in Ay die öffentliche Anerkennung der K. Regierung ausgesprochen.

          Augsburg, den 25. Juni 1912

          K. Regierung von Schwaben und Neuburg, Kammer des Innern
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            • 12105

            Bekanntmachungen aus dem Beiblatt Nr. 57 zum Kreis-Amtsblatt für Schwaben und Neuburg von 1912

            Dem durch den Norddeutschen Lloyd in Bremen bevollmächtigten Agenten Karl Neuwihler in Wörishofen wird auf Grund der erfolgten Zulassung des Norddeutschen Lloyd zum Geschäftsbetrieb im Sinne des § 1 d. Ges. über das Auswanderungswesen vom 9. Juni 1897 die jederzeit beschränkbare und widerrufliche Erlaubnis erteilt, für die Rechnung der genannten Gesesellschaft im Regierungsbezirk Schwaben und Neuburg bei Vorbereitung, Vermittlung oder Abschluß von Verträgen über die Beförderung von Auswanderern nach außerdeutschen Ländern mitzuwirken.
            Seine Geschäfte in Zweigniederlassungen, durch Stellvertreter oder im Umherziehen zu betreiben ist dem Agenten ebenso untersagt wie die Besorgung derselben für andere als den obenbezeichneten Unternehmer oder auf eigene Rechnung.

            Augsburg, den 24. Juni 1912

            K. Regierung von Schwaben und Neuburg, Kammer des Innern.
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              • 09.04.2009
              • 12105

              Bekanntmachungen aus dem Beiblatt Nr. 58 zum Kreis-Amtsblatt für Schwaben und Neuburg von 1912

              Dem ledigen Dienstknecht Leo Reicherzer, geb. 16. März 1886 zu Laub, B.-A. Nördlingen, zuletzt in Stellung bei dem Ökonomen Johann Mengele in Frauenriedhausen, ist sein Dienstbotenbuch mit Zeugnissen zu Verlust gegangen.
              Die Gemeindebehörden werden ersucht, dasselbe, falls es ausfindig gemacht werden sollte, dem Bürgermeister von Frauenriedhausen zwecks Zustellung an Reicherzer zu übermitteln.

              Dillingen, den 27. Juni 1912

              K. Bezirksamt
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              • Pendolino
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                • 09.04.2009
                • 12105

                Bekanntmachungen aus dem Beiblatt Nr. 37 zum Kreis-Amtsblatt für Schwaben und Neuburg von 1912

                Der am 20. Januar 1860 in Börwang, Gde. Haldenwang, geborene Distriktsstraßenwärter Sebastian Mayr von Hopferbach, K. Bez.-Amts Markt Oberdorf, hat sich am 5. April 1912 aus seiner Wohnung entfernt und wird seitdem vermißt.
                Die bisher in vertraulicher Weise gepflogenen Erhebungen nach seinem Verbleiben waren ergebnislos.
                Es ist nunmehr die Vermutung begründet, daß sich Mayr ein Leid angetan hat.
                Mayr ist von großem hageren Körperbau, hat helle blaue Augen und stark abgebräunte Gesichtsfarbe und kurzen bloden Schnurrbart.
                Sachdienliche Mitteilungen wollen an das Bezirksamt Markt Oberdorf gerichtet werden.

                Markt Oberdorf, en 18. April 1912

                K. Bezirksamt

                Bekanntmachungen aus dem Beiblatt Nr. 58 zum Kreis-Amtsblatt für Schwaben und Neuburg von 1912

                Das Ausschreiben vom 18. April 1912 ist gegenstandslos geworden.

                Markt Oberdorf, den 27. Juni 1912

                K. Bezirksamt
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                  • 09.04.2009
                  • 12105

                  Bekanntmachungen aus dem Beiblatt Nr. 58 zum Kreis-Amtsblatt für Schwaben und Neuburg von 1912

                  Am 29. Mai 1912 wurde hier dem ledigen Taglöhner Franz Riegl von Landshut Invalidenkarte Nr. 14 mit ca. 30 Beitragsmarken und Arbeitszeugnis des Flußmeisters Keller in Sonthofen vom 18. Mai 1912 entwendet.
                  Es besteht die Vermutung, daß der unberechtigte Inhaber benannte Papiere als Legitimation benützt. Dem wolle entgegengetreten werden.

