Hallo Forum,
Ich habe herausgefunden das einer meiner Vorfahren Kretschambesitzer in Schmitzdorf Kreis Strehlen, Kirchngemeinde Prauß, war.
Weiter habe ich bei Wiki gelesen das ein Kretschamwirt auch eine Art "Gerichtsfunktion" hatte, so Schulze mäßig oder so.
Zunächst die Frage: Trifft das zu?
Und dann die Frage: Wenn das tatsächlich sowas amtliches, oder wenigstens halb-amtliches war, kann man dann noch Unterlagen dazu finden? "Gerichtsakten", Pachturkunden o.Ä.? Ich nehme ja mal an das so ein "Amt" nicht ohne die Zustimmung der Herrschaft vergeben wurde.
Der Zeitraum liegt zwischen ~1845 (Besitzer FAUL) und ab 1864 (wechsel auf besitzer SELIG).
Ich habe herausgefunden das einer meiner Vorfahren Kretschambesitzer in Schmitzdorf Kreis Strehlen, Kirchngemeinde Prauß, war.
Weiter habe ich bei Wiki gelesen das ein Kretschamwirt auch eine Art "Gerichtsfunktion" hatte, so Schulze mäßig oder so.
Zunächst die Frage: Trifft das zu?
Und dann die Frage: Wenn das tatsächlich sowas amtliches, oder wenigstens halb-amtliches war, kann man dann noch Unterlagen dazu finden? "Gerichtsakten", Pachturkunden o.Ä.? Ich nehme ja mal an das so ein "Amt" nicht ohne die Zustimmung der Herrschaft vergeben wurde.
Der Zeitraum liegt zwischen ~1845 (Besitzer FAUL) und ab 1864 (wechsel auf besitzer SELIG).

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