Geburtsurkunde aus Polen vor Fristablauf

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  • Werner51
    Erfahrener Benutzer
    • 03.07.2017
    • 115

    Geburtsurkunde aus Polen vor Fristablauf

    Hallo,
    Im deutschen Personenstandsgesetz gibt es in §62(3) die Regelung, dass man vor Ablauf der z. B. 110-jährigen Aufbewahrungsfrist für Geburten Auskunft erhalten kann, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind. Gibt es diese oder eine vergleichbare Ausnahmeregelung auch im polnischen Personenstandsrecht?
    Beste Grüße
    Werner

  • uwe-tbb
    Erfahrener Benutzer
    • 06.07.2010
    • 2861

    #2
    Hallo Werner,

    handelt es sich um einen direkten Verwandten väterlicherseits oder mütterlicherseits - Vater - Großvater -Urgroßvater?
    Dann sind die 100 Jahre Datenschutz egal, denn so hättest einen Anspruch auf eine Urkunde.



    Viele Grüße
    Uwe
    Zuletzt geändert von uwe-tbb; 12.07.2025, 16:47.

    Kommentar

    • Werner51
      Erfahrener Benutzer
      • 03.07.2017
      • 115

      #3
      Hallo,
      Leider nicht direkt, dann wäre es ja kein Problem. Das Geburtsdatum und den Geburtsort (Breslau) des Kindes kenne ich von der Sterbeurkunde. Am Geburtseintrag interessiert vor allem, ob darauf Ort und Datum der Eheschließung der Eltern vermerkt ist. Die muss an einem anderen Ort erfolgt sein. Ich kann im polnischen Personenstandsgesetz nicht finden, ob es eine ähnliche Ausnahmeregelung wie den $62(3) im deutschen Personenstandsgesetz gibt. Vielleicht suche ich auch nur an der falschen Stelle.
      Beste Grüße
      Werner

      Kommentar

      • Dudas
        Erfahrener Benutzer
        • 25.04.2021
        • 1175

        #4
        Zitat von Werner51 Beitrag anzeigen
        Gibt es diese oder eine vergleichbare Ausnahmeregelung auch im polnischen Personenstandsrecht?
        Nein

        Kommentar

        • uwe-tbb
          Erfahrener Benutzer
          • 06.07.2010
          • 2861

          #5
          Hallo Werner,

          um was für einen Jahrgang handelt es sich?

          Auf der Geburtsurkunde der KInder wirst Du nicht immer einen Vermerk über die Heirat finden. Die einzige Möglichkeit wäre das Familienbuch und die wurden ja auch während dieses Krieges geführt. Ich habe das von meinen Großeltern aus Polen erhalten und darin sind auch die Geburts- und Heiratsdaten der Eltern des Brautpaares. Auf der Geburtsurkunde meines Vaters Jahrgang 1943 ist ein Vermerk über die Eheschließung der Eltern.

          Viele Grüße
          Uwe
          Zuletzt geändert von uwe-tbb; 13.07.2025, 15:43.

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