Gerichtsakten Vaterschaftsklagen 1853?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • gki
    Erfahrener Benutzer
    • 18.01.2012
    • 5136

    Gerichtsakten Vaterschaftsklagen 1853?

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: ca. 1853
    Genauere Orts-/Gebietseingrenzung: Niederbayern, LG Wegscheid
    Fernabfrage vor der Beitragserstellung genutzt [ja/nein]: nein
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive, Datenbanken): Google



    Hallo,

    ich würde gerne erfahren, inwiefern es Chancen gibt, einen ledigen Vater aufzuspüren.

    Die Geburt war Ende 1852, ein eventueller Prozeß wohl danach.

    Ich weiß nicht, ob es einen Prozeß gegeben hat. Zu dieser Zeit wurden ledige Väter im Taufbuch offenbar nur nachgetragen, wenn später eine Hochzeit stattfand. Das ist hier nicht der Fall.

    Erst ab 1857 wurde öfter auf eine Mitteilung des LG Wegscheid verwiesen und dann der ledige Vater auch ohne Hochzeit nachgetragen.

    Angaben "nach Angabe der Kindsmutter" sind zu dieser Zeit selten. Ich habe mal irgendwo gelesen (nur: wo?), dies sei behördlicherseits untersagt gewesen.

    Wenn ich die Angaben hier lese:


    müßte ich wohl dort anfragen ob es dort Akten gibt.

    Meine Frage: Hat schonmal wer derartiges getan? Wie ist da die Erfolgsquote? Ich könnte mir vorstellen, daß nicht alle Akten aufgehoben wurden.
    Gruß
    gki
  • Mechthild

    #2
    [quote=gki;516298
    Ich könnte mir vorstellen, daß nicht alle Akten aufgehoben wurden.
    [/quote]

    Bei dem Brand auf der Burg Trausnitz, (1961) welches ja das Archiv beherbergt, sind auch viele Akten dem Feuer zum Opfer gefallen, also einfach mal anfragen, ob Wegscheid "überlebt" hat.

    Schöne Grüße
    Mechthild

    Kommentar

    • Jürgen P.
      Erfahrener Benutzer
      • 07.03.2010
      • 1071

      #3
      Hallo,

      zu deiner letzten Frage, ich habe 2 Fälle recherchiert, einer aus dem Jahr 1873 der andere 1876. Erfolgsquote 100%.
      Die Vormundschaft-/Vaterschaftsakten stammen aus den Archiven der Landgerichte ä.O., in meinem Fall liegen diese im StA Bamberg.
      Stelle mit den dir vorliegenden Daten einfach eine Anfrage an das StA Landshut.

      Sollten dort keine Akten mehr vorliegen, gäbe es eine weitere Möglichkeit. Die Gemeindeverwaltung, hatte offensichtlich die Verpflichtung uneheliche Geburten an das Landgericht zu melden. Hintergrund war die Bestallung eines Vormundes und desssen Vereidigung.
      In manchen Gemeindearchiven lassen sich aus der Zeit/1853 noch Akten finden.

      Gruß Jürgen
      "Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen" (I.Kant)

      Kommentar

      • gki
        Erfahrener Benutzer
        • 18.01.2012
        • 5136

        #4
        Vielen Dank, ich habe mal in Landshut angefragt.

        Wenn ich nach dem Gemeindearchiv suche: Da wäre der Ort der Geburt zuständig nehme ich an? In Wegscheid war ja nur das zuständige LG.
        Gruß
        gki

        Kommentar

        • Jürgen P.
          Erfahrener Benutzer
          • 07.03.2010
          • 1071

          #5
          Ja und Nein. In meinen Fällen war die Heimatgemeinde entscheidend. Obwohl eines der Kinder am Arbeitsort der Mutter geboren wurde, war die Heimatgemeinde und das dortige Landgericht zuständig.
          Allerdings wurden im Geburtsort einige Protokolle gefertigt die an das Landgericht gingen.
          "Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen" (I.Kant)

