Suche Sterbeeintrag für Tod im Warthelager bei Posen, März 1915

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  • JohannesF
    Erfahrener Benutzer
    • 11.09.2021
    • 158

    Suche Sterbeeintrag für Tod im Warthelager bei Posen, März 1915

    Hallo,

    da in einem anderen Thread gerade noch mal über die Frage gesprochen wurde, wo das Standesamt den Tod von Soldaten im Ersten Weltkrieg dokumentiert hat, wollte ich hier noch mal mein Glück mit einem meiner Suchfälle versuchen.

    Es geht um Gerhard August Arthur Westphal, geb. 07.09.1894 in Greifswald. Er starb Ende März 1915 im Warthelager bei Posen an einer Lungenentzündung (nicht dass es besser gewesen wäre, im Krieg zu sterben, aber was für ein sinnloser Tod mit 20 Jahren...), was ich nur durch eine Zeitungsanzeige weiß. Ich konnte bisher ansonsten nichts schriftliches zu seinem Tod finden, was mich etwas wundert.

    Die Eltern lebten in Greifswald. Den Geburtseintrag habe ich gesehen, da steht keine Randbemerkung drauf. Ebenso habe ich im Stadtarchiv Greifswald das Sterbebuch für 1915 durchgeblättert, da steht er nicht drin. Laut Zeitung wurde er am 07.04. auf dem Alten Friedhof in Greifswald beerdigt.

    Andere Infos aus den diversen Zeitungsanzeigen:
    - Gefreiter in der Ersatz-Abteilung des 2. Jäger-Bataillons (Culm)
    - nahm an einem Ausbildungskursus für Offiziersaspiranten teil
    - die erste Zeitungsanzeige ist vom 01.04.1915, er könnte also in den letzten Märztagen gestorben sein

    Jetzt würde man ja theoretisch den standesamtlichen Sterbeeintrag im Standesamt suchen, das für das Warthelager zuständig war. Ich tue mich leider mit den polnischen Archivseiten sehr schwer, da irgendwie den Ort zu finden. Sterbeeinträge von1915 müssten da aber ja eigentlich als Scan zur Verfügung stehen. Könnte mir vielleicht jemand den Weg zur richtigen Dokumentensammlung weisen? Oder meint ihr, dass das vielleicht eher in Culm steht, weil da sein zuständiges Regiment angesiedelt war?

    Nebenbei wundert mich auch, dass im Kirchenbuch nichts steht. Die Familie war evangelisch und alle anderen Taufen und Hochzeiten stehen in Greifswald in St. Marien. Zu Gerhard finde ich aber weder in St. Marien noch in St. Nikolai etwas.

    Viele Grüße,
    Johannes
  • sonki
    Erfahrener Benutzer
    • 10.05.2018
    • 5603

    #2
    Hier ist der Eintrag - Standesamt Biedrusko/Chludowo
    https://photos.szukajwarchiwach.gov.pl/1ca560408da8d1a4eae5a5adf28c78cba52737f670d0c486d6 8ecac045a5c193_max
    Zuletzt geändert von sonki; 13.07.2025, 22:53.
    ¯\_(ツ)_/¯

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    • JohannesF
      Erfahrener Benutzer
      • 11.09.2021
      • 158

      #3
      Hallo Sonki,

      wow, vielen Dank fürs Heraussuchen! Damit ich das beim nächsten Mal selber besser hinbekomme: Hast Du einen Link zu der Sammlung, in welche die Fotos reingehören? Du hast ja jetzt die reinen Bilddaten verlinkt. Von da aus scheint kein Weg zurück zur Archivseite zu führen, wo man die zugehörigen Meta-Infos finden könnte.

      Hm... Hab es selber noch mal versucht.Diesmal nicht mit Posen, sondern Biedrusko/Chludowo. Auch damit muss man die richtige Kombination eingeben, um ein Ergebnis herauszukitzeln. Erweiterte Suche mit den separaten Suchwörtern "Biedrusko" und "zgonów" hat nun zum Erfolg geführt: https://www.szukajwarchiwach.gov.pl/...ostka/21284114

      So richtig steht da auch keine Erklärung oder ich seh's nicht. Wurden 1915 tatsächlich Standesamts-Unterlagen auf Polnisch geführt? Mitten im Kaiserreich?! Oder ist das eine spätere Abschrift? Andere Standesamtsregister aus der Zeit und Gegend kenne ich jedenfalls nur auf Deutsch.

