Konsularabteilung der poln. Botschaft

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Ute69
    Erfahrener Benutzer
    • 17.03.2012
    • 938

    #16
    Hallo,


    So fangen meist die Geburtsurkunden an.




    Liebe Grüße Ute

    Kommentar

    • econ
      Erfahrener Benutzer
      • 04.01.2012
      • 1430

      #17
      Danke Ute,

      es geht hier unterschwellig gerade um den Begriff der Urkunde. Natürlich erhalten wir keine Original-Urkunden, sondern Kopien etc. Auch mal als Scan.

      LG von Econ

      Kommentar

      • Ute69
        Erfahrener Benutzer
        • 17.03.2012
        • 938

        #18
        Hallo Econ,


        Ich bezog mich auf den Satz:

        Vor dem unerzeichneden Standesbeamten erschien heute der Persönlichkeit nach bekannt...


        Das andere ist mir klar,dass du keine Originalurkunden bekommst sondern nur Abschriften Kopien oder das ganze als Scan vom Origibnal.

        So bekomme ich immer meine Urkunden aus Polen.
        Du mußt nur die gerade Linie nachweisen wenn es unter 100 Jahre her ist der beurkundete Fall.



        Liebe Grüße Ute

        Kommentar

        • Joanna

          #19
          @Econ,

          nicht böse sein. Es geht ja auch nicht um die Vorlagen hier im Forum. Selbstverständlich sind die höflich und korrekt. Das Problem sind die selbst erstellten Texte, die man dann über Google übersetzen lässt. Aber ist auch egal, dazu haben wir hier oft genug in anderen Unterforen gesprochen.

          Bei 90% meiner KB Einträge steht 'Es geschah im evangelischen Kirchspiel xxx im Dorf xxx Gemeinde xxx Kreis xxx am xxx neuen Stils des Jahres xxx um x Uhr xxx`'. Dabei war es egal, ob es sich um eine Geburt, eine Trauung oder einem Sterbefall gehandelt hat. Als später die Pfarrer in Polen auch die Aufgabe des Standesbeamten wahrgenommen haben, stand diese Bezeichnung unter dem Text (also entweder Pfarrer oder Zivilstandsbeamter ).

          Aber was wir anfordern, sind Kopien der KB Einträge oder der Einträge in den Zivilstandsregistern. Und nur das wollte ich zum Ausdruck bringen. Urkunden haben entweder die betreffenden Personen (Eltern, Brautleute, Nachkommen) in Händen oder man muss sich eine extra ausstellen lassen.

          Urkunden für die Unterlagen, die heute in den Archiven liegen, werden nirgends mehr ausgestellt. Denn wozu auch. Heute geht es bei Urkunden generell um Standesamtseinträge, die man als Nachweise bei Gericht usw. benötigt. Und dann besitzt man eine Ersatz-Urkunde.

          Gruß Joanna

          Kommentar

          • econ
            Erfahrener Benutzer
            • 04.01.2012
            • 1430

            #20
            @Joanna:
            Ich bin dir nicht böse...

            LG von Econ
            Zuletzt geändert von econ; 18.03.2013, 18:38. Grund: Gruß vergessen

            Kommentar

            • econ
              Erfahrener Benutzer
              • 04.01.2012
              • 1430

              #21
              Zitat von Ute69 Beitrag anzeigen
              So bekomme ich immer meine Urkunden aus Polen.
              Du mußt nur die gerade Linie nachweisen wenn es unter 100 Jahre her ist der beurkundete Fall.
              Danke Ute,

              mit der geraden Linie habe ich manchmal so meine Probleme.
              Aber eigentlich hat es bisher immer geklappt . zumindestens wenn ich wußte, nach wem ich suche.

              Nochmals Danke und LG von Econ

              Kommentar

              Lädt...
              X