                  Kempten, den 2. Juli 1912

                  Stadtmagistrat
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                    • 12105

                    Bekanntmachungen aus dem Beiblatt Nr. 59 zum Kreis-Amtsblatt für Schwaben und Neuburg von 1912

                    Mit Beschluß vom Heutigen wurde die Änderung des Vornamens "Kreszenz" der am 9. Juli 1911 in Wagsberg geborenen Tochter des Landwirts Stefan Weißenberger dortselbst und dessen Ehefrau Kreszenz Weißenberger, geborne Enders in den Vornahmen "Amalie" genehmigt.

                    Memmingen, den 5. Juli 1912

                    K. Bezirksamt
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                      • 12105

                      Bekanntmachungen aus dem Beiblatt Nr. 61 zum Kreis-Amtsblatt für Schwaben und Neuburg von 1912

                      Der Fahrradhändler Albert Egli in Kempten wurde zur Ausbildung von Führern (Fahrzeugeigentümern und deren Chauffeuren) hinsichtlich solcher Kraftfahrzeuge in widerruflicher Weise ermächtigt, welche in seinem Geschäfte oder durch seine Vermittlung gekauft werden.

                      Augsburg, den 3. Juli 1912

                      K. Regierung von Schwaben und Neuburg, Kammer des Innern.
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                        • 09.04.2009
                        • 12105

                        Bekanntmachungen aus dem Beiblatt Nr. 61 zum Kreis-Amtsblatt für Schwaben und Neuburg von 1912

                        Am Mittwoch, den 8. Mai 1912, gegen 1/2 7 Uhr abends wurde der Malergehilfe Johann Glöckl von Kochel bei der Heimkehr von seiner Arbeitsstelle in Urfeld auf der alten Kesselbergstraße unweit deren Einmündung in die neue Kesselbergstraße bei Kochel durch einen Schuß getötet.
                        Johann Glöckl hatte am 8. Mai gegen 6 Uhr abends seinen Arbeitsplatz in Urfeld verlassen und sich auf den Heimweg nach Kochel auf der alten Kesselbergstraße gemacht. Bei der sogenannten Helmerhütte an dieser Straße war er noch dem Straßenbautaglöhner Kögl von Walchensee, der sich auf dem Rückweg von Kochel nach Walchensee befand, etwa um 6 Uhr begegnet.
                        Dem Kögl hatte sich kurz vor dieser Begegnung ein ihm unbekannter Mann angeschlossen, der sich nach dieser Begegnung wieder umwandte und dem Johann Glöckl nachging.
                        Diese Mannsperson kommt möglicherweise als der Täter in Betracht.
                        Mit Genehmigung des K. Staatsministeriums des Innern wird für die Ermittlung , Festnahme und Überführung des Täters eine Belohnung von 500 M. ausgesetzt.

                        München, den 3. Juli 1912

                        K. Regierung von Oberbayern, Kammer des Innern.
                        Viele Grüße von Pendolino!

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                          • 09.04.2009
                          • 12105

                          Bekanntmachungen aus dem Beiblatt Nr. 62 zum Kreis-Amtsblatt für Schwaben und Neuburg von 1912

                          Der Listenführer Franz Hage von Göggingen hat am 20. Mai 1912 den Schüler Josef Bablick von Göggingen, der beim Baden in der Wertach infolge plötzlich eintretenden Unwohlseins von der Strömung fortgerissen wurde, durch sein entschlossenes Eingreifen vom Tode des Ertrinkens gerettet.
                          Für diese menschenfreundliche und mutvolle Handlungsweise wird dem Franz Hage die öffentliche Anerkennung der K. Regierung ausgesprochen.