      Viele Grüße,
      Johannes

      Kommentar

      • sonki
        Erfahrener Benutzer
        • 10.05.2018
        • 5603

        #4
        Ich vermute das dieser Signatur eine spätere poln. Abschrift ist (>1918 als es an Polen zurückging). Es gibt noch das Nebenregister für 1915, welches ohne Scans ist - dort könnte die dt. Variante hinter stecken:


        Im Zweifel einfach mal beim Archiv anfragen, die genaue Urkundennummer hast du ja jetzt.
        ¯\_(ツ)_/¯

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        • consanguineus
          Erfahrener Benutzer
          • 15.05.2018
          • 7438

          #5
          Hallo sonki,

          nur aus Interesse gefragt: Gibt es einen besonderen Grund dafür, dass die Polen nach 1918 deutsche Standesamtssachen aus den Jahren davor abgeschrieben haben?

          Vielen Dank und viele Grüße
          consanguineus
          Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

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          • sonki
            Erfahrener Benutzer
            • 10.05.2018
            • 5603

            #6
            Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
            nur aus Interesse gefragt: Gibt es einen besonderen Grund dafür, dass die Polen nach 1918 deutsche Standesamtssachen aus den Jahren davor abgeschrieben haben?
            Gute Frage...ich kann da auch nur wild rumraten. Eventuell einfach nur als Sicherungs- bzw. Arbeitskopie und dann in poln. weil das halt die Landessprache war?

            ¯\_(ツ)_/¯

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            • BoRaBoRa
              Neuer Benutzer
              • 05.05.2025
              • 4

              #7
              Hallo zusammen,

              die Problematik hatte ich im Raum Bromberg auch schon. Wenn man sich von Chludowo die letzten Seiten einiger Jahrgänge anschaut kann man mitunter polnische Stempel finden:

              Zgodnosc odpisu z rejestrem pobocznym poswiadczam.

              Demnach wird im Jahre 1950 die Übereinstimmung der Abschrift mit dem Nebenregister bestätigt. So meine Deutung. Vermutlich eben in der Zwischenkriegszeit im Zuge der Polonisierung abgeschrieben. Die deutsche Sprache wurde ja irgendwann auf dem Standesamt nicht mehr akzeptiert. Man brauchte für die zunehmend nur polnischsprachigen Beamten eine entsprechende Arbeitsgrundlage. Die alte deutsche Schreibschrift (Kurrent/Sütterlin) konnten viele schlecht oder nicht lesen. Sicher eine Mischung aus politischen und praktischen Gründen. Übrigens wurden deutsche Vornamen später auch "übersetzt" bzw. Schreibweisen generell angepasst.

              Es gab bis 1??? zweisprachige Amtsblätter. 1876/77 wurde Polnisch aber amtlich bzw. gerichtlich unwirksam. Höchstens in der Frühzeit der Standesämter wären somit polnische Bücher in Gegenden polnischer Bevölkerungsmehrheit denkbar. Keine Ahnung, ob es dazu kam..

              Es grüßt

              Bodo




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              • JohannesF
                Erfahrener Benutzer
                • 11.09.2021
                • 158

                #8
                Hallo,

                politisch finde ich das recht gut nachvollziehbar. Bis 1919 oder so mussten ja auch polnische Muttersprachler ihre Vorgänge auf dem Amt in Deutsch beurkunden lassen, bei Standesbeamten mit ggf. wenig Verständnis für die polnische Sprache. Nachdem es dann wieder einen polnischen Staat gab, lief es dann eben andersherum und verbliebene Deutsche mussten sich mit der polnischen Amtssprache anfreunden. Nur die Akten rückwirkend abzuschreiben und zu übersetzen hat mich auf den ersten Blick überrascht. Meistens bin ich im westlichen Pommern unterwegs, wo man damals nur sehr selten mal polnische Namen sieht.

                Das Anpassen der Namen kann man hier übrigens auch schon sehen. Rektor Westphal hieß natürlich nicht Karola Westphala. :-)

                Viele Grüße,
                Johannes

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                • Dudas
                  Erfahrener Benutzer
                  • 25.04.2021
                  • 1175

                  #9
                  Zitat von BoRaBoRa Beitrag anzeigen
                  Vermutlich eben in der Zwischenkriegszeit im Zuge der Polonisierung abgeschrieben. Die deutsche Sprache wurde ja irgendwann auf dem Standesamt nicht mehr akzeptiert.
                  Das fällt bereits unter eine Verschwörungstheorie...

