Erlaubnis zur Auswanderung

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  • eifeler
    Erfahrener Benutzer
    • 15.07.2011
    • 1462

    Erlaubnis zur Auswanderung

    3fach Kölle-Alaaf,

    Ich weiß, dass bei der USA-Auswanderung aus der Preußischen Rheinprovinz um 1860 eine Erlaubnis vorliegen mußte. Unter Anderem mußte geklärt sein, dass der Emigrant keine Schulden hinterließ, die Ausreise aus eigenen Mitteln finanzieren konnte.

    Hat Jemand Info, ob dies bei der Emigration aus dem Elsaß nach den Schwarzmeerkolonien ebenfalls so gehandhabt wurde?

    Gruß
    derEifeler
  • Lora
    Erfahrener Benutzer
    • 15.11.2011
    • 1516

    #2
    Hallo derEifeler :-)
    versuch mal mit der Formulierung: 1766 Auswanderungsgesuch aus dem Elsass
    Google bestätigt Deine Vermutung.
    Viel Glück.
    Lora
    "Der Akzent unserer Heimat behalten wir in unserem Geist und in unserem Herzen wie in unserer Sprache".
    La Rochefoucauld

    Kommentar

    • eifeler
      Erfahrener Benutzer
      • 15.07.2011
      • 1462

      #3
      Danke Lora

      werde diesen Versuch unternehmen-

      Gruß
      derEifeler

      Kommentar

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