3fach Kölle-Alaaf,
Ich weiß, dass bei der USA-Auswanderung aus der Preußischen Rheinprovinz um 1860 eine Erlaubnis vorliegen mußte. Unter Anderem mußte geklärt sein, dass der Emigrant keine Schulden hinterließ, die Ausreise aus eigenen Mitteln finanzieren konnte.
Hat Jemand Info, ob dies bei der Emigration aus dem Elsaß nach den Schwarzmeerkolonien ebenfalls so gehandhabt wurde?
Gruß
derEifeler
Ich weiß, dass bei der USA-Auswanderung aus der Preußischen Rheinprovinz um 1860 eine Erlaubnis vorliegen mußte. Unter Anderem mußte geklärt sein, dass der Emigrant keine Schulden hinterließ, die Ausreise aus eigenen Mitteln finanzieren konnte.
Hat Jemand Info, ob dies bei der Emigration aus dem Elsaß nach den Schwarzmeerkolonien ebenfalls so gehandhabt wurde?
Gruß
derEifeler
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