                          Augsburg, den 12. Juli 1912

                          K. Regierung von Schwaben und Neuburg, Kammer des Innern.
                          Viele Grüße von Pendolino!

                          Hier findet ihr Übersichten meiner Vorfahren aus Sachsen und Thüringen
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                          Dauersuche in Ostpreußen und im Memelland:
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                          • Pendolino
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                            • 09.04.2009
                            • 12105

                            Bekanntmachungen aus dem Beiblatt Nr. 62 zum Kreis-Amtsblatt für Schwaben und Neuburg von 1912

                            Der appr. Bader Georg Albrecht von Kempten hat am 21. Juni 1912 das 1 3/4 jährige Arbeiterkind Robert Achilles von dort, das beim Spielen in den Bachtelbach gefallen war, vom Tode des Ertrinkens gerettet.
                            Die Tat zeugt nach den Begleitumständen von großer Opferwilligkeit und Menschenfreundlichkeit. Dem Georg Albrecht wird daher die öffentliche Anerkennung ausgesprochen und eine Geldbelohnung von 20 M. zuerkannt.

                            Augsburg, den 12. Juli 1912

                            K. Regierung von Schwaben und Neuburg, Kammer des Innern.
                            Viele Grüße von Pendolino!

                            Hier findet ihr Übersichten meiner Vorfahren aus Sachsen und Thüringen
                            sowie aus der (Elch-) Niederung in Ostpreußen


                            Dauersuche in Ostpreußen und im Memelland:
                            Alles zu den Familiennamen Kumbartzky, Matzeit (Macait) und Petrick

                            Weisheit ist nicht das Ergebnis der Schulbildung, sondern des lebenslangen Versuches, sie zu erwerben. (A. Einstein)

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                            • Pendolino
                              Erfahrener Benutzer
                              • 09.04.2009
                              • 12105

                              Bekanntmachungen aus dem Kreis-Amtsblatt für Schwaben und Neuburg von 1912

                              Bekanntmachungen aus dem Beiblatt Nr. 62 zum Kreis-Amtsblatt für Schwaben und Neuburg von 1912

                              Der in Dittlofsroda beheimatete, daselbst am 27. Juni 1879 geborene Metzger Heinrich Schneider streunt im Lande umher und läßt sich trotz Arbeitsfähigkeit Armenunterstützungen auf Kosten seiner Heimatgemeinde verabreichen. Diese ersucht die Armenpflegen, dem Schneider - von dringenden Notfällen abgesehen - keinerlei Unterstützung zu gewähren und womöglich wegen Bettel und Landstreicherei und Überweisung an die Landespolizeibehörde herbeizuführen.

                              Hammelburg, den 10. Juli 1912

                              K. Bezirksamt
                              Viele Grüße von Pendolino!

                              Hier findet ihr Übersichten meiner Vorfahren aus Sachsen und Thüringen
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                              Dauersuche in Ostpreußen und im Memelland:
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                              Weisheit ist nicht das Ergebnis der Schulbildung, sondern des lebenslangen Versuches, sie zu erwerben. (A. Einstein)

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                              • Pendolino
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                                • 09.04.2009
                                • 12105

                                Bekanntmachungen aus dem Beiblatt Nr. 62 zum Kreis-Amtsblatt für Schwaben und Neuburg von 1912

                                Der verh. Taglöhner Max Halder, geb. am 6. Oktober 1864 in Ritzisried, beheimatet dortselbst, treibt sich seit längerer Zeit im Lande umher und verursacht seiner Heimatgemeinde durch Empfang von Reiseunterstützungen Kosten.
                                Die Gemeinde verweigert künftighin, von Notfällen abgesehen, den Ersatz solcher Kosten und bittet den Genannten nach Möglichkeit der Bestrafung wegen Landstreicherei und Bettelns zuzuführen.

                                Illertissen, den 11. Juli 1912

                                K. Bezirksamt
                                Viele Grüße von Pendolino!

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