          Kommentar

          • gki
            Erfahrener Benutzer
            • 18.01.2012
            • 5136

            #6
            Ich habe mal im Geburtsort nach einem Archiv angefragt, mal sehen was die an Beständen haben.
            Gruß
            gki

            Kommentar

            • gki
              Erfahrener Benutzer
              • 18.01.2012
              • 5136

              #7
              Also: Am Geburtsort gibt es ein Archiv, das ehrenamtlich betreut wird. Hier muß ich noch Kontakt aufnehmen.

              Das Staatsarchiv in Landshut hat mir geantwortet:

              "vom Landgericht ä. O. Wegscheid sind keine Vormundschaftsakten aus der Zeit vor 1862 erhalten."

              Ferner:

              "Unter den Zivilprozessakten dieser Gerichtsstelle ist leider keine Vaterschaftsklage [...] vom Jahr 1852 überliefert."


              Hier weiß ich nicht wie ich das bewerten soll: Haben die die Klage nicht weil sie nie existierte oder weil sie evtl. mal aussortiert wurde?
              Gruß
              gki

              Kommentar

              • Jürgen P.
                Erfahrener Benutzer
                • 07.03.2010
                • 1071

                #8
                Hallo,
                schade, aber Gemeinearchiv ehrenamtlich klingt gut. Komm gleich noch mal drauf.
                Meine E-Mails mit dem StA habe ich gerade durchgesehen. "Landgerichtsakten aus der Zeit sind nicht überliefert...", Anfrage war: Ehe-/Einkindschaftsakt 1849 und davor waren nicht mehr vorhanden. Ebenso Militärakten, meine Anfrage Jahr 1806 und davor, die Akten wurden 1809 zu Papppatronen verarbeitet.

                Zum Gemeindearchiv. Bei meinen Recherchen fiel mir ein Buch aus den 1960iger Jahren in die Hände. Der Archivdir. des StA Nürnberg hatte die Gemeindearchive durchforstet und die Archivalien der Gemeinden des Landkreises dokumentiert.
                Hier könntest du ansetzen und Glück haben. Alternativ Pfarrarchiv, die Archivalien liegen oft noch bei den Pfarreien. Sicher ist, dass in den bay. Gemeinden der Gemeinderat einen ArmenPfleger[ausschuß] bildete. Zumindest sind die als gemeindl. Instanz in alle 3 von mir rech. Fälle involviert gewesen.
                Die ehrenamtl. Gemeindearchivare sind großteils selbst FamForscher oder Heimatpfleger. Zumindest wissen die oft Dinge die in der Verwaltung keiner kennt.
                Am besten direkten Kontakt mit dem ehrenamtl. herstellen.

                Viel Glück und Erfolg!

                P.S. Im Mai darf ich mit einem Ehrenamtl. in seinem Archiv stöbern.
                "Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen" (I.Kant)

                Kommentar

                • gki
                  Erfahrener Benutzer
                  • 18.01.2012
                  • 5136

                  #9
                  Hallo!

                  Zitat von Jürgen P. Beitrag anzeigen
                  schade, aber Gemeinearchiv ehrenamtlich klingt gut. Komm gleich noch mal drauf.
                  Meine E-Mails mit dem StA habe ich gerade durchgesehen. "Landgerichtsakten aus der Zeit sind nicht überliefert...", Anfrage war: Ehe-/Einkindschaftsakt 1849 und davor waren nicht mehr vorhanden. Ebenso Militärakten, meine Anfrage Jahr 1806 und davor, die Akten wurden 1809 zu Papppatronen verarbeitet.
                  So früh wollte ich ja nichtmal was.

