Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: ca. 1853
Genauere Orts-/Gebietseingrenzung: Niederbayern, LG Wegscheid
Fernabfrage vor der Beitragserstellung genutzt [ja/nein]: nein
Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive, Datenbanken): Google
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Hallo,
ich würde gerne erfahren, inwiefern es Chancen gibt, einen ledigen Vater aufzuspüren.
Die Geburt war Ende 1852, ein eventueller Prozeß wohl danach.
Ich weiß nicht, ob es einen Prozeß gegeben hat. Zu dieser Zeit wurden ledige Väter im Taufbuch offenbar nur nachgetragen, wenn später eine Hochzeit stattfand. Das ist hier nicht der Fall.
Erst ab 1857 wurde öfter auf eine Mitteilung des LG Wegscheid verwiesen und dann der ledige Vater auch ohne Hochzeit nachgetragen.
Angaben "nach Angabe der Kindsmutter" sind zu dieser Zeit selten. Ich habe mal irgendwo gelesen (nur: wo?), dies sei behördlicherseits untersagt gewesen.
Wenn ich die Angaben hier lese:
müßte ich wohl dort anfragen ob es dort Akten gibt.
Meine Frage: Hat schonmal wer derartiges getan? Wie ist da die Erfolgsquote? Ich könnte mir vorstellen, daß nicht alle Akten aufgehoben wurden.

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