Ich würde mal frech behaupten - wer sich ums Kind kümmert und wo es nach der Scheidung lebt - diese Frage hat sich überhaupt gar nicht gestellt.
Nach BGB stand, wenn beide "schuldig" waren, das Sorgerecht für Töchter und Söhne unter 6 Jahren der Mutter zu. Für Söhne über 6 Jahren stand das Sorgerecht dem Vater zu.
Ansonsten dem Unschuldigen.
Nach BGB stand, wenn beide "schuldig" waren, das Sorgerecht für Töchter und Söhne unter 6 Jahren der Mutter zu. Für Söhne über 6 Jahren stand das Sorgerecht dem Vater zu.
Ansonsten dem Unschuldigen.
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