                  Zum Gemeindearchiv. Bei meinen Recherchen fiel mir ein Buch aus den 1960iger Jahren in die Hände. Der Archivdir. des StA Nürnberg hatte die Gemeindearchive durchforstet und die Archivalien der Gemeinden des Landkreises dokumentiert.
                  Hier könntest du ansetzen und Glück haben. Alternativ Pfarrarchiv, die Archivalien liegen oft noch bei den Pfarreien. Sicher ist, dass in den bay. Gemeinden der Gemeinderat einen ArmenPfleger[ausschuß] bildete. Zumindest sind die als gemeindl. Instanz in alle 3 von mir rech. Fälle involviert gewesen.
                  Die ehrenamtl. Gemeindearchivare sind großteils selbst FamForscher oder Heimatpfleger. Zumindest wissen die oft Dinge die in der Verwaltung keiner kennt.
                  Am besten direkten Kontakt mit dem ehrenamtl. herstellen.

                  Viel Glück und Erfolg!

                  Erfolg hatte ich, aber anders als ich es mit vorgestellt hatte. Dem Archivar habe ich gestern mittag eine Email geschickt, heute morgen hatte ich eine Antwort. Soweit der erfolgreiche Teil.

                  Der Inhalt der Antwort war eher enttäuschend.

                  1) Er meint daß ohnehin solche eher persönlichen Sachen wie Vormundschaftsakten nie im Gemeindearchiv gelagert hätten.

                  2) 1945 hätten amerikanische Soldaten einen Teil des Archivs beim Kochen verheizt.

                  3) In der Folgezeit wurden größere Teile der überlebenden Archivalien vom Staatsarchiv Landshut an sich gezogen.

                  4) Diese seien 1961 auf der Trausnitz verbrannt. Er bezieht sich dabei speziell auf die Akten der Gemeinden des Landkreises Wegscheid.

                  Ich denke, ich werde ihn mal nach dem Pfarrarchiv befragen, ob er zu dem auch was sagen kann.
                  Gruß
                  gki

                  Kommentar

                  • Jürgen P.
                    Erfahrener Benutzer
                    • 07.03.2010
                    • 1071

                    #10
                    Hallo,
                    mit "brennender" Sorge muss man heute zuschauen wie Archivalien geschreddert werden. Obgleich das anfertigen von Digitalisaten, der richtige Weg wäre. Irgendwann kauft das Land Bayern für das Geld wieder mal eine gestohlene Bibel oder Geschirr gegen Steuererlaß von fürstl. Häusern!

                    Beim Gemeindearchiv, frage nach Schriftverkehr mit den Landgerichten ä.O oder den gemeindl. bestallten Vormunden.
                    Die Vaterschaftsakte verblieb selbst im Landgericht.

                    Pfarrarchiv ist der letzte Strohhalm. Ggf. auch bei Kirchenstrafen nachsehen.

                    Solltest du nicht fündig werden, so ergibt sich zumindest eine erzählbare Geschichte für deine Familienchronik!

                    Gruß Jürgen
                    "Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen" (I.Kant)

                    Kommentar

                    • gki
                      Erfahrener Benutzer
                      • 18.01.2012
                      • 5136

                      #11
                      Hallo!

                      Zitat von Jürgen P. Beitrag anzeigen
                      mit "brennender" Sorge muss man heute zuschauen wie Archivalien geschreddert werden. Obgleich das anfertigen von Digitalisaten, der richtige Weg wäre.
                      Kommt sowas immer noch vor?

                      Irgendwann kauft das Land Bayern für das Geld wieder mal eine gestohlene Bibel oder Geschirr gegen Steuererlaß von fürstl. Häusern!
                      _ehemals_ fürstl. Häusern.

                      Beim Gemeindearchiv, frage nach Schriftverkehr mit den Landgerichten ä.O oder den gemeindl. bestallten Vormunden.
                      Ok!

                      Aber wie gesagt: Wenn sie existierten sind sie wohl 1961 verbrannt.

                      Die Vaterschaftsakte verblieb selbst im Landgericht.

                      Pfarrarchiv ist der letzte Strohhalm. Ggf. auch bei Kirchenstrafen nachsehen.