                  Wenn ein Erstbuch in Verlust gerät, wird angeordnet, ein neues Buch anzulegen, und zwar auf Grundlage beglaubigter Abschriften aus dem Zweitbuch. Meiner Meinung nach ist das der Fall.

                  Kommentar

                  • Werner52
                    Erfahrener Benutzer
                    • 25.06.2025
                    • 209

                    #10
                    Zitat von Dudas Beitrag anzeigen
                    Das fällt bereits unter eine Verschwörungstheorie....
                    Und wie sieht Deine Theorie aus?

                    Schaut man sich nur die Sterbeurkunden an, dann wurden davon die Jgg.
                    1874-1899 NICHT abgeschrieben,
                    1900-1906 abgeschrieben,
                    1907-1912 NICHT abgeschrieben,
                    1913-1919 abgeschrieben,
                    wobei die dt. Jgg. 1917-1919 heute fehlen.

                    Wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe, sollen also beim poln. Amtsantritt 1919 oder 1945 von den Jgg. 1900-1906 sowie 1913-1919 deutsche Haupt- wie Nebenregister vorgelegen haben, wovon dann gerade irgendwie die Hauptregister in der "polnischen Zeit" verlorengingen und es gibt/gab in Polen die Vorschrift von diesen wieder Kopien anzufertigen, damit man wieder zwei Exemplare hat - also die Anzahl der Bde. wieder wie zuvor ist.

                    Aber von allen anderen hat man doch weiterhin nur ein Exemplar!

                    Kommentar

                    • BoRaBoRa
                      Neuer Benutzer
                      • 05.05.2025
                      • 4

                      #11
                      Hallo miteinander,

                      die Kritik ist angekommen. Da sind wohl etwas die Gäule mit mir durchgegangen.

                      Gruß von Bodo


                      Kommentar

                      • BoRaBoRa
                        Neuer Benutzer
                        • 05.05.2025
                        • 4

                        #12
                        Wenn ich denn nachbessern darf...

                        Beim Archiv in Bydgoszcz ist in polnischer Sprache ein beachtenswerter Leitfaden für Genealogen (2024) online:


                        Eine Passage daraus (S. 24/25 bzw. PDF-Seite 26 von 121) mit leichten Mängeln übersetzt.

                        Die Eintragungen in die Geburten-, Heirats- und Sterbebücher wurden von den Standesbeamten auf standardisierten, gedruckten Formularen vorgenommen. Während der Zeit der Annexion von Preußen wurden die Eintragungen in den metrischen Büchern der Standesämter in Deutsch vorgenommen. Für einen Teil der Einträge wurden nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs beglaubigte Abschriften der Messbücher in polnischer Sprache angefertigt.

                        Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version)​

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                        • uwe-tbb
                          Erfahrener Benutzer
                          • 06.07.2010
                          • 2861

                          #13
                          Hallo Zusammen,

                          bis 1919 waren die Standesamtregister noch in deutsch, ab 1920 zweisprachig deutsch/polnisch verfasst und ab 1921 dann komplett polnisch. Habe das beim Standesamt Krotoschin festgestellt, da da meine Familie dort lebte und ich auch Dokumente aus dieser Zeit habe. Die evangelischen Pfarrämter hatten auch zweisprachige Formulare, die von 1920 bis 1939 ausgestellt wurden.

                          Viele Grüße
                          Uwe

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                          • Dudas
                            Erfahrener Benutzer
                            • 25.04.2021
                            • 1175

                            #14
                            Zitat von BoRaBoRa Beitrag anzeigen
                            Für einen Teil der Einträge wurden nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs beglaubigte Abschriften der Messbücher in polnischer Sprache angefertigt
                            Die Tatsache, dass beglaubigte Abschriften angefertigt wurden, ist doch unstrittig - ebenso wie die Tatsache, dass Polen die polnische Sprache verwenden und ihre Urkunden auf Polnisch erstellen.

                            Diese konkreten Bücher stammen aus der Zeit vor 1946, was sich anhand des verwendeten vorgedruckten Formulars erkennen lässt.

                            Das Staatsarchiv in Posen kennt die formellen Gründe für die Erstellung der Duplikatabschrift nicht - vermutlich als Sicherungskopie.

                            Diese Bücher waren allerdings für das Standesamt bestimmt (als Erstbuch).​

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