In Polen beträgt der Datenschutz 100 Jahre. Danach kommen die standesamtlichen Unterlagen vom Amt ins Staatsarchiv. (Für Hochzeiten und Sterbefälle ist die Zeitspanne letztens auf 80 Jahre verringert worden.)
Also wäre der Geburtseintrag 1936-39 nur im heutigen Standesamt Breslau zu erfragen. Allerdings bekommt eigentlich (auf Grund des Datenschutzes) nur ein Nachfahre in direkter Linie Auskunft. Wenn Du nach einer Geburt des Kindes eines Onkels anfragst, wirst Du höchstwahrscheinlich keine Auskunft bekommen.
Also wäre der Geburtseintrag 1936-39 nur im heutigen Standesamt Breslau zu erfragen. Allerdings bekommt eigentlich (auf Grund des Datenschutzes) nur ein Nachfahre in direkter Linie Auskunft. Wenn Du nach einer Geburt des Kindes eines Onkels anfragst, wirst Du höchstwahrscheinlich keine Auskunft bekommen.
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