Wenn dem so ist...lasse ich den Post gerne als allgemeinen Hinweis stehen.
Von seiten deutscher Standesämter weiß ich, dass die Gebührenbescheiderstellung seperat gemacht wird und die Bescheide ein späteres Datum tragen als die erstellten Kopien bzw. Urkunden. Aber wenn nicht Corona da jemandem einen Strich durch die Rechnung macht, sollten zehn Tage genug sein.
Von seiten deutscher Standesämter weiß ich, dass die Gebührenbescheiderstellung seperat gemacht wird und die Bescheide ein späteres Datum tragen als die erstellten Kopien bzw. Urkunden. Aber wenn nicht Corona da jemandem einen Strich durch die Rechnung macht, sollten zehn Tage genug sein.

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