Zitat von Zetteltante
					
						
						
							
							
							
							
								
								
								
								
									Beitrag anzeigen
								
							
						
					
				
				
			
		Von seiten deutscher Standesämter weiß ich, dass die Gebührenbescheiderstellung seperat gemacht wird und die Bescheide ein späteres Datum tragen als die erstellten Kopien bzw. Urkunden. Aber wenn nicht Corona da jemandem einen Strich durch die Rechnung macht, sollten zehn Tage genug sein.

Kommentar