Wegen eines aktuellen Falles habe ich mich um eine grundsätzliche Stellungnahme des Landeskirchlichen Archivs zum Thema "Einsichtverweigerung" bemüht. Das dürfte vielleicht von allgemeinem Interesse sein, denn die Antwort stellt die Rechtslage klar und zeigt Möglichkeiten auf, wie man doch noch zu seinen Daten kommen kann.
Hier der Text der Stellungnahme (hervorhebung von mir):
"Sie haben mit Ihren Vermutungen vollkommen recht. Es gibt – abgesehen von Gründen des Persönlichkeitsschutzes [aber das ist ein anderes Kapitel] - keinen Grund, aufgrund dessen ein/e Pfarrer/in einem/r Forschenden die Einsicht in die Kirchenbücher vorenthalten dürfte. Für jedes Pfarrarchiv im Bereich der ELKB gelten das Kirchliche Archivgesetz der ELKB (KABl 5/2000, S. 185 ff. oder RS 940), die Archivbenutzungs- und –gebührenordnung (KABl 4/2004, S. 75 ff. oder RS 944) sowie die Gebührentafel (KABl 6/2006, S. 180 ff.).
Abhilfe im Fall der widerrechtlichen Verweigerung der Einsichtnahme schafft am besten eine Meldung an uns, da das Landeskirchliche Archiv die Fachaufsicht über alle kirchlichen Archive und Bibliotheken innerhalb der ELKB wahrnimmt.
Wir setzen uns unverzüglich mit dem/der betreffenden Pfarrer/in in Verbindung, was meistens bereits zum gewünschten Erfolg führt. Bei hartnäckigen Verweigerern wenden wir uns an den/die zuständige/n Dekan/in, womit das Problem dann in aller Regel gelöst ist. Schlimmstenfalls können wir auch an das Landeskirchenamt „appellieren“, das dann disziplinarische Maßnahmen einleiten würde."
Die E-Mail-Adresse ist: archiv(ät)elkb.de
Liebe Grüße
Cornelia
Edit: email-adresse von Pendolino verfälscht!
Hier der Text der Stellungnahme (hervorhebung von mir):
"Sie haben mit Ihren Vermutungen vollkommen recht. Es gibt – abgesehen von Gründen des Persönlichkeitsschutzes [aber das ist ein anderes Kapitel] - keinen Grund, aufgrund dessen ein/e Pfarrer/in einem/r Forschenden die Einsicht in die Kirchenbücher vorenthalten dürfte. Für jedes Pfarrarchiv im Bereich der ELKB gelten das Kirchliche Archivgesetz der ELKB (KABl 5/2000, S. 185 ff. oder RS 940), die Archivbenutzungs- und –gebührenordnung (KABl 4/2004, S. 75 ff. oder RS 944) sowie die Gebührentafel (KABl 6/2006, S. 180 ff.).
Abhilfe im Fall der widerrechtlichen Verweigerung der Einsichtnahme schafft am besten eine Meldung an uns, da das Landeskirchliche Archiv die Fachaufsicht über alle kirchlichen Archive und Bibliotheken innerhalb der ELKB wahrnimmt.
Wir setzen uns unverzüglich mit dem/der betreffenden Pfarrer/in in Verbindung, was meistens bereits zum gewünschten Erfolg führt. Bei hartnäckigen Verweigerern wenden wir uns an den/die zuständige/n Dekan/in, womit das Problem dann in aller Regel gelöst ist. Schlimmstenfalls können wir auch an das Landeskirchenamt „appellieren“, das dann disziplinarische Maßnahmen einleiten würde."
Die E-Mail-Adresse ist: archiv(ät)elkb.de
Liebe Grüße
Cornelia
Edit: email-adresse von Pendolino verfälscht!
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