Schlesisches Erbrecht

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  • Martin S..
    Erfahrener Benutzer
    • 13.03.2009
    • 107

    Schlesisches Erbrecht

    Hallo zusammen,

    kann mir eine oder einer erklären, wie das schlesische Erbrecht aufgebaut war?

    Im einzelnen interessiert mich, ob insbesondere Grundbesitz geteilt wurde, oder als gesamtes, zum Beispiel an den Erstgeborenen vererbt wurde.


    Im voraus schonmal herzlichen Dank für eure Antworten.


    Gruß Martin
  • Paulchen
    Erfahrener Benutzer
    • 28.11.2008
    • 316

    #2
    Hallo!

    Meine Antwort wird nicht helfen. Aber um mal einen Eindruck zu bekommen, wie unglaublich kompliziert man die Erbfolge in Schlesien, vermutlich aber auch in anderen dt. Provinzen, konstruierte, lohnt sich ein Blick nach hier:

    Ab Seite 23 (filenr. 12). Selbst im kleinen Fürstentum Liegnitz war von einer einheitlichen Regelung keine Rede. Möglicherweise könnten im Ziekursch
    (Hundert Jahre schlesischer Agrargeschichte : vom Hubertusburger Frieden bis zum Abschluss d. Bauernbefreiung) noch ein paar Hinweise auf das Jüngstenrecht aus späterer Zeit zu finden sein.

    Paulchen

    Kommentar

    • Papaver
      Benutzer
      • 22.05.2021
      • 33

      #3
      möchte mich gerne an die frage zur schlesischen erbfolge dranhängen.



      meine frage ist rein theoretisch, da die zu polen gehören: angenommen jemand in schlesien hätte grund- und betriebsvermögen gehabt und kinder, die dann nach der flucht in deutschland gelebt haben. und diese kinder werden dann wahrscheinlich wieder kinder haben usw.



      angenommen, die kindeskinder hätten kein interesse an einer erbfolge würde dann die erbfolge auf den bruder übergehen, der dann auch in der folge kinder und kindeskinder gehabt hat?

      Kommentar

      • U.Christoph
        Erfahrener Benutzer
        • 19.08.2008
        • 1325

        #4
        Hallo,

        in der Grafschaft Glatz galt das Jüngsten Recht. Man hat mir gesagt, wenn der jüngste ans Heiraten dachte, waren die Eltern meist schon betagt und so machte diese Regelung Sinn.

        Eine Übernahme oder Anspruch auf Grundstücke in Schlesien scheint mir abendteuerlich. Schlesien war Jahrhunderte Deutsches Gebiet, nix Polen! In Oberschlesien sieht es etwas anders aus. Außerdem gab es nach dem Krieg einen Lastenausgleich für Grundstücke und Häuser, Hab- und Gut in Schlesien. Klar kommen jetzt auch hier, nach den Forderungen der Polen, solche Gedanken auf, denn nicht alles ist abgegolten. Nur, wie lange will man noch Gegenrechnen?

        Gruß
        Ursula
        Zuletzt geändert von U.Christoph; 11.09.2022, 21:10.

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