Hallo zusammen,
kann mir eine oder einer erklären, wie das schlesische Erbrecht aufgebaut war?
Im einzelnen interessiert mich, ob insbesondere Grundbesitz geteilt wurde, oder als gesamtes, zum Beispiel an den Erstgeborenen vererbt wurde.
Im voraus schonmal herzlichen Dank für eure Antworten.
Gruß Martin
kann mir eine oder einer erklären, wie das schlesische Erbrecht aufgebaut war?
Im einzelnen interessiert mich, ob insbesondere Grundbesitz geteilt wurde, oder als gesamtes, zum Beispiel an den Erstgeborenen vererbt wurde.
Im voraus schonmal herzlichen Dank für eure Antworten.
Gruß Martin

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