                      Solltest du nicht fündig werden, so ergibt sich zumindest eine erzählbare Geschichte für deine Familienchronik!
                      Naja, wohl eher ein Halbsatz. "der ledige Vater ließ sich nicht feststellen, da die Akten nicht mehr existieren".
                      Gruß
                      gki

                      Kommentar

                      • Cubert
                        Erfahrener Benutzer
                        • 31.07.2010
                        • 192

                        #12
                        Hallo,

                        ich hab hier einen ähnlich gearteten Fall aus dem Jahr 1890, daher hoffe ich ist es in Ordnung sich hier dran zu hängen. In der Geburtsurkunde steht ein Vermerk der auf das Amtsgericht Mallersdorf verweist. Weiß zufällig jemand in welchem Archiv das verschwunden sein kann? Der Bezirk wurde meines Wissens nach durch die Gebietsreformen der 70er zerstückelt und sogar auf verschiedene Regierungsbezirke verteilt.

                        lG

                        Kommentar

                        • Monika Holl
                          Erfahrener Benutzer
                          • 15.03.2007
                          • 1282

                          #13
                          Hallo,

                          habe auch solch einen Fall , Sohn geb. 1857, der Name d. Vaters und wo er arbeitete, war im Taufregister angegeben, auch dass der Sohn und ein darauffolgender jeweils ein Jahr nach der Taufe legitimiert wurden.
                          Die Gerichtsakten, falls es diese gab wurden in der nächstgrößeren Stadt aufgewahrt - aber auf Nachfrage wurde ich informiert, dass diese, auf Grund der langen Zeit, entsorgt wurden.
                          Tja, und das war's bisher. Ist meine Hauptlinie und endet schon beim Ururgroßvater.

                          Vielleicht hast du ja mehr Glück.

                          Monika

                          Kommentar

                          • gki
                            Erfahrener Benutzer
                            • 18.01.2012
                            • 5136

                            #14
                            Zitat von Monika Holl Beitrag anzeigen
                            Hallo,

                            habe auch solch einen Fall , Sohn geb. 1857, der Name d. Vaters und wo er arbeitete, war im Taufregister angegeben, auch dass der Sohn und ein darauffolgender jeweils ein Jahr nach der Taufe legitimiert wurden.
                            Die Gerichtsakten, falls es diese gab wurden in der nächstgrößeren Stadt aufgewahrt - aber auf Nachfrage wurde ich informiert, dass diese, auf Grund der langen Zeit, entsorgt wurden.
                            Tja, und das war's bisher. Ist meine Hauptlinie und endet schon beim Ururgroßvater.
                            Wieso endet die Linie? Bei Dir ist doch der Vater angegeben, oder habe ich das falsch verstanden?
                            Gruß
                            gki

                            Kommentar

                            • Michael68
                              Neuer Benutzer
                              • 14.10.2012
                              • 1

                              #15
                              Zitat von Cubert Beitrag anzeigen
                              Hallo,

                              ich hab hier einen ähnlich gearteten Fall aus dem Jahr 1890, daher hoffe ich ist es in Ordnung sich hier dran zu hängen. In der Geburtsurkunde steht ein Vermerk der auf das Amtsgericht Mallersdorf verweist. Weiß zufällig jemand in welchem Archiv das verschwunden sein kann? Der Bezirk wurde meines Wissens nach durch die Gebietsreformen der 70er zerstückelt und sogar auf verschiedene Regierungsbezirke verteilt.

                              lG
                              Hallo,

                              Mallersdorf liegt im heutigen Landkreis Straubing-Bogen; das zuständige Amtsgericht ist Straubing.
                              Das Gebiet des ehemaligen Landkreises Mallersdorf verteilt sich auf die heutigen Landkreise Straubing-Bogen, Landshut, Regensburg und Dingolfing.

                              Viele Grüße

                              Michael

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X