Sterbe-Urkunde BRESLAU

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  • uwe-tbb
    Erfahrener Benutzer
    • 06.07.2010
    • 2873

    #16
    Hallo Scheuck,

    Du kannst jederzeit Dokumente von Verwandten in direkter Linie anfordern. Sperrfristen gelten nur, wenn keine direkte Verwandschaft besteht.
    Ich habe auch schon von Urgroßeltern und Ururgroßeltern Dokumente in Polen angefordert und deswegen verstehe ich auch nicht, warum Du da beglaubigte Kopien hinschickst. Ich habe jedes Mal nur einfache Kopien vom Familienbuch und eine Kopie des Personalausweises als Scans geschickt und das wurde immer akzeptiert.



    Viele Grüße
    Uwe
    Zuletzt geändert von uwe-tbb; 28.09.2025, 10:53.

    Kommentar

    • scheuck
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2011
      • 5266

      #17
      Ja, Uwe, das ist mir schon klar und war mir immer schon klar ...
      Bislang war ich aber davon ausgegangen, dass ich zum Beweis der direkten Linie "bis zu Gustav" x Urkunden beglaubigt und beglaubigt übersetzt vorlegen muss.- Wie gesagt, vor Jahren war das so (auch Breslau), wurde verlangt, und ich habe es getan; das waren aber nur zwei.

      Jetzt ist die Sache für mein Verständnis wesentlich einfacher, für eine "freie" Urkunde muss ich abgesehen von einer Bitte um Kopie gar nichts tun.

      DANKE für das pdf!
      Zuletzt geändert von scheuck; 28.09.2025, 11:34.
      Herzliche Grüße
      Scheuck

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